# taz.de -- Organspenderegelungen in Europa: Fünf Prozent weniger
       
       > Die Widerspruchsregelung kommt nicht. Dabei gehen andere Länder ganz
       > pragmatisch damit um. Die „Spendererkennung“ zählt.
       
 (IMG) Bild: In Österreich ist das Spendenaufkommen sehr viel höher als in Deutschland
       
       Berlin taz | „Wir haben monatelang, manche jahrelang für die
       Widerspruchsregelung gekämpft. Heute ist ein trauriger Tag“, sagte Lorena
       von Gordon. Die 33-Jährige lebt in Frankfurt und leidet an Mukoviszidose.
       Ihr wurde 2015 eine Lunge transplantiert. Gemeinsam mit anderen Betroffenen
       verfolgte sie am Donnerstag die Debatte um eine [1][Reform des
       Transplantationsgesetzes].
       
       Der Entwurf für eine doppelte Widerspruchslösung wurde im Bundestag
       abgelehnt, zum Leidwesen zweier PetitionsstarterInnen, darunter Gordon, die
       mit anderen Betroffeneninitiativen auf eine Reform des Gesetzes gehofft
       hatten.
       
       [2][Die Widerspruchslösung] kommt nun nicht, aus Statistiken der Deutschen
       Gesellschaft für Organtransplantation (DSO) lässt sich ungefähr ermessen,
       was es bedeutet hätte, wäre der Gesetzentwurf durchgekommen. Die
       Widerspruchslösung sieht vor, dass Menschen, deren Willen zur Organspende
       nicht bekannt und auch nicht irgendwo dokumentiert ist, auch nicht bei den
       Angehörigen, automatisch als Organspender gegolten hätten.
       
       Nach einer Statistik der DSO kamen im Jahre 2018 nur 1.377 Menschen als
       potenzielle, von den Krankenhäusern gemeldete Organspender infrage. Was
       daran liegt, dass nur weniger als 1 Prozent der Todesfälle als „hirntot“
       registriert werden, dieses Stadium des „Hirntodes“ im Sterbevorgang ist
       selten und wird auch oft nicht erkannt. Für 25 Prozent dieser gemeldeten
       potenziellen SpenderInnen gab es keine Zustimmung zur Spende, meist weil
       die Angehörigen von einer ablehnenden Haltung des Verstorbenen wussten oder
       dies so vermuteten.
       
       Nur für einen Bruchteil der potenziellen SpenderInnen, nämlich 5 Prozent,
       wurde die Zustimmung deswegen nicht erteilt, weil den Angehörigen die
       Haltung des Verstorbenen unbekannt war und es auch sonst keine Information
       dazu gab. Nur dieses Segment der „Informationslosen“ hätte künftig
       automatisch als OrganspenderIn gegolten, wäre die doppelte
       Widerspruchslösung gekommen.
       
       Die Zahlen entsprechen etwa den Erfahrungen aus Österreich, wo schon seit
       vielen Jahren die Widerspruchsregelung gilt. Hier sind nicht mal 1 Prozent
       der Bevölkerung im offiziellen Widerspruchsregister erfasst. Wird bei einem
       Menschen der Hirntod festgestellt und liegen keine schriftlichen
       Willensbekundungen vor, werden immer die Angehörigen gefragt nach der
       Haltung des Verstorbenen zur Organspende.
       
       ## Diagnose Hirntod
       
       Nach Informationen der DSO wird in Österreich in etwa 20 Prozent der Fälle
       eine Organspende von den Angehörigen abgelehnt. Trotzdem ist das
       Spendenaufkommen in Österreich, gemessen an der Bevölkerungszahl, sehr viel
       höher als in Deutschland.
       
       Es liegt also auch an der Infrastruktur in den Krankenhäusern und vor allem
       daran, ob bei den Sterbenden die [3][Phase des „Hirntodes“] diagnostiziert
       wird. In Spanien zum Beispiel gilt auch die Widerspruchsregelung,
       entscheidend aber ist die dortige „Spendenkultur“, die Spendenquote ist
       viermal so hoch wie in Deutschland.
       
       Eine staatliche Behörde verwaltet in Spanien die Warteliste für
       EmpfängerInnen. In den Krankenhäusern wird das medizinische Personal
       motiviert, sterbende Menschen als mögliche OrganspenderInnen zu
       identifizieren und zu diagnostizieren, das wird auch extra vergütet. Die
       Koordinatoren für Organspenden führen Gespräche mit den Angehörigen, die
       Ablehnungsquote durch die Angehörigen liegt in Spanien laut DSO nur bei 15
       Prozent.
       
       In Deutschland kommt es darauf an, mehr Sterbende als „Hirntote“ zu
       erkennen und damit als potenzielle Spender an die DSO zu melden. Die
       Diagnostik des Hirntodes ist aufwendig, man prüft zum Beispiel die
       Hirnstammreflexe, den Atemstillstand, an der Prüfung muss eine NeurologIn
       beteiligt sein. Der Hirntod kann entweder vor oder kurz nach dem Herztod
       eintreten, als OrganspenderIn kommt in Deutschland nur infrage, wer noch
       keinen Herztod erlitten hat.
       
       Immerhin: Die Spendermeldungen der Krankenhäuser nehmen zu, hat die DSO
       kürzlich verkündet. Ob dann allerdings tatsächlich Organe transplantiert
       werden können, hängt auch vom Zustand der Organe ab. Eine Transplantation
       ist nicht möglich, wenn etwa Infektionen vorliegen oder das Organ
       geschädigt ist.
       
       17 Jan 2020
       
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