# taz.de -- Afghanistan-Urteil des Bundesgerichtshofs: Rückschlag für die Opfer von Kundus
       
       > 2009 hatten Taliban zwei Tanklaster entführt, die ließ ein deutscher
       > Oberst bombardieren. Die Opfer haben keinen Anspruch auf Schadenersatz.
       
 (IMG) Bild: Einer der bombardierten Tanklaster in der Nähe von Kundus, 2009
       
       Karlsruhe taz | Die Opfer des Bombardements von Kundus haben keinen
       Anspruch auf Schadenersatz. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in
       einem Grundsatzurteil entschieden. Der blutigste deutsche Militäreinsatz
       seit 1945 bleibt damit weiter ohne rechtliche Folgen. Der BGH urteilte
       dabei restriktiver als die Vorinstanzen.
       
       Im September 2009 hatten die afghanischen Taliban in der Nähe von Kundus
       zwei Tanklaster entführt. Die Laster blieben jedoch in einer Furt stecken.
       Die Bundeswehr, die für die Region zuständig war, forderte zwei
       US-Kampfflugzeuge an, aus Sorge, die Laster könnten als rollende Bomben
       gegen das Bundeswehrlager Kundus eingesetzt werden.
       
       Nach mehreren Stunden gab der deutsche Oberst Georg Klein den Befehl, die
       Laster und die umherstehenden Menschen zu bombardieren. Er lehnte den
       Vorschlag der US-Piloten ab, zunächst mit Tiefflügen die Menschen zu
       verscheuchen. Klein vertraute auf die Aussage eines Informanten vor Ort,
       dass es sich ausschließlich um Taliban handle. Tatsächlich hatten die
       Taliban jedoch die Bewohner der umliegenden Dörfer eingeladen, kostenlos
       Benzin zu zapfen. Beim Bombardement starben deshalb mindestens 70
       Zivilisten, davon viele Kinder.
       
       Die Bundeswehr hatte freiwillig nur wenige Tausend Euro pro Opfer bezahlt.
       Viel zu wenig, fand der Bremer Anwalt Karim Popal. Auf seine Initiative
       klagten zwei Angehörige auf insgesamt 90.000 Euro Schadenersatz. Das
       Landgericht Bonn und das Oberlandesgericht Köln lehnten die Klagen zwar ab,
       weil Oberst Klein kein Pflichtverstoß nachzuweisen war. Die NRW-Gerichte
       stellten aber zumindest fest, dass das deutsche Amtshaftungsrecht auch im
       Krieg gelte.
       
       ## Die Revision ging nach hinten los
       
       Die Kläger wollten aber mehr. Beim BGH hofften sie, doch noch Schadenersatz
       durchzusetzen. „Oberst Klein hätte sich vergewissern müssen, dass die
       Personen am Tanklaster keine Taliban waren“, erklärte Kläger-Anwalt Thomas
       von Plehwe, „er hat seine Aufklärungspflicht verletzt.“
       
       Doch die Revision ging nach hinten los. Der BGH macht sogar den Teilerfolg
       der Vorinstanzen wieder zunichte. „Das deutsche Amtshaftungsrecht ist auf
       militärische Kampfhandlungen im Ausland nicht anwendbar“, erklärte jetzt
       der Vorsitzende BGH-Richter Ulrich Herrmann. Diese Haftung sei auf den
       „normalen Amtsbetrieb“ zugeschnitten, sie passe nicht auf die
       „Gefechtshandlungen eines Soldaten“. Eine Amtshaftung für die
       Pflichtverletzung von Soldaten wäre „weltweit einmalig“. Eine solche
       Ausweitung könne nur der Gesetzgeber beschließen, kein Gericht. Auch die
       „Werteordnung des Grundgesetzes“ spreche nicht für eine weite Auslegung der
       Amtshaftung. „Im Gegenteil: Eine Amtshaftung für militärische Handlungen
       würde die im Grundgesetz ebenfalls geschützte Bündnisfähigkeit Deutschlands
       und die außenpolitische Handlungsfähigkeit beeinträchtigen“, so Richter
       Herrmann.
       
       Kläger-Anwalt Karim Popal kritisierte das „politische Urteil“. Die Revision
       sei dennoch richtig gewesen. „Jetzt ist der Weg frei zum
       Bundesverfassungsgericht“, so Popal. (Az.: III ZR 140/15)
       
       6 Oct 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Afghanistaneinsatz
 (DIR) Schwerpunkt Afghanistan
 (DIR) Kundus
 (DIR) Oberst Georg Klein
 (DIR) Kundus
 (DIR) Schwerpunkt Afghanistan
 (DIR) Schwerpunkt Afghanistan
 (DIR) Schwerpunkt Afghanistan
 (DIR) Schwerpunkt Afghanistan
 (DIR) USA
 (DIR) Lesestück Meinung und Analyse
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Deutscher Militäreinsatz in Afghanistan: Neuer Prozess um Kundus
       
       Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte könnte Deutschland
       verurteilen – weil die Tötung von Zivilisten nicht ausreichend untersucht
       worden sei.
       
 (DIR) Kämpfe in Afghanistan: IS tötet entführte Zivilisten
       
       Kämpfer des „Islamischen Staates“ haben in Afghanistan mehr als 30
       Zivilisten getötet, die sie am Vortag entführt hatten.
       
 (DIR) Widerstand gegen die Taliban: Die mit Geld, die mit Bomben
       
       Die Taliban sind in den afghanischen Provinzen auf dem Vormarsch. Ein Grund
       dafür ist das rücksichtlose Vorgehen ihrer Gegner.
       
 (DIR) 15 Jahre Einsatz in Afghanistan: Die Mär von der Frauenbefreiung
       
       Lange nach dem Sturz der Taliban wird die Burka weiter viel verkauft.
       Frauen tragen sie auch aus Scham, weil sie arm oder Prostituierte sind.
       
 (DIR) Afghanischer Flüchtling in Berlin: Ein Praktikum in Bürokratie
       
       Seit einem Jahr versucht Ahmadullah Sediqi, in Berlin anzukommen. Er hat
       Freunde und eine Wohnung. Doch er überlegt, alles hinzuschmeißen.
       
 (DIR) 15 Jahre Afghanistan-Einsatz: Ein zutiefst uneiniges Land
       
       15 Jahre nach Beginn der „Operation Enduring Freedom“ spüren die Afghanen
       wenig vom Frieden. Die Taliban erstarken. Warum? Eine Analyse.
       
 (DIR) 15 Jahre Einsatz in Afghanistan: Ein Ende ist nicht abzusehen
       
       Derzeit sind noch bis zu 980 deutsche Soldaten in Afghanistan stationiert.
       Wonach bemisst sich der Erfolg des Einsatzes?