# taz.de -- Reform der Organspende: Eine Herzenssache
       
       > Der Bundestag beschließt eine moderate Reform der Organspende und lehnt
       > die Widerspruchslösung ab. Die Debatte ist nachdenklich und emotional.
       
 (IMG) Bild: Der Fraktionszwang war – wie bei Gewissensentscheidungen – üblich aufgehoben
       
       Berlin taz | Es geht zum Beispiel um Lilli. Lilli, ein neunjähriges
       Mädchen, wartet in einer Hamburger Klinik auf ein Spenderherz. Seit 19
       Monaten, Tag für Tag, hoffen sie und ihre Eltern auf den erlösenden Anruf,
       dass ein Organ für eine Transplantation bereit liegt. Lilli, erzählt der
       SPD-Abgeordnete Matthias Bartke, am Rednerpult, habe ihm gesagt: „Wenn man
       tot ist, braucht man doch seine Organe gar nicht mehr.“ Sie habe recht.
       
       Manchmal hat der Bundestag über Fragen von Leben und Tod zu entscheiden.
       Jene, wie es der [1][Gesetzgeber mit der Organspende] hält, ist so eine.
       Sie wurde am Donnerstag im Plenum diskutiert. Es ging nachdenklich zu, aber
       auch emotional. Der Fraktionszwang war – wie bei Gewissensentscheidungen
       üblich – aufgehoben. [2][Die Frage ist: Darf der Staat seine BürgerInnen
       automatisch als Organspender betrachten], wenn sie nicht ausdrücklich
       widersprechen?
       
       Eine solche „doppelte Widerspruchslösung“ fordert eine Gruppe Abgeordneter
       um CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn und den SPD-Gesundheitsexperten Karl
       Lauterbach. Lauterbach nennt in seiner Rede [3][dramatische Zahlen]. In
       Deutschland sterben jedes Jahr über 1.000 Menschen auf der Warteliste für
       ein Organ. In Nachbarländern würden zwei- bis dreimal so viele Organe
       gespendet, betont er. „Wir sind Schlusslicht in Europa.“
       
       Dabei sei die Spendenbereitschaft hoch, sagt Lauterbach. 85 Prozent der
       Deutschen stünden der Organspende positiv gegenüber. Leider gibt es eine
       Kluft zwischen dieser Einstellung und der gelebten Praxis. Nur 39 Prozent
       der Deutschen haben ihr Ja zur Spende auf einem Organspendeausweis oder in
       einer Patientenverfügung dokumentiert. Lauterbach will die Kluft schließen.
       Er spricht eindringlich, ohne Pausen zwischen den Sätzen, klammert sich am
       Rednerpult fest.
       
       „Es fehlt eine einfache, unbürokratische Regelung, wie man zum Spender
       wird.“ Und: Es gebe keine Pflicht zur Spende. Aber es sei unethisch, ein
       Organ im Falle einer schweren Krankheit für sich beanspruchen zu wollen,
       aber selbst nicht mal bereit zu sein, Nein zu sagen, wenn man nicht spenden
       wolle.
       
       Der Vorschlag, den Lauterbach, Spahn und andere unterbreiten, wäre ein
       Paradigmenwechsel: Wer ein Organ im Falle des Hirntodes spenden möchte,
       muss bisher seine Einwilligung zu Lebzeiten gegeben haben. Spahns und
       Lauterbachs Widerspruchslösung dreht diese Logik um. Jeder wäre ein
       möglicher Organspender, es sei denn, er oder sie widerspricht. Das Nein
       kann ohne jede Begründung erfolgen – und revidiert werden. Auch
       Abstufungen, etwa nach einzelnen Organen, wären möglich.
       
       ## Kultur der Organspende
       
       Nach Lauterbach bekommen 23 weitere RednerInnen das Wort. Jeder hat fünf
       Minuten, die Debatte ist auf zwei Stunden angesetzt. Spahn hört in den
       Reihen der Unionsfraktion zu, er hat den Antrag als Parlamentarier
       eingebracht, nicht als Minister. Als Letzter geht er mit schnellen
       Schritten nach vorn.
       
