# taz.de -- Homofeindliche Gewalt in Aue: Warum musste er sterben?
       
       > Drei junge Rechtsextreme quälen ihren schwulen Freund, bis er stirbt. War
       > das eine politische Tat? Ein Gericht findet: Nein.
       
 (IMG) Bild: Christopher W. aus Aue. Drei seiner besten Freunde prügelten ihn zu Tode
       
       Christopher W. starb an einem warmen Aprilabend im Jahr 2018 in einem alten
       Bahnhofsgebäude in Aue. Drei seiner besten Freunde prügelten ihn zu Tode.
       Sie schlugen so lange auf ihn ein, bis sein Gesicht nur noch eine rote
       geschwollene Masse war. Auf den Gerichtsfotos sind der verrutschte Mund,
       der zertrümmerte Kiefer dokumentiert; dort wo die Nase war, tut sich ein
       Krater auf.
       
       Als hätten sie ihm das Gesicht nehmen, seine Person auslöschen wollen.
       
       Christopher W. war schwul – seine vermeintlichen Freunde, junge
       Rechtsextreme, hatten ihn mehrfach deswegen beschimpft. Er galt als
       schwach, als Opfertyp, über Monate hinweg war er von diesen Freunden
       ausgenutzt worden, sie schickten ihn zum Klauen, kauften sich von seinem
       Geld Drogen. Eine Bekannte sagte später vor Gericht, er sei ein „Sklave“
       gewesen. Ab und zu züchtigten sie ihn auch körperlich, sie brachen ihm die
       Nase und schnitten seinen Arm mit einem Cuttermesser auf. Trotzdem war er
       oft fröhlich und gut drauf; hatte er Drogen genommen, war er aufgedreht.
       Auch das nervte seine Freunde offenbar, erzählten Zeugen vor Gericht.
       
       An dem Abend seines Todes trug er ein T-Shirt, auf dem stand: „Do you
       think, I am too crazy? You will miss me, when I’m gone“ – „Glaubst du, ich
       bin zu durchgeknallt? Du wirst mich vermissen, wenn ich weg bin.“
       
       ## Das Gericht kann kein Motiv benennen
       
       Die Polizei fand schnell heraus, dass es die drei jungen Männer waren, die
       Christopher W. umgebracht haben. Im Zuge der Ermittlungen stellen sie fest:
       Die Tat ist möglicherweise politisch rechts motiviert, sie meldeten sie dem
       Innenministerium. Das Innenministerium veröffentlichte die Tat in der
       Statistik über politisch motivierte Kriminalität; als einziges
       rechtsextremes Tötungsdelikt des Jahres 2018.
       
       Die Staatsanwaltschaft und das Gericht kamen jedoch im Juni 2019 zu einem
       anderen Schluss: Sie können zwar kein Motiv benennen, die Tat lässt sie
       ratlos zurück; für sie ergibt sich jedoch aus der Hauptverhandlung kein
       rechtsextremer Hintergrund der Tat und kein Hinweis auf ein Hassverbrechen.
       
       Terenc H., Stephan H. und Jens H. werden schließlich verurteilt, wegen
       Totschlag. Stephan H. und Jens H. zu 11 Jahren Haft, Terenc H. zu 14
       Jahren, weil die Richterin davon ausgeht, dass Terenc H. der Initiator der
       Tat war. Einziger Beleg dafür ist allerdings die Einlassung von Stephan H.,
       die das Gericht für am glaubwürdigsten hielt.
       
       „Ich sehe hier vor Gericht selten so junge Gesichter. Sie haben in
       menschenverachtender Weise jemanden getötet“, sagte die Richterin in ihrer
       Urteilsbegründung. „Es ist eine Tat, die für die Kammer außergewöhnlich
       bleiben wird. Sie haben einen getötet, der in Ihrem Kreis gelebt hat. Sie
       haben den ganzen Tag sinnlos verbracht. Mit dem Geld vom Staat haben Sie
       den Kauf von Alkohol finanziert.“
       
       ## Opferberatung: Die Tat ist schwulenfeindlich
       
       Die Worte der Richterin sind hart, aber für sie ist die Tat kein Fall von
       Hasskriminalität, sondern eher ein Exzess im Drogen- und Alkoholrausch.
       Eine rechte Motivation erwähnt sie nicht. Stattdessen sagt sie: „Die
       Motivation der Täter konnten wir uns in der Hauptverhandlung nicht
       erschließen.“
       
       Als das bekannt wird, protestiert die Opferberatungsstelle der RAA Sachsen,
       die den Fall vor Gericht begleitet hat. Für sie war die Tat
       schwulenfeindlich und wurde begangen, weil die Täter das Opfer als
       minderwertig ansahen. Dafür sprächen das Verhalten der Täter vor und nach
       der Tat, die Brutalität des Verbrechens und auch die rechtsextreme
       Vergangenheit der Täter.
       
