# taz.de -- Hamburg setzt auf Algorithmus: Polizeigesetz zu scharf
       
       > Jurist*innen kritisieren das Hamburger Polizeigesetz. Dass der
       > Datenschutzbeauftragte eingeschränkt werde, widerspreche EU-Recht.
       
 (IMG) Bild: Was sollen sie dürfen, die Hamburger Polizisten?
       
       Hamburg taz | Jurist*innen haben sich der Kritik der Datenschutzbehörde am
       neuen Hamburger Polizeigesetz angeschlossen. Der bisherige Gesetzentwurf
       entspreche in diesem Punkt nicht der EU-Richtlinie, erklärten sie bei einer
       Anhörung am Donnerstag im Innenausschuss. Insgesamt sei der Entwurf aber
       sehr moderat und ausgewogen.
       
       Problematisch sei, dass [1][der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes
       Caspar] die Polizei nicht mehr per Anordnung vom Datensammeln abhalten
       kann. „Eine unabhängige Behörde ist wichtig, weil Betroffene häufig selbst
       nichts von der Datensammlung wissen“, kritisierte Dieter Kugelmann vor dem
       Ausschuss. Er ist Datenschutzbeauftragter in Rheinland-Pfalz. In Hamburg
       bliebe der Behörde nur eine Feststellungsklage. Das hielten fünf der sechs
       Expert*innen für unzureichend.
       
       Sie forderten außerdem Präzisierungen zur geplanten Datenanalyse. In
       Zukunft soll ein Algorithmus polizeiliche Daten auswerten, um Straftaten
       vorherzusehen. Ob das problematisch ist, hänge von der Art der Daten ab,
       sagte Sebastian Golla von der Uni Mainz. Er schlug eine Informationspflicht
       des Senats an die Bürgerschaft über die genauen Methoden vor.
       
       Die Polizei darf Informationen insgesamt 20 Jahre lang speichern, danach
       kann sie die Daten weiter „mitziehen“. Rechtsanwältin Anna Luczak forderte,
       das müsse ein*e Richter*in bestätigen. Auch über die Verlängerung einer
       Meldeauflage solle ein Gericht entscheiden.
       
       ## Zehn Tage Präventivhaft
       
       [2][Kritik gab es auch an der elektronischen Fußfessel.] Der Gesetzentwurf
       erlaubt die, wenn eine „Gefahr für Leib und Leben“ besteht. Das könne schon
       eine einfache Körperverletzung sein, warnte Matthias Fischer von der
       hessischen Polizeihochschule: Die Eingriffsschwelle müsse höher liegen.
       
       Der Hamburger Gesetzentwurf verzichtet auf Regelungen zur
       Online-Überwachung und zur Präventivhaft, die andere Bundesländer
       aufgenommen haben. Das sei aber auch nicht nötig, erklärten die
       Expert*innen. Die Regeln zur Online-Durchsuchung seien streng und die
       technischen Möglichkeiten der Polizei begrenzt, sagte Kugelmann.
       
       In Rheinland-Pfalz habe die Polizei sie deshalb noch nie genutzt. Die
       Präventivhaft ist in Hamburg bisher auf zehn Tage beschränkt. Eine
       Ausweitung sei möglich, aber nicht nötig, waren sich die Jurist*innen
       einig. Der Innenausschuss berät am 1. Oktober weiter.
       
       25 Sep 2019
       
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 (DIR) Jana Hemmersmeier
       
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