# taz.de -- Ende von Deliveroo: Lieferdienst weg, Lieferdaten nicht
       
       > Deliveroo macht in Deutschland dicht. Das heißt aber nicht, dass alle
       > persönlichen Angaben zu den Kunden des Unternehmens gelöscht werden.
       
 (IMG) Bild: Aus und vorbei: Deliveroo-Fahrer:innen wird man auf deutschen Straßen bald nicht mehr sehen
       
       Wer hat was wann wo bestellt, über welches Smartphone-Betriebssystem, und
       wie sieht es aus mit Lebensmittelallergien? Es sind zahlreiche persönliche
       Daten, die der Lieferdienst Deliveroo von seinen Kund:innen speichert.
       
       Doch was passiert mit diesen Daten, wenn das Unternehmen seinen Dienst in
       Deutschland einstellt?
       
       [1][Deliveroo hatte Anfang der Woche angekündigt, sich zum Freitag aus
       Deutschland zurückzuziehen], gut vier Jahre nach dem Start. Man wolle sich
       auf Märkte in anderen Ländern konzentrieren, so die Begründung.
       Restguthaben sollen die Kunden erstattet bekommen.
       
       Doch mit den persönlichen Daten von allen, die sich Pizza, Sushi oder
       Quesadillas haben liefern lassen, ist es nicht ganz so einfach. „Wenn die
       Daten nicht mehr für das operative Geschäft benötigt werden, sind sie zu
       löschen“, sagt Dalia Kues, Sprecherin der Berliner Datenschutzbeauftragten.
       Die Berliner Behörde ist die zuständige Datenschutzaufsicht, denn das
       britische Unternehmen Deliveroo hat seinen Deutschland-Sitz in Berlin. Eine
       Ausnahme für die Löschpflichten nennt Kues: Wenn Daten aufbewahrt werden
       müssen, etwa für das Finanzamt. Für diese Angaben müsse das Unternehmen
       dann aber eine Sperre einrichten, sodass sie in Zukunft nicht
       beispielsweise für Marketingzwecke verwendet werden dürfen.
       
       ## Was weg ist, ist weg
       
       Die Datenschutzbeauftragte ist an dem Fall bereits dran: Sie will sich erst
       einmal darlegen lassen, wie das Unternehmen mit den gespeicherten Daten
       verfahren will.
       
       Als Beispiel für aufbewahrungspflichtige Daten nennt Anne-Christine Herr,
       Anwältin bei der auf Verbraucher- und IT-Recht spezialisierten Kanzlei
       Wilde Beuger Solmecke, Rechnungsdaten und die Historie der Bestellungen.
       Andere Daten wie etwa die IP-Adresse, die bei der Bestellung verwendet
       wurde, müsste das Unternehmen dagegen löschen. Herr rät ehemaligen Kunden
       dazu, erteilte Einwilligungen zu widerrufen. Das würde beispielsweise den
       Punkt Lebensmittelallergien betreffen, die das Unternehmen nur auf
       freiwilliger Basis erhebt. Wer erteilte Einwilligungen widerruft, sorgt
       dafür, dass entsprechende Daten gelöscht werden müssen. Das ist relevant,
       falls das Unternehmen die Ansicht vertritt, dass das Einstellen des
       Dienstes noch nicht zum Erlöschen der Einwilligung führt.
       
       In seinen Datenschutzbedingungen räumt sich Deliveroo auch das Recht ein,
       Daten weiterzugeben. An Restaurants und [2][Kurier:innen] für die
       Abwicklung der Bestellungen etwa, aber auch an „Marketing- und
       Werbepartner“.
       
       Wer das ist, spezifiziert die Firma nicht, doch hier gilt: Was weg ist, ist
       weg. Wenn die Angaben also einmal weitergegeben wurden, ist das nicht mehr
       rückgängig zu machen.
       
       ## Auskunft per Antrag
       
       Deliveroo teilte lediglich mit, dass alle Daten „gemäß der gesetzlichen
       Bestimmungen verarbeitet“ würden. Fragen dazu, welche Daten im Einzelnen
       wie lange aufbewahrt oder eben gelöscht werden sollen, beantwortete das
       Unternehmen nicht.
       
       Kund:innen, die genau wissen wollen, welche persönlichen Daten Deliveroo
       auch nach dem Einstellen der Tätigkeit in Deutschland hat, haben aber eine
       Möglichkeit, da ranzukommen: Sie können ein Auskunftsersuchen stellen.
       Nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung sind Unternehmen dann dazu
       verpflichtet, mitzuteilen, welche Daten gespeichert sind.
       
       15 Aug 2019
       
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