# taz.de -- Weiter Weg in die Privatschule: Kein Ticket ins Privilegien-Land
       
       > Eltern, denen die staatliche Schule nicht gut genug ist, müssen die Fahrt
       > zur Privatschule selbst zahlen. So urteilte ein Sozialgericht.
       
 (IMG) Bild: Für den Transport zur Privatschule muss der Landkreis nicht aufkommen
       
       Celle taz | Für die Fahrtkosten zur [1][Privatschule müssen Eltern selbst]
       aufkommen – vor allem, wenn diese Kosten überhaupt bloß entstehen, weil sie
       die staatliche Schule in der Nachbarschaft ablehnen. Das hat das
       Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in dieser Woche entschieden.
       
       Ein Vater aus dem niedersächsischen Landkreis Wesermarsch hatte sich durch
       zwei Instanzen geklagt, weil er es seinem Sohn ersparen wollte, im
       nächstgelegenen Gymnasium auf „Schüler mit niedrigem Sozialstatus und
       nichtdeutscher Herkunftssprache“ zu treffen, wie er es ausdrückt.
       
       Das Landesozialgericht setzte sich ausführlich mit den Begründungen des
       Mannes für sein Anliegen auseinander. Der Mann versuchte geltend zu machen,
       dass das staatliche Gymnasium keineswegs gleichwertig sei, weil es ja
       zunehmend ausgehöhlt werde durch „bildungsferne Bevölkerungsschichten“,
       „Willkommenskultur und Familiennachzug“. Die Familie schickte ihr Kind
       deshalb auf eine 25 Kilometer entfernte Privatschule – und wollte die
       Fahrtkosten von 95 Euro monatlich dann vom Landkreis erstattet bekommen.
       
       ## Das Gericht fand deutliche Worte
       
       Diese Haltung lehnte das LSG mit deutlichen Worten ab: „Zweck von Bildungs-
       und Teilhabeleistungen ist die Verwirklichung der Chancengleichheit von
       Kindern aus einkommensschwachen Familien, nicht jedoch der Besuch von
       Privatschulen mit Kindern aus besser situierten Familien, welche die
       pluralistische Zusammensetzung der Gesellschaft nicht abbilden.“
       
       Schülerbeförderungskosten werden grundsätzlich nur für die nächstgelegene
       Schule übernommen, so das Gericht. Ausnahmen gelten für besondere
       Förderschwerpunkte, zum Beispiel sportlicher oder musischer Art. Auf
       ethnische oder soziale Unterschiede der Schülerschaft komme es jedoch nicht
       an. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
       
       4 Apr 2020
       
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       Gebühren aber müssen auch für Eltern mit schmalem Einkommen erschwinglich
       sein.