       Das Opfer ist tot, die Täter sind verurteilt. Ob die Tat politisch
       motiviert war, ist diese Frage wirklich so wichtig? Und wenn ja, wie lässt
       sie sich beantworten?
       
       Die Recherche zu diesem Fall umfasst Gespräche mit dem psychiatrischen
       Gutachter, mit dem Staatsanwalt, den Anwälten der Täter, der Opferberatung
       der RAA Sachsen, mit lokalen Abgeordneten und Aktivisten, mit Geschwistern,
       Nachbarn und Bekannten der Täter und des Opfers. Außerdem war es möglich,
       einen Teil der Gerichtsakten einzusehen.
       
       Im Zuge der Recherche wird deutlich, dass nicht eindeutig geklärt ist, wann
       eine Tat politisch motiviert ist. Wenn drei Rechtsextreme einen jungen,
       schwulen Mann quälen und töten, kann man ihre Ideologie dann als
       handlungsleitend verstehen? Wie kann das Gericht das herausfinden und
       belegen?
       
       Die vielleicht noch wichtigere Frage: Will sich das Gericht überhaupt mit
       einer politischen Motivation befassen? Zumindest im Fall Christopher W.
       zeigt sich: eher nicht.
       
       ## Der Staatsanwalt ist ratlos
       
       Staatsanwalt Stephan Butzkies hat in seinem Plädoyer gesagt: Er habe
       versucht, eine Erklärung für die Tat zu finden, aber er sei daran
       gescheitert. Wenn er nachts darüber nachdenke, frage er sich: Was hat die
       denn da geritten? Und er sagt: „Die Tat überschreitet meinen Verstand.“
       
       Hasskriminalität und rechte Gewalt zeichnen sich dadurch aus, dass die
       Taten scheinbar sinnlos sind. Denn sie ergeben nur dann Sinn, wenn man der
       rechten Ideologie folgt, die davon ausgeht, dass bestimmte Menschen
       aufgrund ihrer Abstammung oder Sexualität weniger wert sind als andere.
       
       Wenn der Staatsanwalt so ratlos war, warum hat er nicht nach der einzigen
       Erklärung gegriffen, die im Raum stand? Nämlich dass die Tat einen
       homophoben Hintergrund haben könnte, wie die Polizei bereits festgestellt
       hatte? Warum ist er in seinem Plädoyer mit keinem Wort darauf eingegangen?
       
       Stephan Butzkies erklärt sich zu einem Treffen bereit, im Gebäude des
       Amtsgerichts Chemnitz, wo er sein Büro hat.
       
       ## „Ist nicht nachzuweisen“
       
       Butzkies fühlt sich ungerecht behandelt. Es regt ihn auf, dass bei der
       Beurteilung des Falls nicht abgewartet wurde, zu welchem Schluss das
       Gericht kommt, und dass die Tat schon vorher in der Statistik über
       politisch motivierte Kriminalität geführt wurde. Das liegt aber im Wesen
       der Statistik: Sie ist eine Eingangsstatistik. Die Polizei beurteilt die
       Delikte und leitet sie ans Innenministerium weiter, das Gerichtsverfahren
       wird nicht abgewartet. Die Statistik gilt als Frühwarnsystem.
       
       Staatsanwalt Butzkies sagt: „Dass ein Tatbeteiligter sich vor der Tat
       abfällig über die Sexualität des Opfers geäußert hat, das steht fest. Auch
       dass alle drei Täter rechtsgerichtet waren. Aber nicht jeder, der
       rechtsgerichtet ist, begeht aus dieser Motivation heraus Straftaten. Man
       muss schauen: Was ist belegt, was ist keine Spekulation? Das mit der
       rechten Motivation stand mal im Raum, ist aber nicht nachzuweisen. Wenn man
       etwas nicht nachweisen kann, dann kann man es nicht als gegeben annehmen.“
       
       Nur: Das Gericht hat keine Anstrengung unternommen, eine rechte Motivation
       nachzuweisen. Der psychiatrische Gutachter hatte keinen Auftrag, das
       herauszufinden. Er sollte lediglich entscheiden, ob bei den Tätern
       psychiatrische Krankheiten vorliegen und ob ein Entzug im Maßregelvollzug
       sinnvoll ist. Der Gutachter gab jedoch auch ohne konkreten Auftrag an, dass
       aus seiner Sicht kein rechtes Motiv handlungsleitend war. Wie er darauf
       kommt? Die Täter haben es in der Befragung nicht als Motiv angegeben. Aber
       er sagt auch: „Wer würde das schon in einer strafrechtlichen Begutachtung
       so zum Besten geben?“ Auch für ihn ist die Tat bis heute rätselhaft
       geblieben.
       
