# taz.de -- Entscheidung des Berliner Landgerichts: Mietendeckel wohl verfassungswidrig
       
       > Dem Land Berlin fehle die Gesetzgebungskompetenz für den Deckel,
       > argumentiert das Gericht. Jetzt geht es wohl nach Karlsruhe vors
       > Verfassungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Wohnhäuser in Berlin
       
       Berlin afp/dpa | Das Berliner Landgericht hält den sogenannten Mietendeckel
       für verfassungswidrig, der in der Stadt gilt. Dem Land Berlin fehle die
       Gesetzgebungskompetenz, teilte das Kammergericht am Donnerstag zur
       Begründung mit. Die Vorschriften seien formell verfassungswidrig. Die 67.
       Zivilkammer beschloss daher, dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur
       Entscheidung vorzulegen.
       
       Im konkreten Verfahren hatte das Amtsgericht Spandau die beklagten Mieter
       zuvor zu einer [1][Mieterhöhung] von rund 70 Euro auf 964,61 Euro
       verurteilt. Im Berufungsverfahren beriefen sich die Mieter dann auf den
       Mietendeckel, der am 23. Februar in Kraft getreten war.
       
       Der vom Abgeordnetenhaus beschlossene, bundesweit bisher einmalige
       Mietendeckel war Mitte Februar in Kraft getreten. Danach werden die Mieten
       zunächst auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren und dürfen ab 2022
       höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Ausgenommen sind unter anderem
       Neubauwohnungen, die ab 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden.
       
       [2][CDU und FDP im Bundestag] und Berliner Abgeordnetenhaus hatten
       angekündigt, gegen das Gesetz anzukämpfen. Sie wollen das Landesgesetz mit
       einer Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen.
       
       12 Mar 2020
       
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