# taz.de -- Minderheiten in Niedersachsens Landtag: Die Groko bricht ihr Versprechen
       
       > Niedersächsische Grüne und FDP kritisieren die Große Koalition. Die hatte
       > Unterstützung versprochen. Nun muss die Opposition auf die AfD hoffen.
       
 (IMG) Bild: Verfassungskonform? Grüne und FDP wollen das Polizeigesetz prüfen lassen
       
       Hamburg taz | Auf das Wort der niedersächsischen Landesregierung kann sich
       die Opposition nicht verlassen. Schon im Koalitionsvertrag hatten SPD und
       CDU versprochen, dass sie die Minderheitenrechte im Landtag stärken wollen.
       „Eine starke Demokratie braucht eine Opposition, die ihre Kontrollfunktion
       wirkungsvoll ausüben kann“, heißt es dort. Jetzt, da es aber konkret darum
       ginge, diese Ankündigung wahr zu machen und ein mündlich gegebenes
       Versprechen zu halten: Pustekuchen!
       
       Die große Koalition hat im Landtag 105 von 137 Sitzen inne. Um
       Akteneinsicht einzufordern, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss
       einzusetzen oder ein Gesetz mithilfe einer Normenkontrollklage vor dem
       Staatsgerichtshof überprüfen zu lassen, brauchen die Oppositionsparteien
       ein Fünftel der Stimmen im Landtag – das aber können Grüne und FDP nur
       gemeinsam mit der AfD erreichen. Die Oppositionsparteien wollen aber nicht
       auf die Unterstützung der AfD angewiesen sein.
       
       Sie forderten deshalb eine Änderung in der Landesverfassung, um die
       genannten Oppositionsrechte mit weniger Stimmen wahrnehmen zu können. Die
       große Koalition versprach stattdessen eine „öffentliche Vereinbarung“. Man
       werde Grünen und FDP, wenn es konkret würde, die fehlenden Stimmen leihen.
       
       Nun ist dieser Fall eingetreten. Grüne und FDP wollen das im Mai
       beschlossene niedersächsische Polizeigesetz vom Staatsgerichtshof auf seine
       Verfassungsmäßigkeit prüfen lassen. Von Ministerpräsident Stephan Weil
       (SPD) ist jedoch zu hören: „Damit wäre ja der Gedanke verbunden, dass
       Abgeordnete, die selbst für ein Gesetz gestimmt haben, anschließend gegen
       ihr eigenes Gesetz vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg klagen.“
       
       ## Keine schriftliche Vereinbarung
       
       Der SPD-Abgeordnete Wiard Siebels bezeichnet die Situation als „missliche
       Lage“. Es sei tatsächlich über die Normenkontrollklagen mit der Opposition
       diskutiert worden, doch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des
       Landtages habe abgeraten. Die Frage stehe im Raum, ob ein Abgeordneter, der
       für ein Gesetz gestimmt habe, überhaupt gegen dieses Gesetz klagen dürfe,
       so Siebels.
       
       Eine schriftliche Vereinbarung gab es nie. „Und jetzt haben wir die
       Situation, die wir nie haben wollten“, ärgert sich Julia Hamburg (Grüne).
       Die AfD hat bereits angekündigt, für die Überprüfung des Polizeigesetzes zu
       stimmen. Andrea Maestro
       
       14 Jul 2019
       
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 (DIR) Andrea Maestro
       
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