       ## Die Täter und das Opfer feierten gerne zusammen
       
       Aue ist eine Stadt mit 16.000 Einwohnern am Rande des Erzgebirges, von hier
       aus sind es 30 Kilometer zur tschechischen Grenze. Seit der Wende hat die
       Stadt 38 Prozent der Bevölkerung verloren, vor allem junge Leute ziehen
       weg.
       
       Terenc H., Jens H. und Christopher W. lebten hier und kannten sich seit
       mehreren Jahren. Sie wohnten in einem Haus und hingen fast täglich zusammen
       ab. Jens H. war bei Terenc H. eingezogen, weil er aus seiner Wohnung
       geflogen war. Christopher W. lebte im Stockwerk darunter, Jens H. hatte
       seine Möbel bei ihm untergestellt. Stephan H. stieß etwa einen Monat vor
       der Tat zu der Gruppe. Er lebte etwas außerhalb in einem Heim für
       Suchtkranke und kam mit dem Bus zum Postplatz in Aue, wo sie sich oft
       trafen, um Drogen zu nehmen und zu trinken. Ab und zu feierten sie auch im
       Gebäude des alten Güterbahnhofs Partys. Dort wurde Christopher W. später
       umgebracht.
       
       Es ist schwierig, etwas über die Vorgeschichte und den Charakter von
       Christopher W. herauszufinden, denn seine leiblichen Eltern sind tot,
       sein Halbbruder wohnt weit entfernt, und seine Stiefmutter möchte nicht mit
       der Presse sprechen. Vordergründig führte er ein stabileres Leben als die
       Täter: Er machte eine Ausbildung zum Koch und hatte eine eigene Wohnung. Er
       lebte offen schwul, ein paar Monate lang hatte er auch einen Partner.
       
       Stephan H., der erst einen Monat vor der Tat zu der Gruppe dazugestoßen
       war, ist der Täter, der durch homophobe Äußerungen aufgefallen ist. Es ist
       denkbar, dass sich durch ihn die Gruppendynamik verändert hat.
       
       Am Tag der Tat hörte er noch die Rechtsrockbands Sleipnir und Blitzkrieg,
       erzählte er dem Gutachter im Gespräch. Auf seine beiden Handrücken hatte
       er jeweils eine Triskele tätowiert, eine Variante des Hakenkreuzes, die zum
       Beispiel von der Neonazi-Organisation Blood and Honour verwendet wird. Am
       Tag der Urteilsverkündung erschien er in einem Sweatshirt von Thor Steinar,
       einer in der rechtsextremen Szene beliebten Marke.
       
       ## Christopher W. hatte Angst vor Stephan H.
       
       Mehrere Zeugen sagten im Prozess aus, dass Stephan H. sich abfällig über
       die Homosexualität von Christopher W. geäußert habe und dass Christopher W.
       Angst vor Stephan H. gehabt habe.
       
       Der Zeuge Tommy H. sagte vor Gericht: „Das Verhältnis von H. zu Christopher
       war nicht so gut, weil Christopher schwul war. Er hat ,Du Schwuchtel,
       verpiss dich' gesagt. Es war ein Schwulenhass. An dem Tag, wo wir auf dem
       Postplatz standen, sagte er: ,Die Schwuchtel ist auch noch dran.'“
       
       Die Zeugin Sina H. schildert in einer E-Mail an die Polizei den Abend vor
       der Tat: „Stephan hatte mit Christopher am Montagabend einen Streit, wo
       Stephan Christopher sehr aggressiv entgegentrat. Stephan hatte deutlich zu
       Christopher gesagt, dass er ein sehr starkes Problem mit homosexuellen
       Schwulen hätte und dann meinte er: ,Ich schlage dir deinen Kopf ab.' “
       
       In seiner Einlassung deutet Stephan H. sogar selbst ein homophobes Motiv
       an. An der einzigen Stelle, an der er sich dazu äußert, warum er
       Christopher W. umgebracht hat, schreibt er: „Ich wollte dem Christopher
       eine Lektion erteilen. Ich wollte dem sozusagen begreiflich machen, dass es
       nicht geht, dass der es akzeptieren soll. Zum Beispiel mit dem Tanzen. Ich
       hab nichts gegen Schwule. Die haben alle ihre eigene Welt, aber wenn die
       mir aufs Schwein gehen und ich sage, ich möchte das nicht, dass er tanzt
       oder irgendwas sagt, wo gerade gar nichts lustig, sondern alles zur Zeit
       tragisch ist, weil ich ja dachte, weil ich meine Freundin verloren habe und
       er tanzt, da hat mich das alles aggressiv gemacht. Na ja, da habe ich dem
       eine geschlagen und wollte dem die Lektion somit erteilen, dass er
       aufwacht. Dass er mal von seiner Welt dort wegkommt. Aber dass das dann
       wirklich so ausartet, das hätte ich nie gedacht.“
       