       Die Widerspruchslösung sei „kein Allheilmittel, keine Wunderwaffe“, sagt
       er. Sie bedeutete aber, dass die Gesellschaft deutlich mache: „Ja, wir
       wollen eine Kultur der Organspende.“ Spahn verweist auf Patienten und
       Kinder, die teils seit Jahren in Krankenhauszimmern mit großen Maschinen
       lebten, weil es keine Spenderorgane gebe. In keinem anderen Bereich werde
       solches Leid und eine solche desaströse Versorgungssituation akzeptiert.
       
       Spahn schaut in die Runde. Sei es eine Zumutung, dass Leute, die nicht
       spenden wollten, widersprechen müssten? „Ja, aber eine, die Menschenleben
       rettet.“ Am Ende warnt er, der Gesetzentwurf der anderen Abgeordnetengruppe
       werde nichts an der jetzigen Lage ändern. Das ist ein böser Vorwurf, denn
       der Status quo, viel zu wenig Spenderorgane für zu viele Todkranke, ist
       fürchterlich.
       
       Den zweiten Gesetzentwurf haben die Grüne Annalena Baerbock, die Linke
       Katja Kipping und andere formuliert. Sie schlagen [4][eine
       „Zustimmungslösung“] vor, eine moderate Verbesserung der geltenden
       Gesetzeslage. BürgerInnen sollen regelmäßig, etwa von Hausärzten oder wenn
       sie im Bürgeramt einen Ausweis beantragen, über Organspenden informiert und
       dazu ermuntert werden. Der Eintrag soll leicht über ein Onlineregister
       erfolgen.
       
       Die AfD-Fraktion wirbt in einem dritten Antrag dafür, die Vermittlung und
       Kontrolle von Organspenden einer unabhängigen, öffentlich-rechtlichen
       Institution zu übertragen. Er ist aber chancenlos.
       
       ## Wem gehört der Mensch?
       
       Das Hauptproblem sei es, dass zu wenig gemeldet und zu wenig transplantiert
       werde, sagt Baerbock. Durch das Onlineregister ändere sich die Realität,
       weil die Ärzte im Krankenhaus sofort darauf zugreifen könnten, anstatt erst
       den Organspendeausweis suchen oder Angehörige fragen zu müssen. Baerbock
       macht klar, dass es auch um die ethische Frage „Wem gehört der Mensch?“
       gehe. Sie ruft: „In unseren Augen gehört er nicht dem Staat, nicht der
       Gesellschaft. Er gehört sich selbst, ungefragt, ohne Widerspruch.“
       
       Die Bedenken vor staatlicher Bevormundung sind groß im Parlament. Mehrere
       Gegner der Widerspruchslösung weisen auf Menschen hin, die sich nicht
       artikulieren könnten. Was ist mit Obdachlosen, Depressiven oder
       Analphabeten? Werden den Schwächsten durch die Widerspruchslösung Organe
       gegen ihren Willen entnommen?
       
       Interessant ist die Debatte vor allem auch deshalb, weil übliche Reflexe
       unterbleiben. Die meisten Redner sparen sich polemische Angriffe auf ihre
       Gegner. Da applaudiert die AfD-Fraktion der linken Sozialdemokratin Hilde
       Mattheis, weil sie auch gegen die Widerspruchslösung ist. Da argumentiert
       der Liberale Hermann Otto Solms klug für die Widerspruchslösung, obwohl sie
       dem Staat mehr Macht gibt. Sein Fraktionskollege Otto Fricke entgegnet
       später nicht minder klug.
       
       Am Ende gewinnen jene, die weiter auf freiwillige Zustimmung setzen wollen.
       Die Mehrheit stimmt gegen Spahns und Lauterbachs Widerspruchslösung – und
       für Baerbocks moderate Reform.
       
       16 Jan 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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