# taz.de -- Debatte Privatschulen: Der falsche Gegner
       
       > Privatschulen fördern nicht per se gesellschaftliche Spaltung. Ihre
       > Gebühren aber müssen auch für Eltern mit schmalem Einkommen erschwinglich
       > sein.
       
 (IMG) Bild: In der Bildungspolitik muss man sich auf Brennpunkte konzentrieren
       
       Nehmen wir das Ehepaar M., sie Architektin, er Psychologe, Grünen-Wähler,
       Teilzeit-Vegetarier. Sie fühlen sich wohl im Mulikultikiez zwischen
       Döner-Läden und Latte-Macchiato-Cafés. Bis das Kind schulpflichtig wird.
       Dann fangen sie an zu überlegen: Soll ihr Schatz wirklich in der Schule
       nebenan eingeschult werden, wo viele Kinder Volkan oder Aysche oder auch
       Mandy oder Justin heißen? Oder [1][wäre es nicht besser] an der zehn
       Kilometer entfernten, privaten Schule aufgehoben?
       
       Ein fiktives Beispiel, das gleichwohl einen faktischen Kern hat. Rund 3.600
       Schulen in privater Trägerschaft gibt es derzeit in Deutschland, eins von
       zehn schulpflichtigen Kindern ist dort angemeldet. Es sind vor allem Eltern
       mit besserer Bildung und höheren Einkommen, die ihre Kinder auf private
       Schulen schicken. Dabei sind die privaten gar nicht besser. Trotz kleinerer
       Klassen und mehr Unterrichtsstunden zeigen Schüler aus ähnlichen
       Elternhäusern vergleichbare Leistungen. Das zeigt eine kürzlich
       veröffentlichte Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung.
       
       Ältere Studien sagen das Gleiche aus: Ob die Arzttochter oder der
       Anwaltssohn eine staatliche oder private Schule besucht, ist eigentlich
       egal. Sie lernen etwa gleich viel und haben in jedem Fall gute Chancen im
       Leben. Dass Kinder aus weniger privilegierten Haushalten hier in der
       Minderzahl sind und dass die privaten deutlich weniger Schüler mit
       ausländischer Muttersprache beschulen – ein Viertel beträgt der Anteil an
       den öffentlichen, 18 Prozent an den privaten Schulen –, ist für die Eltern
       kein Hindernis, sondern ein Grund, ihre Kinder hier anzumelden und teils
       saftige Gebühren zu zahlen. In Elternbefragungen ist die soziale Mischung
       mit über 40 Prozent der häufigste Grund für die Wahl einer privaten Schule.
       
       Doch den privaten Schulen umstandslos vorzuwerfen, sie beförderten die
       soziale Spaltung, ist falsch. Denn private Schule ist nicht gleich private
       Schule. Die Spannbreite reicht vom Wir-machen-auf-Eliteschule-Gymnasium im
       Verband Deutscher Privatschulen über Waldorfschulen bis zur auf
       Elterninitiative gegründeten Gesamtschule, die im Verband freier
       Alternativschulen organisiert ist.
       
       ## Die größte Kluft liegt woanders
       
       Zwischen staatlichen und privaten Grundschulen sind die Unterschiede in der
       Zusammensetzung der Elternschaft zwar deutlich. Noch tiefer ist aber die
       soziale Kluft zwischen staatlichen Schulen mit und ohne Abiturgarantie.
       Laut dem Status-Index HISEI, der Berufe auf einer Skala von 10 bis 89
       bewertet, unterscheidet sich die Zusammensetzung der Elternschaft an
       staatlichen und privaten Grundschulen um 9 Punkte. Zwischen staatlichen
       Gymnasien und staatlichen Oberschulen ohne Gymnasialzweig liegen jedoch 15
       Punkte. Dennoch können private Schulträger nicht einfach aus der
       Verantwortung entlassen werden. Ihre Existenz ist grundgesetzlich
       geschützt, verbunden allerdings mit der Pflicht, „eine Sonderung der
       Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern“ nicht zu fördern. Das
       heißt, die Schulgebühren müssen auch für Eltern mit schmalen Einkommen
       erschwinglich sein.
       
       Die meisten privaten Schulen verstoßen jedoch gegen dieses
       Sonderungsverbot, wie Forscher vom Wissenschaftszentrum Berlin in mehreren
       Teilstudien darlegten. Und der Staat schaut weg. Entweder haben die für das
       Schulwesen verantwortlichen Bundesländer keine Regelungen aufgestellt, etwa
       für die maximal zulässige Höhe des Schulgeldes, oder sie kümmern sich nicht
       darum, ob diese eingehalten werden.
       
       So wollte die Senatsverwaltung Berlin im vergangenen Jahr wissen, wie hoch
       der Anteil der lernmittelbefreiten, also armen Schüler an den 135 Schulen
       in privater Trägerschaft ist. Da das Land Berlin, wie die anderen
       Bundesländer auch, den Großteil der Kosten der privaten Schulen trägt – im
       Durchschnitt zwei Drittel – sollte man meinen, es sei das gute Recht des
       größten Finanziers, darüber Auskunft zu erhalten. Doch die Hälfte der
       Schulen antwortete nicht einmal. Am Ende gab sich die Verwaltung mit einem
       Mittelwert zufrieden: Der Anteil der Schüler aus armen Familien beträgt an
       privaten Schulen schlappe 3,7 Prozent – und das in einer Stadt, in der
       jedes dritte Kind arm ist. Schöne heile Privatschulwelt.
       
       Wenn sich das ändern soll, wenn auch Mandys und Volkans Eltern das Recht
       auf freie Schulwahl tatsächlich wahrnehmen können sollen, muss der Staat
       seinen Hebel anders ansetzen: beim Geld. Es braucht mehr Transparenz, mehr
       Kontrolle und ein neues Modell für die Finanzierung der Schulen – der
       staatlichen und der privaten. Als Grundsatz muss dabei gelten: Je mehr
       Schüler mit Förderbedarf eine Schule aufnimmt, je höher der Anteil der
       Kinder aus bildungsbenachteiligten Elternhäusern ist, desto besser wird sie
       gestellt.
       
       ## Die besten Lehrer an die Brennpunkte
       
       Um die herkunftsbedingten Unterschiede zwischen Volkan und Viktor
       auszugleichen, muss der Staat also die besten Lehrer und das meiste Geld in
       Brennpunktschulen stecken, seien sie staatlich oder privat geführt. Die
       privat betriebene Quinoa-Schule in Berlin-Wedding, deren Schüler zu über 80
       Prozent aus armen Familien kommen, und die staatliche
       Hector-Peterson-Schule in Kreuzberg mit ähnlicher sozialer Mischung
       erhielten dann beide 150 Prozent ihrer Kosten, samt Fortbildungen für die
       Lehrer und Nachmittagsangeboten für die Schüler.
       
       Mag sein, dass Familie M. es als ungerecht empfinden würden, wenn sie
       dadurch am Ende mehr Schulgeld zahlen müssen. Private und staatliche
       Schulen mit privilegierter Elternschaft könnten sich aber ebenfalls um
       erhöhte staatliche Zuschüsse bemühen, wenn sie einen Mehrwert zum
       Zusammenhalt der Gesellschaft leisten: sich der Inklusion stellen, sich
       verstärkt um benachteiligte Schüler bemühen und ihren Unterricht so
       umstellen, dass Schülerinnen binnendifferenziert unterrichtet werden.
       
       Gerecht wäre also, Ungleiches ungleich zu behandeln. Ob der Träger
       staatlich oder privat ist, ist dabei egal.
       
       30 Mar 2018
       
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