       ## Ein Hakenkreuz als Schlüsselanhänger
       
       Im Jahr 2015, mit 18 oder 19, wurde Stephan H. zu einer „erzieherischen
       Maßnahme“ verurteilt, weil er auf Facebook eine SA-Standarte mit
       Hakenkreuz gepostet hatte. Schaut man sich seine vier verschiedenen
       Facebook-Seiten heute an, sieht man Reichskriegsflaggen, ein Cover der
       Neonazi-Band Die braunen Stadtmusikanten, das in der rechten Szene beliebte
       heidnische Symbol Thorshammer und sehr viel den Nationalsozialismus
       verherrlichendes Material zum Zweiten Weltkrieg. In seinem Zimmer im
       Wohnheim hingen Bilder von Soldaten mit SS-Stahlhelm und ein
       Reichskriegsadler mit Hakenkreuz. Seine Polizeiakte umfasst 22 Einträge,
       darunter Nötigung, schwerer Diebstahl, Hausfriedensbruch in einer
       Behindertenwerkstatt, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Raub. Vor
       Gericht gibt ein Ausbilder der Holzwerkstatt, in der er arbeitet, an, dass
       Stephan H. bei ihm einen Hakenkreuzschlüsselanhänger aus Sperrholz
       gebastelt hatte.
       
       Stephan H. kommt wie die beiden anderen Täter aus schwierigen
       Familienverhältnissen. Der Vater von Stephan H. hat einen Menschen getötet,
       die Mutter war Alkoholikerin. Sie leben getrennt voneinander. In einer
       schriftlichen Einlassung schildert Stephan H. folgende Erinnerung aus der
       Kindheit: „Meine Mutter bevorzugte den Alkohol mehr als ihre eigenen
       Kinder. Als ich dann anfing, mich so weit selber zu erziehen, sagte meine
       Mutter mir und meinem Zwillingsbruder nach unseren Fragen, wo unser Vater
       sei, dass er meine Mutter in den Magen schlug, als sie schwanger mit uns
       war, weil er keine Kinder wollte. Wir wussten nicht, wie wir uns nach
       dieser Nachricht verhalten sollten.“ Stephan H. begann, exzessiv zu
       trinken.
       
       Stephan H. hatte wohl einen großen Anteil an der Tat. Terenc H. und Jens H.
       beschreiben in ihren Einlassungen übereinstimmend, dass Stephan H. wie von
       Sinnen war. Er soll mit einer Stange und einer Tür auf Christopher W.
       eingeschlagen haben.
       
       Stephan H. schildert in seiner schriftlichen Einlassung ebenfalls einen
       erheblichen Tatanteil, er gibt aber auch an, dass Terenc H. ihn angestiftet
       habe: „Er hatte gesagt, dass er den Christopher weghaben will. Und da habe
       ich gesagt, wie ihn weghaben. Und da hat er gesagt, er will ihn halt
       umbringen, und ich habe mir da erst einmal nichts dabei gedacht.“
       
       ## Einer der Täter ist geistig behindert
       
       Die Einlassung wird vom Gericht als glaubwürdig bewertet, weil Stephan H.
       immer dabei geblieben ist und weil er darin auch beschreibt, wie er selbst
       gewalttätig wurde. Sie ist der einzige Grund dafür, dass Terenc H., der als
       geistig behindert gilt, letztlich als Anstifter verurteilt wird.
       
       Auch Terenc H., der angeblich beste Freund von Christopher W., hat eine
       komplizierte Familiengeschichte. Zu seinem Vater und seiner Mutter hat er
       keinen Kontakt mehr. Als er klein war und zeitweise beim Vater lebte,
       sperrte dieser Terenc H. und seinen Bruder in einen Raum und reichte ihnen
       Essen durch eine Luke. Terenc H. hat selbst eine Tochter, die 2012 geboren
       wurde, zu der aber kein Kontakt besteht. Er hat einen IQ von 64, ist
       Analphabet, lebt von Sozialhilfe und ist schwer alkoholabhängig. Der Grund
       für seine geistige Behinderung ist unklar. Der Gutachter ist aber überzeugt
       davon, dass er trotz seiner Behinderung erkennen kann, was richtig und
       falsch ist – deshalb gilt er als schuldfähig.
       
