# taz.de -- Urteil zur Sterbehilfe: Ärzte brauchen Rückhalt
       
       > Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe ist richtig.
       > Jetzt kommt es auf die Ausgestaltung durch Ärztekammer und Gesetzgeber
       > an.
       
 (IMG) Bild: Durch das Urteil zur Sterbehilfe muss auch das Berufsrecht von Ärzten und Apothekern angepasst werden
       
       Das Urteil des [1][Bundesverfassungsgerichts] zur [2][Sterbehilfe] ist
       richtig und mutig. Gerade weil sich aus den Folgen dieses Urteils nicht
       weniger, sondern mehr ethische Debatten ergeben. Die RichterInnen haben
       nicht versucht, das Thema zu befrieden, was ein Scheinfrieden gewesen wäre.
       Stattdessen wurde der Raum weit geöffnet für die Ambivalenzen, die
       dazugehören zum Grenzbereich zwischen Leben und Tod. Hierfür neue Regeln zu
       finden, das wird die Aufgabe sein, und das ist gut.
       
       Das im Grundgesetz festgelegte Recht auf Selbstbestimmung schließt das
       Recht auf einen Suizid ein. Eine professionelle Hilfe zu einem solchen Akt
       der Selbstautonomie darf laut Urteil daher nicht mehr generell untersagt
       werden. Der Paragraf 217 im Strafrecht, der die „geschäftsmäßige“ Hilfe zum
       Suizid unter Strafe stellt, sei „nichtig“, weil er die Möglichkeiten einer
       assistierten Selbsttötung „faktisch weitgehend entleert“, heißt es in dem
       Urteil.
       
       Die Freiheit, eine [3][Beihilfe zum Suizid] in Anspruch zu nehmen,
       erfordere eine „konsistente Ausgestaltung des Berufsrechts der Ärzte und
       der Apotheker“ und „möglicherweise auch Anpassungen des
       Betäubungsmittelrechts“. Der Gesetzgeber und die Bundesärztekammer werden
       damit unter Handlungsdruck gestellt – zu Recht.
       
       Die Frage lautet, wie die konkrete Ausgestaltung der ärztlichen Beihilfe
       zum Suizid nun aussehen könnte. Es wäre sinnvoll, sich an Staaten zu
       orientieren, die eine solche Sterbehilfe bereits gewähren wie etwa die
       Niederlande, Belgien, der US-Staat Oregon.
       
       Man sollte die Regel aufstellen, dass mindestens zwei voneinander
       unabhängige ÄrztInnen über die Sterbehilfe entscheiden und ein unabhängiger
       Zeuge dabei sein muss, vor dem der oder die PatientIn seinen Willen
       erklärt. Die PatientInnen müssten zuvor über alle Möglichkeiten der
       schmerzlindernden Medizin aufgeklärt werden. Es muss auch eine gewisse
       Frist geben zwischen der Äußerung des Sterbewunsches und dem Verschreiben
       eines todbringenden Medikaments.
       
       Auch die Bundesärztekammer steht bei der Entwicklung dieser Regularien in
       der Pflicht. Sie muss davon abkommen, die ärztliche Beihilfe zum Suizid wie
       bisher standesrechtlich zu verbieten und dabei mit dem Entzug der
       Approbation zu drohen. Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, dass die
       Beihilfe zum Suizid nicht an das Vorliegen einer unheilbaren tödlichen
       Krankheit geknüpft sein darf. Das heißt aber nicht, dass für ÄrztInnen
       keine Leitlinien entwickelt werden können. Kein Arzt ist dazu verpflichtet,
       Suizidbeihilfe zu leisten, auch das steht im Urteil.
       
       Man könnte sich darüber verständigen, dass ein schweres [4][aussichtsloses
       Leiden] erkennbar sein muss. Bei SeniorInnen mit hohem Pflegeaufwand, die
       vielleicht von außen unter Druck stehen könnten, muss allergrößte Vorsicht
       gelten. Menschen mit psychiatrischen Diagnosen sollten von der Beihilfe zum
       Suizid ausgeschlossen werden.
       
       Solche Richtlinien zu entwickeln ist unbequem, produziert Fragwürdigkeiten,
       Grenzfälle. Die Gefahr besteht, dass nichts passiert, weil niemand in
       moralisches Zwielicht geraten möchte. Doch wenn die allermeisten ÄrztInnen
       die Sterbehilfe weiterhin ablehnen, auch weil sie um ihre Approbation
       fürchten, dann können sich Schwerstkranke in Zukunft nur an
       Sterbehilfevereine wenden. Diese vermitteln dann an bestimmte ÄrztInnen in
       der Schweiz oder vielleicht bald auch in Deutschland, wo einige
       Landesärztekammern die Sterbehilfe auch jetzt schon nicht untersagen. Das
       Image der Sterbehilfevereine und der damit verbundenen ÄrztInnen, die
       dubiose Geschäfte mit dem Tod machen, würde aber dadurch möglicherweise
       verfestigt und die Sterbehilfe wieder in eine Art Schmuddelecke gesteckt,
       in die sie absolut nicht gehört.
       
       Bundesärztekammer und der Gesetzgeber müssen deshalb handeln. Das Thema
       gehört in die Mitte der Gesellschaft und nicht an den Rand.
       
       29 Feb 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.html
 (DIR) [2] /Grundsatzurteil-zu-Sterbehilfe/!5666895
 (DIR) [3] /Verfassungsgericht-entscheidet/!5666727
 (DIR) [4] /Diskussion-um-Sterbehilfe/!5644966
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) Sterbehilfe Deutschland
 (DIR) Dignitas
 (DIR) Gesundheitspolitik
 (DIR) Sterbehilfe
 (DIR) Sterbehilfe Deutschland
 (DIR) Ärztlich assistierter Suizid
 (DIR) Sterbehilfe
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts: ÄrztInnen ringen um Sterbehilfe
       
       Sterbehilfe ist zukünftig erlaubt. Für ÄrztInnen bedeutet das womöglich
       eine Anpassung ihres Berufsrechts, das Suizidhilfe eigentlich verbietet.
       
 (DIR) Nach Sterbehilfe-Urteil: Suizidassistenz kommt
       
       Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts: Dignitas und die Gesellschaft für
       Humanes Sterben stellen ein Beratungstelefon für Sterbewillige vor.
       
 (DIR) Grundsatzurteil zu Sterbehilfe: „Akt autonomer Selbstbestimmung“
       
       Das Bundesverfassungsgericht kippt das Verbot der „geschäftsmäßigen Hilfe
       zur Selbsttötung“. Suizidhilfe-Vereine können wieder legal arbeiten.
       
 (DIR) Verfassungsgericht entscheidet: Hilfe beim Suizid – ja oder nein?
       
       Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Mittwoch über die Strafbarkeit
       von Sterbehilfe. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
       
 (DIR) Diskussion um Sterbehilfe: Das Recht auf einen Notausgang
       
       Im Februar entscheidet das Verfassungsgericht über eine Beschwerde zur
       Sterbehilfe. Sollen Schwerkranke ein Recht auf professionelle Hilfe haben?