# taz.de -- Pro und Contra Widerspruchslösung: Organspende als Standard?
       
       > Der Bundestag stimmt in dieser Woche über die künftige Regelung der
       > Organspende ab. Wie sollte sie aussehen? Ein Pro und Contra.
       
 (IMG) Bild: Ein Herz wird nur entnommen, wenn der Spender hirntot ist. Das ist extrem selten
       
       ## JA,
       
       denn die Chance, als potenzieller Spender tatsächlich zum Spender zu
       werden, ist schon gering genug. Nur wer am Ende seines Lebens die Diagnose
       „hirntot“ erfährt, kommt als Spender infrage. Das ist extrem selten. Wenn
       also mehr Menschen potenzielle Spender wären, würde sich [1][der Pool
       derer] vergrößern, die tatsächlich Spender werden – und Menschenleben
       retten können. Ein simples Solidaritätsprinzip, das man als Mensch mit
       Mitgefühl nur gut finden kann.
       
       Oder muss man es strikt ablehnen, wenn man es mit Artikel 1 des
       Grundgesetzes ernst meint? „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Der
       Satz ist so ziemlich das Beste an der Bundesrepublik, weil er sagt: Der
       Staat hat niemals Zugriffsrecht auf das Individuum. Das größere Gut darf er
       nicht über die Unversehrtheit des Einzelnen stellen.
       
       Über die Frage, ob die jetzt zur Debatte stehende Widerspruchslösung
       schlicht nicht verfassungskonform ist, sollten Verfassungsrechtler
       streiten. Man sollte allerdings auch fragen, ob eine Widerspruchslösung
       tatsächlich schon ein Zugriff ist – oder lediglich ein Anstupsen des
       mündigen Bürgers, sich mit etwas zu beschäftigen, womit er sich nicht
       beschäftigen will. Oder ist das Nachdenken darüber etwa schon mehr an
       Solidarität, als wir uns als Gesellschaft abverlangen wollen?
       
       Auch die Widerspruchslösung zwingt niemanden, seine Würde preiszugeben.
       Aber, das stimmt, mit ihr zwingt einen der Staat, [2][sich mit dem eigenen
       Sterben zu beschäftigen]. Verletzt das schon die Würde? Nein. Das Sterben
       gehört zum Leben dazu und es ist nicht Aufgabe des Staates, seine Bürger
       vor unangenehmen Wahrheiten zu schützen.
       
       Richtig ist auch, dass die Diagnose „hirntot“ nicht gleichbedeutend ist mit
       „tot“. Verständlich ist also die Angst vor falschen Diagnosen oder vor
       Willkür. Aber die Gefahr besteht immer, wenn transplantiert wird. Wie bei
       allen medizinischen Fragen muss man auch hier beste Vorsorge vor Missbrauch
       leisten – durch gute Ausstattung der Entnahmekrankenhäuser etwa.
       
       Und am Ende sollte niemand vergessen, dass er oder sie sehr viel
       wahrscheinlicher zum Empfänger als zum Spender wird.
       
       Ariane Lemme 
       
       ## NEIN,
       
       denn es ist [3][mit unseren demokratischen Grundregeln nicht vereinbar],
       wenn der Staat seine Bürger nötigt, für Organspenden zur Verfügung zu
       stehen. Längst geht es bei der Debatte nur noch um Zahlen: Wie können wir
       erreichen, dass mehr Organe zur Verfügung stehen? Das scheint die absolute
       Prämisse zu sein. Kritik an den jetzt im Bundestag vorliegenden Anträgen
       ist nur noch zulässig, wenn sie sich diesem Ziel unterordnet.
       
       Geht es nach dem Gesundheitsminister, sollen wir alle als potenzielle
       Organspender eingestuft werden, wenn wir nicht zuvor widersprochen haben.
       Die Angehörigen können im Falle einer bevorstehenden Organentnahme auch
       widersprechen, aber nur, wenn der potenzielle Spender sich zu Lebzeiten
       dazu geäußert hat. Man muss jetzt schon befürchten, dass diese Zusatzfrage
       eines Tages aus dem Gesetz gestrichen wird. Dann bleibt die reine
       Widerspruchslösung so, wie sie sich viele Transplantationsmediziner heute
       schon wünschen.
       
       Die Frage, ob es mit Demokratie und Selbstbestimmung grundsätzlich
       vereinbar ist, einen Hirntoten zum Organspender zu machen, ohne dass er
       selbst zuvor eingewilligt hat, wird in den Hintergrund gedrängt. Auch die
       besondere Problematik des Hirntodkonzepts – ist der Mensch schon tot oder
       ist er noch im Sterbeprozess? – wird außen vor gelassen.
       
       Die Stimmung im Lande ist mittlerweile so, dass jeder als unsolidarisch
       angesehen wird, der sich [4][gegen eine Organspende] ausspricht. Das Recht
       darauf, Nein zu sagen, darf jedoch nicht infrage gestellt werden. Und
       begründungspflichtig darf das persönliche Nein niemals werden.
       
       Bezüglich des Organspende-Registers wird häufig kolportiert, Menschen
       hätten Angst, sich dort eintragen zu lassen, weil sie befürchten, nach
       einem schweren Unfall nicht alle medizinische Hilfe zu bekommen: weil die
       Ärzte dringend einen Organspender brauchen. Umgekehrt wird ein Schuh
       daraus: So wie die Debatte geführt wird, muss man Angst haben, weniger gut
       behandelt zu werden, wenn der Arzt in der Patientenakte sieht, dass bei
       Organspende Nein angekreuzt ist.
       
       Wolfgang Löhr
       
       14 Jan 2020
       
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