       Auch seine Polizeiakte ist lang, sie umfasst 27 Einträge. Darunter sind
       Körperverletzungen, Diebstähle und Betrug, aber auch zwei rechte Delikte:
       Im Jahr 2013, im Alter von 22 Jahren, soll er mit nacktem Oberkörper über
       den Postplatz in Aue gelaufen sein, mit einem Hakenkreuz auf seiner Brust.
       Das Verfahren wurde eingestellt. Im Jahr 2017 wurde er zusammen mit Jens H.
       auffällig, wegen „Beleidigung durch lautstarke Äußerung antisemitischer
       Parolen“. Dieses Verfahren wurde ebenfalls eingestellt.
       
       ## 24 Einträge in der Polizeiakte
       
       Auch der dritte Täter, Jens H., hatte eine komplizierte Kindheit. Er wurde
       von Heim zu Heim geschickt. Zeitweise lebte er wieder bei seiner Mutter,
       sein Vater ist 2012 gestorben. Ihr neuer Freund, der auch schon in Haft
       war, hat die Mutter oft geschlagen. Seine Ausbildung als Schlosser hat Jens
       H. abgebrochen, auch er trank.
       
       In seiner Polizeiakte stehen 24 Einträge. Darunter sind Brandstiftung,
       gemeinschädliche Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und Einfuhr von
       illegalen Feuerwerkskörpern.
       
       Im Jahr 2010, als er 13 oder 14 war, wurde er auffällig, weil er „Heil
       Hitler!“ in der Öffentlichkeit rief. Das Verfahren wurde eingestellt. Fünf
       Jahre später wiederholte sich das, auch dieses Verfahren wurde eingestellt.
       Im Jahr 2017 rief er zusammen mit Terenc H. antisemitische Parolen.
       Verfahrenseinstellung.
       
       Im Juni 2014 traf Jens H. auf einen älteren Mann, der im Garten seines
       Hauses arbeitete. Jens H., der seinen Oberkörper mit einem Hakenkreuz und
       mit SS-Runen bemalt hatte, näherte sich mit zwei Freunden. Aus einem
       mitgeführten CD-Player hörten sie Rechtsrock von der Gruppe Landser. Die
       Jugendlichen grölten und riefen „Sieg Heil!“. Nach einem Wortwechsel, in
       dem der ältere Mann sie zurechtwies, bewarfen sie ihn mit Glasflaschen,
       Jens H. verpasste ihm einen Kinnhaken. Schließlich riefen sie „Wir kommen
       wieder“ und verschwanden. Die herbeigerufene Polizei zeigte sich unwillig,
       die Angreifer zu verfolgen. Der ältere Mann fühlte sich nicht ernst
       genommen; heute sagt er, die Polizisten hätten ihn als linksradikal
       hingestellt. Hätte der Mann keine Beschwerde gegen die Einstellung des
       Verfahrens eingelegt, wäre auch dieser Vorgang ad acta gelegt worden. So
       wurde Jens H. zu Sozialstunden verurteilt.
       
       ## Straftaten wie Warnlampen
       
       Wer die Biografien dieser drei jungen Männer über die Jahre verfolgt, den
       beschleicht das Gefühl, dass ihre Straftaten wie Warnlampen sind, die immer
       häufiger aufleuchten. Alle drei hatten mal Betreuer, lebten in einem Heim
       oder einer Entzugseinrichtung, hatten also Zugang zum staatlichen
       Hilfesystem; trotzdem hat sich offenbar niemand für sie verantwortlich
       gefühlt. Man hoffte wohl, dass sie trotz der Vernachlässigung, die sie
       erfuhren, keinen größeren Schaden anrichten würden.
       
       Was die vier jungen Männer verband, ist schwer zu fassen. Es war eine
       Beziehung, die sie Freundschaft nannten, die aber darauf beruhte, dass
       einer von ihnen ausgenutzt und erniedrigt wurde. Sie schickten Christopher
       W. regelmäßig zum Klauen und forderten einen Teil seines Einkommens. Sie
       zerschnitten seine Krankenkarte und nahmen ihm seinen Schlüssel ab.
       
       Und sie verletzten Christopher W. immer wieder. Einige Wochen bevor sie ihn
       umbrachten, hatte Terenc H. bereits am späteren Tatort auf Christopher
       eingeschlagen und ihm die Nase gebrochen; im alten Bahnhofsgebäude waren
       noch Blutspuren davon zu sehen.
       
