# taz.de -- Verfahren gegen NS-Verbrecher: Die letzten Nazi-Täter sterben aus
       
       > Die Zahl der Ermittlungen gegen mutmaßliche KZ-Wächter ist bundesweit auf
       > 23 gesunken. Der Prozess gegen den SS-Wachmann Bruno D. zieht sich.
       
 (IMG) Bild: Angeklagt wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 5.230 Fällen: der ehemalige KZ-Wachmann Bruno D.
       
       Berlin taz | Ein- oder zweimal wöchentlich, meistens am Vormittag um 11
       Uhr, wird ein alter Mann im Rollstuhl in einen Hamburger Gerichtssaal
       geschoben. Solange Fotografen anwesend sind, versucht er sein Gesicht zu
       verbergen. [1][Das Verfahren gegen Bruno D.] zieht sich hin, denn der
       93-Jährige kann wegen eingeschränkter Verhandlungsfähigkeit nur jeweils
       knapp zwei Stunden am Tag vor Gericht erscheinen. So sind inzwischen
       Verhandlungstage bis Ende Februar 2020 terminiert.
       
       Bruno D. ist der Beihilfe zum Mord in mindestens 5.230 Fällen angeklagt,
       begangen im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig. Dort war der damals
       junge Mann zwischen August 1944 und April 1945 als SS-Wachmann im Einsatz.
       Der Angeklagte bestreitet seinen Dienst im KZ nicht, will aber von den
       Morden in dem Lager kaum etwas mitbekommen und schon gar nicht selbst
       getötet haben.
       
       Das Strafverfahren gegen Bruno D. dürfte einer der letzten Versuche sein,
       [2][NS-Gewaltverbrechen] juristisch aufzuklären und die Täter zu belangen.
       Die letzten Beschuldigten haben inzwischen durchgehend ihr 90. Lebensjahr
       überschritten, viele sind älter als 95 Jahre. Die allermeisten Täter sind
       längst verstorben, andere aufgrund von altersbedingten Gebrechen
       verhandlungsunfähig.
       
       Derzeit sind nach Auskunft des Leiters der Zentralen Stelle zur Aufklärung
       von NS-Verbrechen in Ludwigsburg, Jens Rommel, noch 23 Verfahren gegen
       mutmaßliche KZ-Wachmänner- und Frauen anhängig. Es waren schon einmal mehr.
       
       ## Tot oder verhandlungsunfähig
       
       So übernahm die Staatsanwaltschaft Erfurt 2017 zehn Verfahren gegen
       ehemalige Aufseher des KZ Buchenwald nach Vorermittlungen der Zentralen
       Stelle. Davon sind Ende 2019 nach Angaben von Rommel noch sechs übrig
       geblieben, ohne dass die Ermittlungen abgeschlossen werden konnten, die
       anderen vier Beschuldigten sind tot oder verhandlungsunfähig.
       
       Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelte ab 2017 gegen insgesamt acht
       Frauen im Alter von 94 bis 96 Jahren, die im KZ Ravensbrück eingesetzt
       worden waren. Ihre Zahl ist Ende 2019 auf nur noch eine einzige
       Beschuldigte gesunken, der wahrscheinlich eine Verhandlungsunfähigkeit
       attestiert werden muss, sagte der zuständige Neuruppiner Staatsanwalt
       Cyrill Klement der taz.
       
       Weitere Ermittlungen gegen KZ-Wächter betreffen 11 von ursprünglich 14
       Beschuldigten aus dem Konzentrationslager Sachsenhausen, zwei aus Stutthof
       sowie zwei Verfahren gegen Personen, die in Mauthausen tätig waren, sagte
       Oberstaatsanwalt Rommel der taz. Gegen keinen der Verdächtigen ist bisher
       Anklage erhoben worden.
       
       Hinzu kommt ein ursprünglich in Münster anhängiges Verfahren gegen einen
       mutmaßlichen Stutthof-Täter, dessen Verfahren bisher wegen gesundheitlicher
       Einschränkungen nicht beginnen konnte. Der zweite Münsteraner Fall gegen
       den Stutthof-Wachmann Johann R. endete Anfang 2019 mit der Einstellung des
       Prozesses wegen der Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten.
       
       ## Nur zwei Urteile seit 2011
       
       Ermittlungen zu den Tatkomplexen Auschwitz, Mauthausen und Majdanek mussten
       in den letzten Monaten eingestellt werden. Andere Verfahren gegen
       mutmaßliche NS-Verbrecher betreffen nach Angaben von Rommel die Tatorte
       Oradour-sur-Glane, wo SS-Angehörige im Juni 1944 642 Dorfbewohner
       ermordeten. Dort ermittelt die Staatsanwaltschaft Dortmund gegen einen
       Angehörigen der SS-Division „Das Reich“.
       
       Im Tatkomplex Babi Jar bei Kiew, in dem SS-Männer im September 1941 mehr
       als 33.000 Juden töteten, ermittelt die Staatsanwaltschaft Kassel gegen
       einen 1921 geborenen Mann. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt untersucht
       derzeit Morde im heute ukrainischen Galizien. Und schließlich laufen in
       Hamburg Ermittlungen gegen eine 97-jährige frühere Aufseherin des Arbeits-
       und Konzentrationslagers Grünberg, heute in Polen gelegen.
       
       Wegen der Verjährung aller anderen Straftaten sind Ermittlungen nur noch im
       Falle von Mord oder Beihilfe zum Mord möglich. Die neuere Rechtsprechung
       erlaubt es erst seit wenigen Jahren auch gegen solche Personen vorzugehen,
       die in einem Vernichtungslager oder KZ eingesetzt waren, auch wenn ihnen
       kein individueller Mord nachgewiesen werden kann.
       
       Jedoch konnten nur in zwei Verfahren seit 2011 frühere SS-Männer auch
       verurteilt werden. Der Auschwitz-Kassenwart Oskar Gröning erhielt 2015 vom
       Landgericht Lüneburg eine vierjährige Haftstrafe. Im folgenden Jahr wurde
       der ehemalige Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning in Detmold zu fünf Jahren
       Haft verurteilt. Beide sind inzwischen verstorben, ohne dass sie ihre
       Strafen antreten mussten.
       
       29 Dec 2019
       
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 (DIR) Klaus Hillenbrand
       
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