# taz.de -- Volksbegehren Gesunde Krankenhäuser: Gesundheit noch nicht tot
       
       > Nach der Ablehnung durch den Senat müssen über die Zulässigkeit des
       > Volksbegehrens Gesunde Krankenhäuser nun Richter entscheiden.
       
 (IMG) Bild: Flashmob gegen den Pflegenotstand in Berlin
       
       Mit der Entscheidung des Senats, das Volksbegehren Gesunde Krankenhäuser
       für rechtlich unzulässig zu erklären, ist das Thema noch lange nicht vom
       Tisch. Juristisch ist nun das Landesverfassungsgericht am Zug: Die Richter
       müssen entscheiden, ob das Begehren zulässig ist oder nicht.
       
       Einen Zeitrahmen für diese Prüfung gebe es nicht, erklärte die Sprecherin
       vom Mehr Demokratie, Anne Dämmer, am Mittwoch der taz. „Das Gericht kann
       auch noch eine Anhörung von Senat und Initiative ansetzen.“ Ganz
       ausgeschlossen ist nicht, dass das Gericht am Ende zu einer anderen
       Entscheidung als der Senat kommt: Dies war etwa beim Kita-Volksbegehren
       2008 der Fall, das der Senat für unzulässig erklärte, das Gericht hingegen
       erlaubte.
       
       Im Kern fordert das Volksbegehren am Bedarf orientierte
       Personaluntergrenzen für Krankenhäuser und mehr Investitionen vom Land. Der
       Senat hatte am Dienstag erklärt, die Gesetzesinitiative verstoße in weiten
       Teilen gegen die Berliner Verfassung sowie das Grundgesetz – unter anderem
       deshalb, weil sie Bereiche anspricht, in denen die Gesetzgebungskompetenz
       beim Bund liegt. Auch soll das Begehren gegen das so genannte
       Koppelungsverbot verstoßen, das ist das Verbot, verschiedene Dinge in einem
       Entscheid miteinander zu verknüpfen.
       
       Der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus,
       Wolfgang Albers, sagt, die Entscheidung des Senats sei absehbar gewesen und
       im Kern richtig. „Der Gesetzentwurf geht zu sehr ins Detail. Warum zum
       Beispiel soll per Volksentscheid bestimmt werden, dass Reinigungskräfte
       fest angestellt werden müssen?“
       
       ## Bedarf: 250 Millionen Euro im Jahr
       
       Nun müsse es darum gehen, so Albers, mit der Initiative im Gespräch zu
       bleiben – ohnehin wird der Senatsbeschluss demnächst dem Abgeordnetenhaus
       zur Kenntnis vorgelegt. „Politisch ist ja nichts gegen die Ziele des
       Volksbegehrens zu sagen“, sagte Albers. Auch der Regierende Bürgermeister
       hatte sich am Dienstag hinter die Initiative gestellt und unter anderem auf
       den steigenden Etat für Investitionen verwiesen.
       
       „Das reicht aber längst nicht“, erklärte Catherina Pieroth,
       gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. Die Berliner
       Krankenhäuser bräuchten 250 Millionen Euro im Jahr, gesichert seien im
       Haushalt bislang nur 110. Es reiche auch nicht, allein über
       Personaluntergrenzen zu reden, „wir brauchen mehr Ausbildung und müssen
       überhaupt mehr Personal ins Krankenhaus bekommen“.
       
       Auch die Volksinitiative selbst will das Thema weiter vorantreiben. Man
       werde jetzt das Gespräch mit den Parteien suchen und sich auf die
       juristische Auseinandersetzung vorbereiten, erklärte Sprecher Kalle Kunkel
       am Mittwoch der taz. Man wolle aber auch öffentlich in die Offensive gehen:
       Berlin habe ja mit Charité und Vivantes rund 50 Prozent der Krankenhäuser
       in öffentlicher Hand.
       
       „Wenn der Senat wirklich unsere Ziele teilt: Warum verpflichtet er nicht
       seine Krankenhäuser, zum Beispiel den genauen Personalbedarf zu ermitteln
       und entsprechend einzustellen?“ Wenn der Senat wirklich, wie er sagt, die
       Ziele der Initiative teile, so Kunkel, gebe es noch viele Möglichkeiten,
       dies zu beweisen.
       
       3 Jul 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Memarnia
       
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