# taz.de -- Organisation verliert Gemeinnützigkeit: Zu links fürs Finanzamt
       
       > Der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes sieht ihre Existenz
       > bedroht. Die Finanzbehörde streicht Steuervorteile und fordert
       > Nachzahlungen.
       
 (IMG) Bild: Mit der Fahne des VVN-BdA vor dem ehemaligen Konzentrationslager Buchenwald
       
       Berlin taz | Das Finanzamt rückt einer der bekanntesten antifaschistischen
       Organisationen auf die Pelle. Wie am Freitag bekannt wurde, ist der
       „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen
       und Antifaschisten“ (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit entzogen worden. Der
       Behörde ist die Vereinigung offenbar zu links.
       
       In einem Schreiben vom 4. November 2019, das der taz vorliegt, argumentiert
       das Finanzamt Körperschaften I des Landes Berlin, dass dem Verein die mit
       der Gemeinnützigkeit verbundenen Steuervergünstigungen „nicht zuerkannt
       werden“ könnten. Zur Begründung verweist das Amt auf den Bayrischen
       Verfassungsschutzbericht aus dem Jahr 2016. Darin werde „der Verein unter
       Extremistische Organisationen und Gruppierungen – Linksextremismus
       aufgeführt“, heißt es in dem Bescheid.
       
       Gemeinnützige Vereine sind von vielen Steuerarten ganz oder teilweise
       befreit. Die Gemeinnützigkeit ist auch Voraussetzung dafür, dass
       Unterstützer ihre Spenden an eine solche Organisation von der Steuer
       absetzen können.
       
       Die Nachricht löste eine Welle der Empörung aus. Die Bundestagsabgeordnete
       Żaklin Nastić (die Linke) schrieb, sie sei „entsetzt“ darüber, dass
       „Engagement gegen Rechtsextremismus unmöglich gemacht“ werde. Michael
       Müller, Bundesvorsitzender der Naturfreunde Deutschlands, sprach von einem
       weiteren „Alarmsignal für die demokratische Zivilgesellschaft“.
       
       Auch die Berliner Grünen kritisierten die Entscheidung. „Es ist absurd,
       dass einem Verein in Berlin die Gemeinnützigkeit aberkannt wird, nur weil
       eine nachgeordnete bayrische Behörde die Gemeinnützigkeit in Frage stellt“,
       erklärte Landesparteichef Werner Graf. Der Kampf gegen den Faschismus sei
       ein Kampf für das Gemeinwohl und für unsere Demokratie.
       
       ## Von NS-Überlebenden gegründet
       
       Die [1][VVN-BdA] wurde 1947 von Überlebenden der nationalsozialistischen
       Konzentrationslager und Gefängnisse gegründet. Nach eigenen Angaben kämpft
       man für eine „antifaschistische Kontinuität“, für eine „Welt ohne
       Rassismus“ und gegen Neonazis und Antisemiten. Das soll nun nicht mehr
       unter dem Label „Gemeinnützigkeit“ laufen.
       
       Im Bayrischen Verfassungsschutzbericht tauchte die VVN-BdA als „größte
       linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus“
       auf. Das diene „nicht nur dem Kampf gegen den Rechtsextremismus“. Vielmehr
       würden „alle nicht-marxistischen Systeme“ und damit auch die
       parlamentarische Demokratie von ihr als „potenziell faschistisch“
       betrachtet.
       
       Bei Körperschaften, die in Verfassungsschutzberichten des Bundes oder der
       Länder auftauchen, darf laut Abgabenordnung die Gemeinnützigkeit
       „widerlegbar“ bezweifelt werden. Mit anderen Worten: Die Beweislast, dass
       es sich bei der VNN-BdA um keine linksextremistische Organisation handelt,
       liegt bei der Vereinigung selbst.
       
       „Wie soll man das beweisen?“, fragte Thomas Willms, Bundesgeschäftsführer
       der VVN-BdA. Er zeigte sich „schockiert“ über die Entscheidung der Berliner
       Behörde: „In einer Phase des aufkommenden Rechtsterrorismus und in der die
       AfD das Geschichtsverständnis um 180 Grad drehen will, wird einem Verein
       wie unserem das gespendete Geld wieder weggenommen.“
       
       Das Finanzamt hat mittlerweile rückwirkend für die Jahre 2016 und 2017 eine
       Nachzahlung gefordert. Seine Organisation solle einen Betrag „in
       fünfstelliger Höhe“ zahlen, sagt Willms, das sei existenzgefährdend für den
       Verein.
       
       Das Finanzamt selbst wollte sich gegenüber der taz nicht äußern. Die
       zuständige Berliner Senatsfinanzverwaltung sagte gegenüber der Deutschen
       Presse-Agentur dpa, sie dürfe zu Einzelfällen prinzipiell keine Angaben
       machen.
       
       ## Finanzminister streicht Vergünstigungen
       
       Der aktuelle Fall steht im Kontext eines von Bundesfinanzminister Olaf
       Scholz (SPD) forcierten Ansatzes, nachdem Vereinen immer dann die
       Steuervergünstigungen gestrichen werden soll, wenn sie sich allzu sehr in
       Tagespolitik einmischen. Nach einem Bericht des Spiegel plant der Minister
       dafür eine Ergänzung der Abgabenordnung: Nur wer sich im Rahmen des eigenen
       Vereinszwecks politisch äußert, soll weiterhin in den Genuss der
       Steuervorteile kommen.
       
       Zuletzt hatte das Berliner Finanzamt der Kampagnenplattform [2][„Campact“
       die Gemeinnützigkeit entzogen.] Auch die linken NGO [3][Attac ist seit
       einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs] im März nicht mehr gemeinnützig.
       
       Bei der VVN-BdA sorgt man sich nun vor dem Steuerbescheid für das Jahr
       2018, mit dem man im Laufe der nächsten Monate rechnet. „Die Granate
       schlägt noch ein“, so Willms. Eine dann zu erwartende Nachzahlung könnte
       noch teurer werden. Der Grund: Der Haushalt des Vereins sei in diesem Jahr
       gewachsen.
       
       23 Nov 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://vvn-bda.de/
 (DIR) [2] /Streit-um-Gemeinnuetzigkeit/!5633138
 (DIR) [3] /Campact-verliert-die-Gemeinnuetzigkeit/!5578542
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dorian Baganz
       
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