       Der Zeuge David T. sagte dazu: „Terenc H. war, wenn er nüchtern war, immer
       sehr zurückhaltend; wenn er getrunken hatte, war er das Gegenteil. Es gab
       auch eine Gegebenheit, das war etwa einen oder zwei Monate vor der Tötung
       des W., da kam der Terenc H. uns hibbelig entgegen und sagte, dass er
       gerade einen Schwulen zusammengehauen hat.“
       
       ## „Du weißt gar nicht, wie die sind“
       
       Eine Woche vor der Tat schlug Terenc H. Christopher W. eine Bierflasche ins
       Gesicht.
       
       Die Zeugin Karin L. sagte vor Gericht über Christopher W.: „Ich war für ihn
       eine Person, wo er mal was loswerden konnte, ich habe ihn auch mal ins
       Krankenhaus gebracht. Er sagte mir: Terenc H. hat schon wochenlang meine
       Schlüssel. Christopher kam selbst über das Fenster in die Wohnung. Er war
       der Sklave, ist zu Dingen benutzt worden. Er sagte: Du weißt gar nicht, wie
       die sind. Die haben die ganze Wäsche zu ihm gebracht. Das Geld wurde dem
       Christopher immer abgenommen von denen im Haus. Er sagte, er habe solche
       Angst, er mache manchmal ins Bett.“
       
       Christopher W. muss wohl sehr verzweifelt gewesen sein und schwer alkohol-
       und drogenabhängig.
       
       Wenige Monate bevor er getötet wurde, fand ihn die Bundespolizei in einem
       Ort an der tschechischen Grenze. Der Drogentest war positiv, er habe auf
       Ansprache nicht reagiert und wurde ins Klinikum Aue eingewiesen.
       
       ## Stephan H. zerschnitt Christopher W. den Arm
       
       Schon in den Monaten davor war Christopher W. immer wieder hilflos und
       betrunken aufgefunden worden, oft hatte er Suizidgedanken geäußert, einmal
       hat er in seiner Wohnung randaliert und wollte von der Bahnhofsbrücke
       springen. Er wurde immer wieder ins Klinikum Aue eingewiesen.
       
       War er deshalb so verzweifelt, weil er über Monate von den Tätern, seinen
       vermeintlichen Freunden, drangsaliert worden war?
       
       Als der Fall vor Gericht verhandelt wurde, hörte man zwar vom Staatsanwalt
       oder den Anwälten öfter die Formel „Pack schlägt sich, Pack verträgt sich“,
       die die Beziehung zwischen Christopher W. und seinen Peinigern
       charakterisiert haben soll. Aber tatsächlich war es so, dass Christopher W.
       niemanden schlug. Er wurde geschlagen. Die Beziehung zwischen den jungen
       Männern beruhte darauf, dass Christopher W. sich als Opfer darbot. Dafür
       durfte er Teil der Gruppe sein.
       
       Am Tag vor der Tat zerschnitt Stephan H. mit einem Cuttermesser den Arm von
       Christopher W.
       
       ## Er wolle ihm den Kopf abschlagen
       
       Der Zeuge Philipp S. sagte dazu vor Gericht: „Ich habe H. einen Tag vor der
       Tat kennengelernt. H. war aggressiv zu Christopher, was das Thema schwul
       angeht. H. war alkoholisiert. Es kam das Thema auf, wie man es richtig
       macht, sich selbst zu verletzen. Ich gab dazu mein Cuttermesser. Er hatte
       ihn am Arm gepackt und das Messer auf den Arm gedrückt. Dann wurden seine
       Hände in Glasscherben gerieben. Hinterher waren Terenc H. und Jens H.
       bedrückt. Ein Großteil der Gruppe hat gesagt, Stephan H. soll aufhören. H.
       ließ sich kurzzeitig beruhigen. Er wollte sich dann noch entschuldigen.
       Christopher hat seine Hand nicht genommen. Ich habe das als provokant
       gesehen.“
       
       Am selben Abend sagte Stephan H. zu Christopher W., dass er ein starkes
       Problem mit Schwulen habe und dass er ihm den Kopf abschlagen wolle.
       
       Am Tattag selbst war Christopher W. ziemlich bekifft und gut gelaunt,
       erzählen Zeugen.
       
       Die Zeugin Jasmin M. erzählte vor Gericht: „Wir waren am Tattag im
       Dönerhaus gegenüber und dann sind wir auf den Postplatz gegangen. Jens und
       Terenc hatten Alkohol getrunken, das hat man teilweise gemerkt. An dem Tag
       waren sie fröhlich. Zwischendurch gab es mal Streit. Christopher hat
       getanzt, dann hat Stephan gesagt, er solle aufhören zu tanzen, sonst ramme
       er ihm eine Bierflasche in die Kehle. Christopher stand unter Drogen, war
       deswegen fröhlicher. Stephan hat das Tanzen gestört. Er hat dann versucht,
       das zu unterdrücken.“
       
       ## Christopher W. ging freiwillig
       
       Warum genau Christopher W. wenig später mit den drei anderen am Tattag zum
       alten Bahnhofsgebäude aufbrach, ist unklar, die Täter haben dazu
       verschiedene Angaben gemacht. Fest steht: Christopher W. ging freiwillig.
       Und das, obwohl er im selben Gebäude bereits gequält worden war. Im
       Vorübergehen fragte er Bekannte, wie es ihnen gehe und ob alles gut sei.
       
