# taz.de -- Maskenpflicht in der Öffentlichkeit: Länder könnten Mundschutz anordnen
       
       > Gegen die Verbreitung von Tröpfchen hilft Textil im Gesicht. Das könnte
       > schon bald Bedingung sein, um die eigene Wohnung verlassen zu dürfen.
       
 (IMG) Bild: Bald Pflicht für alle? Zwei Kundinnen mit Mundschutz in einem Supermarkt in Augsburg
       
       Freiburg taz | Österreich diskutiert bereits seit Tagen über die Einführung
       einer Maskenpflicht, um die [1][Coronapandemie] einzudämmen. Möglicherweise
       dürfen Supermärkte schon bald nur noch mit Gesichtsmaske betreten werden.
       Auch für Deutschland könnte eine solche Maskenpflicht sinnvoll sein.
       
       Eine einfache Gesichtsmaske kann zwar nur sehr begrenzt die eigene
       Ansteckung mit Sars-CoV-2 verhindern. Da aber der Erreger vor allem über
       Tröpfchen beim Husten und beim Sprechen übertragen wird, kann ein Tuch vor
       dem Mund weitgehend die Ansteckung anderer verhindern und so
       Infektionsketten unterbrechen.
       
       In vielen asiatischen Staaten ist das Tragen eines Mundschutzes bei
       Erkältungen üblich. Und auch mit Beginn der Coronakise wurden Stoffmasken
       schnell zum sozialen Standard. Der Erfolg der Corona-Bekämpfung in China,
       Südkorea und Taiwan wird zumindest teilweise auch auf den Maskeneinsatz
       zurückgeführt.
       
       Eine Maskenpflicht ist dabei nicht nur als Verschärfung der bisherigen
       Anti-Corona-Maßnahmen denkbar. Sie könnte auch Baustein eines Exit-Plans
       sein, mit dem das öffentliche Leben wieder hochgefahren wird. Wenn jeder
       Gesichtsschutz trägt, könnten vielleicht bald Kaufhäuser, Bibliotheken und
       Friseursalons wieder geöffnet werden.
       
       ## Wo sollen die Masken herkommen?
       
       In Deutschland könnte ein solcher Maskenzwang seit letzter Woche
       rechtssicher eingeführt werden. Bis dahin konnten viele Maßnahmen wie
       Ausgangsbeschränkungen nur auf die Generalklausel des
       Infektionsschutzgesetzes gestützt werden („notwendige Schutzmaßnahmen“).
       Angesichts der massiven Grundrechtseingriffe hielten aber immer mehr
       Juristen eine spezielle Regelung im Gesetz für erforderlich. Der Bundestag
       hat sie am vorige Mittwoch beschlossen.
       
       So können Behörden jetzt die Menschen verpflichten, „bestimmte Orte oder
       öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten“,
       heißt es im geänderten Paragrafen 28. Damit kann nun auch die Art und Weise
       des Ausgangs geregelt werden, etwa indem die Menschen verpflichtet werden,
       auf der Straße und in Geschäften einen Mundschutz zu tragen.
       
       Eine entsprechende Anordnung müsste von den Bundesländern oder von
       kommunalen Gesundheitsbehörden ausgesprochen werden. Der Bund könnte eine
       Maskenpflicht nicht anordnen. Der ursprüngliche Plan von
       Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der der Bundesregierung ein
       Weisungsrecht bei der Bestimmung von Schutzmaßnahmen geben wollte,
       scheiterte am Widerstand der Länder.
       
       Gegen eine Maskenpflicht für die ganze Bevölkerung spricht zwar, dass es
       derzeit gar keine handelsüblichen OP-Masken zu kaufen gibt. Bei dem
       entstehenden großen Markt wird das aber wohl nicht lange auf sich warten
       lassen. Bis dahin könnte sich jeder selbst aus alten Unterhemden einige
       (waschbare) Masken nähen. Auch die taz hat bereits [2][eine Nähanleitung]
       veröffentlicht. Und zur Not könnte sogar ein hochgezogenes Halstuch oder
       ein Schal akzeptiert werden. [3][Österreich wird uns wohl bald vormachen,
       wie es geht].
       
       30 Mar 2020
       
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