# taz.de -- Die gescheiterte Organspendereform: Typisch deutsche Stagnation
       
       > Es ist zu bedauern, dass die Widerspruchslösung nicht kommt. Allerdings
       > hat Spahn ihre Folgen und Grenzen nicht pragmatisch genug dargestellt.
       
 (IMG) Bild: Nierentransplantation im Klinikum in Bremen
       
       Es war [1][ein trauriger Tag], der Donnerstag, als die doppelte
       Widerspruchslösung für die Organspende im Bundestag scheiterte – ein
       Gesetzentwurf, der tatsächlich einen Unterschied gemacht hätte für die auf
       Spenderorgane wartenden Schwerkranken in Deutschland. Aber, typisch
       deutsch, die Ideologisierungen waren zu stark, die Vorbehalte vor
       Veränderungen zu groß.
       
       [2][In der Debatte] wurde die „Selbstbestimmung“ betont, die das
       gescheiterte Gesetz angeblich verletzen könnte. Schon krass, dass die
       Notwendigkeit, in Familien über die Haltung zu einer Organspende zu
       sprechen, gleich als Zumutung und Angriff auf die Selbstbestimmung
       gegeißelt wird.
       
       In Wertedebatten ist man in Deutschland ja immer ziemlich groß; wenn es um
       die pragmatische Verminderung menschlichen Leids geht, hingegen oftmals
       gleichgültiger. Bemerkenswert auch der Hang zur Übertreibung: In den
       Debatten hatte man mitunter den Eindruck, hier ginge es um die
       bedingungslose Ausweidung von Toten gegen deren Willen. Die Tatsachen
       spielten dabei eine geringere Rolle, zum Beispiel, dass man sich mit der
       Widerspruchslösung gar nicht unbedingt in ein zentrales Datenregister der
       Neinsager hätte eintragen lassen müssen, würde man eine Organspende
       ablehnen. Ein schriftlicher Widerspruch, ein Zettel im Portemonnaie, ein
       Hinweis an Angehörige oder Nahestehende hätte schon gereicht, so stand es
       im Gesetzentwurf.
       
       Man kann den Abgeordneten um CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn und
       SPD-Mann Karl Lauterbach, die für die Widerspruchslösung kämpften,
       allerdings vorwerfen, dass sie die Ängste der [3][GegnerInnen ihres
       Entwurfs] zu wenig ernst genommen haben. Stattdessen argumentierten sie vor
       allem mit dem Leid der Schwerkranken, die auf Spenderorgane warten.
       
       Diese Argumentation aber erzeugt moralischen Druck, und der schafft
       Unbehagen und geht oft nach hinten los. Die archaischen Ängste vor
       leichtfertiger Organentnahme, vor einem Entscheidungszwang wurden zu wenig
       aufgegriffen und die Folgen und übrigens auch Grenzen der
       Widerspruchslösung nicht pragmatisch genug dargestellt.
       
       Der nun verabschiedete Gesetzentwurf zu einer Entscheidungsregelung lässt
       im Grundsatz alles, wie es ist. Deutschland bleibt eines der wenigen
       EU-Länder ohne Widerspruchslösung. Man kann nur hoffen, dass sich als
       Spätfolge der Diskussion wenigstens die „Spendenkultur“ in Deutschland
       verbessert, dass sich mehr Menschen, auch im Gespräch mit Angehörigen, zur
       möglichen Organspende bekennen und entsprechende Ausweise mit sich führen,
       dass die Krankenhäuser, personell und finanziell besser ausgestattet
       werden, um mehr potenzielle Organspender medizinisch zu erkennen und zu
       melden. Das zumindest bleibt als Hoffnung nach diesem unerfreulichen Tag.
       
       16 Jan 2020
       
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