       Stephan H. beschreibt in seiner Einlassung, wie der weitere Abend verlief:
       „Der Christopher rannte voraus. Der wollte Fangen spielen und ich hatte
       keinen Bock auf Fangen und die anderen hatten auch keine Lust. Der ist da
       nur rumgerannt. Ich habe mit Jens bloß gequatscht, ob wir uns morgen wieder
       treffen wollen, vielleicht Bier zusammen trinken wollen. Wir sind dann rein
       in so ein Gebäude, also eine große Halle war das und da lag übelst viel
       Plunder rum, übelst viel Müll und da waren wir dann zu viert drinne und der
       Christopher war an der Wand und hat gezeigt, weil ich wissen wollte, was
       das ist. Da hat er gesagt, das ist mein Blut. Da hatte Terenc mich hier mal
       zusammengeprügelt, und da habe ich gesagt, aha und warum sind wir jetzt
       hier.“
       
       Jens H. und Terenc H. geben in ihren Einlassungen an, dass es auf dem Weg
       zum Bahnhofsgebäude schon Streit gab, weil Christopher W. über die Täter
       herumerzählt haben soll, dass sie Drogen nehmen.
       
       ## „Wie in einem Blutrausch“
       
       Der anschließende Tatverlauf ist unklar, jeder der Täter macht
       unterschiedliche Angaben. Alle wollen Christopher den ersten Schlag
       versetzt haben. Unstrittig ist, dass es in den nächsten zwanzig Minuten zu
       einem Gewaltexzess kam, bei dem die Täter auf Christopher W. mit einer Tür
       und einer Stange einschlugen. Christopher W. wurde bewusstlos und fiel in
       eine Grube, die bei früheren Gelegenheiten zum Pinkeln benutzt worden war.
       Dort schlugen sie weiter auf ihn ein, bis er starb.
       
       Jens H. und Terenc H. schrieben in ihren Einlassungen übereinstimmend, dass
       Stephan H. den Hauptanteil an der Tat hatte. Bei Terenc H steht: „Stephan
       H. war wie in einem Blutrausch.“ Er war der, der mit Stange und Tür auf
       Christopher W. einschlug. Beide geben an, Angst vor ihm gehabt zu haben.
       
       Das Gericht bewertete jedoch die Einlassung von Stephan H. als
       glaubwürdiger. In der gibt er an, dass Jens H. mit der Eisenstange auf
       Christopher W. eingeschlagen und Terenc H. die Tür benutzt habe.
       
       Sie ließen Christopher W. liegen und bedeckten die Grube mit der Tür. Dann
       wuschen sie sich das Blut ab und gingen in eine Kneipe in der Stadt, um
       Fußball zu schauen. Als ihn später Bekannte zu Hause besuchten, hob Terenc
       H. die Hand zum Hitlergruß, begrüßte sie mit „Sieg Heil!“. Er führte einen
       von ihnen ins Bahnhofsgebäude, um ihm die Leiche zu zeigen. Von dort rief
       Terenc H. die Polizei und gab an, den Toten gefunden zu haben. Zwei Tage
       nach der Tat postete er bei Facebook: „Ich vermisse dich so sehr,
       Christopher“.
       
       Stephan H. prahlte dagegen mit der Tat. Auf dem Weg zu seiner
       Ausbildungsstätte am Tag danach traf er auf Tommy H. Der berichtete bei der
       Polizei: „Er fing von sich aus an zu erzählen, dass er gestern jemandem
       aufs Maul gehauen habe. Er prahlte förmlich damit. H. meinte, derjenige
       würde auch nie wieder etwas essen können.
       
       Christopher W. wurde 27 Jahre alt.
       
       ## Aus einer sozialdarwinistischen Motivation heraus
       
       Wer sich damit beschäftigt, wann eine Gewalttat politisch motiviert ist,
       sollte mit Kati Lang sprechen. Die Rechtsanwältin, die in Dresden lebt, hat
       mit ihrer Dissertation „Vorurteilskriminalität“ ein Standardwerk
       geschrieben. Für sie spricht nach der Schilderung der Vorgeschichte und des
       Tatablaufs viel dafür, dass Christopher W. aus einer homophoben und
       sozialdarwinistischen Motivation heraus umgebracht wurde.
       
