# taz.de -- Organspende und Gesetzesänderung: Es geht um Leben und Tod
       
       > Der Bundestag stimmt darüber ab, ob man automatisch OrganspenderIn wird.
       > Die Beispiele anderer Länder zeigen, wie das funktioniert.
       
 (IMG) Bild: Kann ein Menschenleben retten: Entnommenes Herz
       
       BERLIN taz | Die Zahl der OrganspenderInnen in Deutschland ist im Jahre
       2019 leicht zurückgegangen, 932 Menschen haben nach ihrem Tod einen oder
       mehrere Organe für Schwerkranke gespendet. Dies teilte die Deutsche
       Stiftung Organtransplantation (DSO) am Montag mit. Im Jahre 2018 wurden
       hierzulande noch 955 Organspender gezählt. Bezogen auf die Bevölkerung und
       im Vergleich zu anderen Ländern hat Deutschland damit nach wie vor sehr
       wenige SpenderInnen.
       
       Nach Zahlen des [1][Newsletters Transplant] der globalen Datenbank GODT gab
       es im Jahre 2018 zum Beispiel in Spanien eine Rate von 48,3 SpenderInnen
       pro eine Millionen Einwohner, in Österreich eine Rate von 24,5 und in den
       Niederlanden von 16,4, während Deutschland mit einer Rate von 11,6 sehr
       weit hinten lag.
       
       Diese Zahlen sind bedeutsam im Hinblick auf die Diskussion über zwei
       Gesetzentwürfe, mit denen das Spendenaufkommen für die
       Transplantationsmedizin erhöht werden soll. Beide stehen am Donnerstag im
       Bundestag zur Abstimmung, beide [2][Entwürfe] haben fraktionsübergreifend
       sowohl GegnerInnen als auch BefürworterInnen.
       
       ## Der Doppelte Widerspruch
       
       Eine Abgeordnetengruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und
       SPD-Fachpolitiker Karl Lauterbach legt den Entwurf für eine „doppelte
       Widerspruchslösung“ vor. Dieses Gesetz würde die bestehende Regelung
       umkehren. Nach der geltenden Regelung darf einem hirntoten Menschen nur
       dann ein Spenderorgan entnommen werden, wenn er oder sie einen
       Organspendeausweis bei sich trägt oder die nächsten Angehörigen wissen oder
       vermuten, dass der oder die Hirntote einer Spende zugestimmt hätte.
       
       Mit der doppelten Widerspruchslösung im Spahn-Entwurf würde diese bisherige
       Regelung umgedreht: Nur ein Widerspruch würde im Fall des festgestellten
       Hirntodes die Ärzte davon abhalten, Spenderorgane zu entnehmen. Dazu soll
       ein „Widerspruchsregister“ erstellt werden, in dem man sich zu Lebzeiten
       registrieren lassen kann, wenn man die eigenen Organe nicht spenden will.
       
       Gibt es keinen Eintrag, werden die nächsten Angehörigen gefragt, ob ihnen
       ein der Organentnahme „entgegenstehender Wille“ des Verstorbenen „bekannt“
       sei oder ihnen schriftlich vorliege, heißt es im Gesetzentwurf. Dies
       bedeutet, dass es schon reicht, irgendwann mal den Angehörigen gegenüber
       geäußert zu haben, dass man nicht SpenderIn sein will oder einfach einen
       Zettel mit einer Ablehnung im Portemonnaie zu haben. Schon gilt man nicht
       mehr als mögliche SpenderIn, sofern die Angehörigen diese Information
       weitertragen.
       
       ## Gespräch beim Hausarzt
       
       Die alternative Lösung ist der Entwurf einer Abgeordnetengruppe um
       Grünen-Chefin Annalena Baerbock und die Linke-Vorsitzende Katja Kipping.
       Sie lehnen die Widerspruchslösung ab und schlagen stattdessen eine
       „Entscheidungslösung“ vor. Dabei sollen die BürgerInnen regelmäßig, etwa
       von ihren Hausärzten oder wenn sie einen Ausweis beantragen, über die
       Organspende informiert und dazu ermuntert werden. Bei Behörden kann man
       sich als OrganspenderIn registrieren lassen.
       
