# taz.de -- Übertragung des Coronavirus: Viren ins Gesicht
       
       > Wenn der Täter mit Corona infiziert ist, gilt absichtliches Anhusten als
       > gefährliche Körperverletzung. Bloßes Erschrecken ist aber nicht strafbar.
       
 (IMG) Bild: So geht's richtig. Wer andere aber trotz Corona-Infektion absichtlich anhustet, dem droht Knast
       
       Freiburg taz | Die Fälle häufen sich: Polizisten und Passanten werden
       [1][gezielt angehustet und angespuckt.] Berichte gibt es aus Berlin,
       Mannheim und dem Münsterland, aus Großbritannien und den Niederlanden. Mal
       wird explizit eine [2][Corona-Infizierung] erwähnt, mal liegt der Gedanke
       daran nur nahe. Natürlich ist das ekelhaft und unangenehm. Aber ist es auch
       strafbar?
       
       Am einfachsten ist die Antwort, wenn der Täter tatsächlich mit dem
       Coronavirus infiziert ist und das Opfer angesteckt wird. Dann handelt es
       sich um eine Körperverletzung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Virus
       beim Opfer tatsächlich Fieber oder andere Symptome verursacht, schon die
       Infektion gilt seit den Zeiten von Aids als Gesundheitsschaden. Da die Tat
       mit Hilfe von Viren, also mit „gesundheitsschädlichen Stoffen“ begangen
       wurde, liegt sogar eine „gefährliche Körperverletzung vor. Der Strafrahmen
       beträgt sechs Monate bis zehn Jahre Gefängnis.
       
       Auch wenn das Opfer nicht infiziert wurde, bleibt das Anhusten doch eine
       Straftat, denn auch der Versuch der Körperverletzung ist strafbar. Wer
       andere gezielt anhustet, obwohl er weiß, dass er infiziert ist, nimmt damit
       zumindest billigend in Kauf, dass sich der Betroffene ansteckt. Eine
       versuchte Körperverletzung liegt aber auch dann vor, wenn das Opfer zwar
       später infiziert ist, aber nicht beweisen kann, dass dies gerade durch das
       Anspucken oder Anhusten verursacht wurde (was wohl die Regel sein dürfte).
       
       Schwieriger sind die Fälle, bei denen der Täter nur behauptet, infiziert zu
       sein, um sein Gegenüber zu erschrecken. Weder ist das bloße Anhusten oder
       Anspucken strafbar noch das Lügen oder das Schocken eines anderen. Der
       Täter ist allerdings für eventuelle Folgen verantwortlich, wenn diese
       absehbar sind. Fällt das Opfer vor Schreck vom Fahrrad oder wird es aus
       Angst vor Corona psychisch krank, dann kann doch eine strafbare
       Körperverletzung vorliegen.
       
       ## Für niemanden spaßig
       
       Strafbar ist zwar auch das „Vortäuschen einer Straftat“. Dabei soll aber
       vor allem die Justiz vor unnötiger Arbeit geschützt werden. Es kommt hier
       laut Strafgesetzbuch darauf an, dass die Straftat „gegenüber einer Behörde“
       erfunden wurde. Wer also einen Polizisten anhustet und dabei grinsend von
       einer angeblichen Corona-Infektion erzählt, macht sich strafbar. Es droht
       eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
       
       Wer die Straftat gegenüber einem Passanten vortäuscht, macht sich damit
       zwar nicht strafbar, aber bekommt trotzdem Ärger. Schließlich wurde durch
       die Selbstbezichtigung erst mal der Verdacht einer gefährlichen
       Körperverletzung erweckt. Die Polizei kann deshalb die Personalien des
       Rüpels aufnehmen und das Gesundheitsamt kann einen Corona-Test erzwingen.
       Bei Fluchtgefahr kann das Gericht sogar Untersuchungshaft anordnen. Solche
       Corona-Fakes sind also für niemand spaßig.
       
       6 Apr 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Vorsaetzliche-Corona-Ansteckung/!5672816
 (DIR) [2] /Schwerpunkt-Coronavirus/!t5660746/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Justiz
 (DIR) IG
 (DIR) Atemschutzmasken
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Beschaffung von Schutzmasken: Keine Angst vor Planwirtschaft
       
       Dass der Weltmarkt für Atemschutzmasken im Fall einer Pandemie versagt,
       hätte man wissen können. Staatliche Verpflichtung darf jetzt kein Tabu
       sein.
       
 (DIR) Debatte um Infektionsschutzgesetz: NRW und Bayern preschen vor
       
       Nach Bayern will auch NRW ein eigenes Infektionsschutzgesetz schaffen.
       Anderswo hält man das Vorgehen der beiden Länder für verfassungswidrig.
       
 (DIR) Maskenpflicht in der Öffentlichkeit: Länder könnten Mundschutz anordnen
       
       Gegen die Verbreitung von Tröpfchen hilft Textil im Gesicht. Das könnte
       schon bald Bedingung sein, um die eigene Wohnung verlassen zu dürfen.