# taz.de -- Dokumentationszentrum zur NS-Justiz: Wo das Unrecht weiter ging
       
       > Das „Strafgefängnis Wolfenbüttel“ war eine der Hinrichtungsstätten der
       > Nationalsozialisten im Norden. Nun gibt es dort ein
       > Dokumentationszentrum.
       
 (IMG) Bild: Akribische Buchführung: Das Hinrichtungsbuch des Henkers in der Gedenkstätte der JVA Wolfenbüttel
       
       Wolfenbüttel taz | Der Angeklagte Bernhard Christ sei „ein nicht
       reinblütiger Zigeuner“, heißt es in dem Urteil des Landgerichts Osnabrück,
       das den Hochseilartisten wegen verschiedener kleiner Diebstähle als
       „gefährlichen Gewohnheitsverbrecher“ zu elf Jahren Haft mit anschließender
       Sicherungsverwahrung verurteilt. „Herkunft, Erziehungsverhältnisse und
       Verhalten in der Jugend lassen einen anlage- oder (und) einflußbedingten
       Hang zum Asozialen, ja Kriminellen erkennen“, heißt es in der Begründung
       der Richter. Geschrieben haben sie das im Jahr 1968.
       
       Härte, Argumentation und Wortwahl des Urteils erinnern an die NS-Justiz –
       das Gesetz gegen sogenannte „gefährliche Gewohnheitsverbrecher“ wurde 1933
       von den Nationalsozialisten eingeführt. „Diese strafgesetzliche Regelung
       wurde fast unverändert ins bundesdeutsche Strafgesetzbuch übernommen“, sagt
       die Historikerin Ina Stenger von der Gedenkstätte der JVA Wolfenbüttel.
       
       Dort zeigt seit Kurzem ein neues Dokumentationszentrum das System der
       Justiz und des Strafvollzugs im Nationalsozialismus am Beispiel des
       Strafgefängnisses Wolfenbüttel. Zwischen 1937 und 1945 wurden dort mehr als
       500 Häftlinge hingerichtet, weitere 500 Menschen starben an den Folgen
       ihrer Behandlung.
       
       Ein Kapitel in der Ausstellung ist den NS-Sondergerichten gewidmet, die
       1933 eingerichtet wurden und vor allem regimekritische Äußerungen
       aburteilten. Die meisten in Wolfenbüttel Hingerichteten starben nach
       Todesurteilen der Sondergerichte Hannover und Braunschweig.
       
       Die Ausstellung beleuchtet aber auch die Kontinuitäten nach dem Krieg.
       „1952 hatten in der Bundesrepublik mehr als 60 Prozent der im Staatsdienst
       tätigen Juristen eine NS-Vergangenheit“, sagt Stenger, eine der
       KuratorInnen der Ausstellung.
       
       So wird auch der Fall des Staatsanwaltes Karl-Heinz Ottersbach präsentiert,
       der ab 1941 am Sondergericht Kattowitz für Bagatelldelikte erfolgreich die
       Todesstrafe beantragte. Nach seiner „Entnazifizierung“ arbeitete er ab 1952
       als Staatsanwalt für politische Strafsachen am Landgericht Lüneburg und
       sorgte dafür, dass Kommunisten wegen Staatsgefährdung angeklagt wurden –
       1951 wurde dieser Straftatbestand wieder eingeführt, der sich vor allem
       gegen die politische Betätigung von Kommunisten richtete.
       
       Zwischen 1952 und 1968 wurden alleine in Niedersachsen 230 Personen wegen
       Staatsgefährdung und 529 wegen Landesverrats verurteilt. Eine Anzeige gegen
       Ottersbach wegen eines NS-Todesurteils hatte 1961 keinen Erfolg: Der
       zuständige Staatsanwalt stellte das Verfahren ein. Ottersbach wurde
       versetzt und 1965 mit 53 Jahren frühpensioniert.
       
       Auch der juristische Umgang mit homosexuellen Männern änderte sich nach
       1945 zunächst nicht. „Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt,
       wird mit Gefängnis bestraft“, hieß es in dem bereits in der NS-Zeit
       gültigen Paragraphen 175. In der Ausstellung wird das Schicksal von einigen
       der insgesamt 1.872 Männer geschildert, die nach diesem Paragraphen wegen
       homosexueller Handlungen zwischen 1952 und 1969 in Niedersachsen verurteilt
       wurden. Bundesweit wird die Zahl der Verurteilungen auf rund 50.000
       geschätzt.
       
       Der 17-Jährige Alfred Beichel etwa wurde 1949 vom Amtsgericht Hannover zu
       drei Monaten Jugendstrafe verurteilt, weil er Ende der 1940er-Jahre Männern
       sexuelle Handlungen für Geld angeboten hatte. Im Aufnahmebogen des
       Strafgefängnisses Wolfenbüttel heißt es wohlwollend, dass es keine Hinweise
       dafür gebe, dass er „krankhaft homosexuell“ sei.
       
       An einer Hörstation der neuen Dauerausstellung berichtet der einstige
       Polizeihauptkommissar Erich Bünte, wie er Anfang der 1960er-Jahre in einem
       Park in Braunschweig als Lockvogel eingesetzt wurde. Wurde er von einem
       Mann in eindeutiger Weise angesprochen, kamen andere Polizisten aus ihren
       Verstecken und nahmen den Mann fest. Der Paragraph 175 wurde erst 1969 so
       geändert, dass einvernehmliche sexuelle Handlungen unter erwachsenen
       Männern nicht mehr als Straftat galten. Erst 1994 wurde er abgeschafft.
       
       Der Paragraph gegen „Gewohnheitsverbrecher“ wurde 1970 aus dem
       Strafgesetzbuch gestrichen. Harry Christ musste dennoch mehr als zehn Jahre
       seiner Strafe in Wolfenbüttel absitzen. Seine Haftzeit, in der er als Koch
       in der Anstaltsküche arbeitete, wurde schließlich nicht in die Berechnung
       seiner Rente einbezogen – bis heute erwerben Gefangene aus ihrer Arbeit in
       einem Gefängnis keine Rentenansprüche. Christ musste im Alter entsprechend
       mit deutlich weniger Geld auskommen als Staatsanwalt Ottersbach – der bezog
       nämlich 41 Jahre lang eine Beamtenpension.
       
       21 Dec 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Joachim Göres
       
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