       Einen schwachen Menschen in der Gruppe zu wählen und ihn zu quälen ist ein
       Charakteristikum von rechten Taten, sagt sie. „Man muss sich vom
       klassischen Verständnis von ,politisch' lösen. Auf Schwächste draufzuhauen
       wird oft noch als Norm gesehen.“ Dabei ist das Recht des Stärkeren ja das
       eigentliche Kernelement des Rechtsextremismus.
       
       Zu rechter Gewalt, die aus sozialdarwinistischer Motivation heraus begangen
       wird, gebe es allerdings ganz wenig Empirie, sagt sie. „Das ist der Bereich
       der Hasskriminalität, der am schlechtesten beleuchtet ist. Es handelt sich
       oft um Taten im Milieu; um Taten, bei denen es eine persönliche Beziehung
       gibt.“ Täter greifen dann jemanden aus ihrer Gruppe an, der nicht der
       Gruppennorm entspricht. Homosexualität sei eine klassische Abweichung von
       der gängigen Gruppennorm. Es kann sich dann auch um eine Tat handeln, die
       nicht nur aus Schwulenfeindlichkeit, sondern vor allem infolge eines
       heteronormativen Menschenbilds begangen wird. „Man schlägt den scheinbar
       schwächsten Mann.“
       
       ## „Dumme können politische Täter sein“
       
       Kati Lang hat vor Gericht schon oft gehört, jemand sei „grundlos“
       angegriffen worden. „Man kann das positiv sehen – für die Justiz ist das
       einfach kein Grund“, sagt sie. „Das ist aber die völlig falsche
       Herangehensweise. Dass jemand als ,minderwertig' gilt, ist für die Täter
       sehr wohl ein Handlungsgrund, ein Motiv.“ Die Bildungselite könne sich oft
       nicht vorstellen, wie so etwas funktioniert. „Richterinnen und
       Staatsanwälte haben eine bestimmte Vorstellung davon, wie ein
       Rechtsextremer so ist. Für sie muss jemand ein Staatsfeind sein, um
       rechte Gewalt zu begehen. Jemandem, den man als wenig intelligent
       wahrnimmt, dem traut man keine politische Haltung zu. Vermeintlich Dumme
       können aber natürlich auch politische Täter sein.“
       
       Ob die Tat nun eine politische Tat war oder nicht – macht das wirklich
       einen so großen Unterschied?
       
       Ja, juristisch: Hätte das Gericht festgestellt, dass die Täter Christopher
       W. aus einer schwulenfeindlichen oder sozialdarwinistischen Motivation
       heraus getötet haben, wäre es möglich gewesen, sie wegen Mordes zu
       verurteilen – wegen des Mordmerkmals der niederen Beweggründe. Dann wären
       sie unter Umständen zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden.
       
       Ja, gesellschaftlich: Die Gesellschaft hat sich daran gewöhnt, dass es
       Verrückte gibt, die sinnlose Taten begehen. Wenn es aber keine sinnlose Tat
       war, sondern eine, die auf Grundlage einer Ideologie geschehen ist, dann
       hätte die Gesellschaft eine Verantwortung. Und diese Verantwortung wirkt
       sich ganz konkret aus: auf die Finanzierung von Beratungsstellen, auf den
       Schutz von exponierten Gruppen, auf die Ausstattung und die Sensibilität
       des Staatsschutzes.
       
       Ja, für die Angehörigen und für andere Opfer: Indem politische Taten
       entpolitisiert werden, lässt das Gericht Opfer und Angehörige hilflos
       zurück. Oft handelt es sich dabei um besonders verstörende und brutale
       Taten wie im Fall von Christopher W. Sie waren „sinnlos“, heißt es dann
       immer. Aber wenn eine Tat sinnlos war, ist es schwer, sie zu verarbeiten.
       Man kann sie nicht verstehen, sie nicht einordnen, keine Menschen finden,
       denen etwas ähnliches passiert ist.
       
       Das Gericht hätte alle Möglichkeiten gehabt, den Fall umfassend
       aufzuklären; die rechte Vergangenheit der Täter zu beleuchten, die
       homophoben Äußerungen und die Gruppendynamik zu bewerten und den Hitlergruß
       nach der Tat zu einzuordnen. Es hat diese Chance versäumt.
       
       Der Staatsanwalt, der Gutachter und die Richterin – sie alle sagen, sie
       haben keine Ahnung, warum Christopher W. sterben musste. Wirklich, nicht
       einmal eine Ahnung?
       
       10 Sep 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Steffi Unsleber
       
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