# taz.de -- Ist Björn Höcke ein Faschist?: Ein zulässiges Werturteil
       
       > Die Bezeichnung des Thüringer AfD-Politikers wird auf Twitter viel
       > zitiert. Aber ist sie rechtens? Sie beruht bisher nur auf einer
       > Eilentscheidung.
       
 (IMG) Bild: Extrem rechts: Björn Höcke
       
       BERLIN taz | Auf Twitter war es in den letzten Tagen ein Trend: tausende
       Tweets benutzten den Hashtag [1][#HoeckeisteinFaschist]. Auch in vielen
       Medien wird zur Charakterisierung des Thüringer AfD-Politikers gerne der
       Einschub benutzt, man dürfe ihn „mit richterlicher Erlaubnis“ einen
       Faschisten nennen.
       
       Tatsächlich gibt es eine entsprechende Gerichtsentscheidung und sie ist
       auch noch nicht allzu alt. [2][Am 26. September 2019 hat das
       Verwaltungsgericht Meiningen (Thüringen) entschieden], dass ein Verbot der
       Bezeichnung „Faschist“ im Fall von Björn Höcke wohl rechtswidrig wäre.
       
       Konkret ging es damals um eine Auseinandersetzung in Eisenach. Die AfD
       veranstaltete dort ein Familienfest. AfD-Gegner meldeten eine Demonstration
       an, Motto: „Protest gegen die rassistische AfD, insbesondere gegen den
       Faschisten Björn Höcke“. Daraufhin erteilte die Stadt Eisenach als
       Versammlungsbehörde eine Auflage zum Kundgebungsthema: „Die Bezeichnung
       Faschist ist im Rahmen der Kundgebung untersagt.“
       
       Gegen dieses Verbot klagten die Veranstalter im Eilverfahren. Mit Erfolg.
       Das Verwaltungsgericht Meiningen kam zum Schluss: Die Auflage der Stadt sei
       „nach summarischer Prüfung rechtswidrig“. Als „summarisch“ bezeichnet man
       eine grobe Prüfung, wie sie in Eilverfahren vorgesehen und üblich ist.
       
       ## Behauptung muss nicht bewiesen werden
       
       Die Richter gingen erstens davon aus, dass die Bezeichnung „Faschist“ hier
       keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil ist. Die Kläger mussten
       also nicht beweisen, dass die Behauptung richtig ist, sondern nur, dass sie
       zulässig ist.
       
       Zweitens stellten die Richter fest, dass die Bezeichnung „Faschist“ für
       Björn Höcke keine „Schmähkritik“ ist, weil es um eine „Auseinandersetzung
       in der Sache“ gehe, nicht nur um die Abwertung der Person.
       
       Wenn keine Schmähkritik vorliegt, müssen nach der Rechtsprechung des
       Bundesverfassungsgerichts Meinungsfreiheit und Ehrschutz abgewogen werden.
       Eine explizite Abwägung findet sich im Meininger Beschluss zwar nicht, aber
       die Richter geben auch nicht automatisch der Meinungsfreiheit den Vorrang.
       Sie verweisen vielmehr auf eine Vielzahl von Indizien, die die Kläger
       vorgebracht hatten. Damit hätten sie „in ausreichendem Umfang glaubhaft
       gemacht, dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf
       einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht“.
       
       ## „Faschistischer Sprachduktus“
       
       Konkret hatten die Eisenacher Kläger auf die Einschätzung von
       Sozialwissenschaftlern verwiesen, [3][auf Höckes Dresdener Rede (in der er
       eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ gefordert hatte)] sowie auf
       Presseberichte über andere Höcke-Äußerungen im „faschistischen
       Sprachduktus“.
       
       Vor allem aber argumentierten die Kläger mit Höckes Interview-Buch „Nie
       zweimal in denselben Fluss“ von 2018. Dort habe er die Notwendigkeit eines
       neuen Führers propagiert, vor dem „Volkstod durch Bevölkerungsaustausch“
       gewarnt und Andersdenkende als „brandige Glieder“ bezeichnet. Mit Blick auf
       die von ihm angestrebte Umwälzung stelle er fest, dass „wir leider ein paar
       Volksteile verlieren werden, die zu schwach oder nicht willens sind“
       mitzumachen.
       
       Ob die Kläger richtig zitiert haben und ob sie die Zitate in vertretbarer
       Weise bewertet haben, hat das Verwaltungsgericht im Rahmen der
       Eilentscheidung nicht detailliert geprüft.
       
       Die Entscheidung des VG Meiningen wurde rechtskräftig. Höcke konnte dagegen
       kein Rechtsmittel einlegen, weil er am Verfahren gar nicht beteiligt war.
       Die Stadt hätte eine Beschwerde einlegen können, tat dies aber nicht. Das
       ist auch nicht erstaunlich, denn Oberbürgermeistein von Eisenach ist die
       Linke Katja Wolf. Auch die Kläger waren mit dem Eil-Beschluss
       offensichtlich zufrieden und strengten kein Hauptsache-Verfahren an.
       
       Das Gewicht des Meininger Beschlusses ist auf den ersten Blick also nicht
       besonders hoch. Es geht um eine erstinstanzliche Pilotentscheidung, die
       auch in der Art ihres Zustandekommens andere Gerichte nicht besonders
       beeindrucken dürfte. So ging der Antrag im Eilverfahren erst eineinhalb
       Stunden vor der Demonstration beim Gericht ein. Die Richter hatten also nur
       sehr wenig Zeit, den Antrag zu prüfen und das Problem zu durchdenken.
       
       ## Höcke verzichtet auf Strafanzeigen
       
       Dennoch scheint die Meininger Entscheidung zumindest im Ergebnis tragfähig
       zu sein. Obwohl Björn Höcke nun tausendfach als „Faschist“ tituliert wird,
       geht er nicht dagegen vor. Wenn er wollte, könnte er in jedem einzelnen
       Fall Strafanzeige wegen Beleidigung stellen oder zivilrechtlich die
       Unterlassung wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte fordern. Doch
       Höcke verzichtet auf beides. Er lässt somit den Eilbeschluss des VG
       Meiningen als einzige gerichtliche Entscheidung stehen.
       
       Höckes Anwalt Ralf Hornemann verweist auf Nachfrage auf eine frühere
       Äußerung Höckes: Das Verwaltungsgericht habe „keinerlei inhaltliche
       Bewertung vorgenommen“ und auch nicht darüber befunden, „ob das Werturteil
       der Antragstellerin richtig oder falsch“ ist. Auch Anwalt Hornemann findet,
       dass die Begründung des VG Meiningen zwar „unglücklich formuliert“ sei, „im
       Sinne der Meinungsfreiheit ist sie aber richtig“.
       
       Auf absehbare Zeit wird es also erlaubt bleiben zu sagen: Björn Höcke ist
       ein Faschist.
       
       (Az.: 2 E 1194/19 Me)
       
       9 Feb 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://twitter.com/hashtag/HoeckeIstEinFaschist
 (DIR) [2] /Faschist-Urteil-zu-AfDler-Hoecke/!5625346
 (DIR) [3] /Bjoern-Hoeckes-Dresden-Rede/!5372797
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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