       Vor der Abstimmung geht der Blick ins Ausland, in die Länder, die bereits
       eine Widerspruchslösung haben, um deren Folgen abzuschätzen, falls sich der
       Spahn-Entwurf durchsetzt. In Österreich etwa gilt bereits seit vielen
       Jahren eine Widerspruchsregelung. Nicht einmal ein Prozent der Bevölkerung
       aber haben ein „Nein“ im Widerspruchsregister festhalten lassen.
       
       In der Praxis würden in Österreich im Falle des Hirntodes stets noch die
       Angehörigen nach einer ihnen bekannten Ablehnung der Organspende durch den
       Verstorbenen befragt, sagte der Medizinische Vorstand der DSO, Axel Rahmel,
       der taz. In etwa 20 Prozent der Fälle eines Hirntodes lehnten die
       Angehörigen in Österreich eine mögliche Organentnahme ab, so Rahmel. Dann
       kommt es auch zu keiner Organspende.
       
       ## Mit 15 Prozent Widerspruch gerechnet
       
       In den Niederlanden, wo in diesem Jahr eine Widerspruchsregelung in Kraft
       tritt und ein Register existiert, seien dort etwa 13 Prozent der
       Bevölkerung als Widersprechende eingetragen, berichtet Rahmel, der auch
       viele Jahre Medizinischer Direktor bei Eurotransplant war.
       
       In Spanien, wo gleichfalls eine Widerspruchsregelung gilt, gibt es gar kein
       Widerspruchsregister, in das man sich zu Lebzeiten eintragen lassen kann.
       Dort äußern die Angehörigen bei der ärztlichen Befragung, ob ihnen die
       Ablehnung einer Spende durch den Verstorbenen bekannt sei. Die
       Ablehnungsquote in Spanien liege bei etwa 15 Prozent, berichtet Rahmel. Bei
       dem für Deutschland geplanten Entscheidungsregister geht Rahmel von einer
       Widerspruchsrate von etwa 15 Prozent aus.
       
       Die hohen Spenderraten in den Ländern mit Widerspruchsregelungen hätten
       auch mit der Infrastruktur im dortigen Krankenhauswesen und der
       „Spendenkultur“ zu tun, erklärte Rahmel.
       
       Denn Organspenden sind eine komplexe Angelegenheit. Spenden können in
       Deutschland nur Menschen, bei denen der Hirntod festgestellt wurde, aber
       das Kreislaufsystem noch aufrechterhalten werden kann. Dies ist ein sehr
       seltener Fall, nur circa ein Prozent der Verstorbenen wird überhaupt als
       hirntot diagnostiziert und kommt somit als SpenderIn infrage. Die
       Vorstellung, dass mit der Widerspruchslösung automatisch Zehntausende von
       Toten zu OrganspenderInnen würden, entspricht also nicht der medizinischen
       Realität.
       
       ## Hirntod-Diagnostik ist aufwendig
       
       Die Diagnostik des Hirntodes ist aufwendig, mehrere Ärzte sind daran
       beteiligt. Um mehr Krankenhäuser für die Organspende zu gewinnen und zu
       sensibilisieren, war es daher wichtig, dass die personellen und
       finanziellen Bedingungen der Transplantationsmedizin in den Krankenhäusern
       durch ein Gesetz im vergangenen Jahr verbessert wurden.
       
       Dieses Gesetz zeigte auch schon Wirkung: 2019 hätten die Krankenhäuser
       erfreulicherweise mehr potenzielle OrganspenderInnen gemeldet als zuvor,
       hieß es bei der DSO. Werden Hirntote gemeldet, müssen aber erst noch Ärzte
       feststellen, ob der oder die Hirntote überhaupt über gesunde Organe
       verfügen, die transplantiert werden können.
       
       Aufgrund der komplizierten medizinischen Anforderungen erwarten Experten
       keine explosionsartige Steigerung bei Transplantationen, sollte die
       Widerspruchslösung kommen. „Eine Widerspruchslösung kann nur ein Baustein
       sein für eine positive Entwicklung“, sagte Rahmel.9000 Schwerkranke in
       Deutschland warten derzeit auf ein Spenderorgan.
       
       13 Jan 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.transplant-observatory.org/download/newsletter-transplant-2019/
 (DIR) [2] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw26-de-organspende-646302
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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