# taz.de -- Volksbegehren Gesunde Krankenhäuser: Gefahr für den Mietendeckel?
       
       > Der Volksentscheid Gesunde Krankenhäuser kritisiert die Ablehnung durch
       > den Senat. Dieselbe Argumentation würde den Mietendeckel versenken.
       
 (IMG) Bild: Drei Pfleger*innen protestieren in Berlin gegen Überlastung
       
       Berlin taz | Darf ein Bundesland Gesetze machen in einem Bereich, für den
       der Bund zuständig ist? Beim Mietenthema sagt der Senat ganz klar: ja.
       Obwohl es bundesgesetzlich geregelte Dinge wie Mietenspiegel und
       Mietpreisbremse gibt, meint man, Kompetenz für einen Mietendeckel zu haben.
       In Sachen Volksentscheid Gesunde Krankenhäuser vertritt der Senat aber die
       gegenteilige Auffassung: Der Entscheid sei rechtlich unzulässig, wegen der
       „konkurrierenden Gesetzgebung“ mit dem Bund.
       
       Dieses Argument sei widersprüchlich und wäre „das Aus für jeglichen
       Versuch, Mieten landespolitisch zu begrenzen“, erklärte der Sprecher der
       Initiative, Kalle Kunkel, am Montag im Gesundheitsausschuss. Der
       Volksentscheid hatte dort Gelegenheit, Stellung zu nehmen zum Beschluss des
       Senats von Anfang Juli, den Volksentscheid als „rechtlich unzulässig“
       abzulehnen. Die endgültige Entscheidung darüber, ob der Entscheid zulässig
       ist oder nicht, wird nun der Berliner Verfassungsgerichtshof treffen.
       
       Im Kern fordert der Volksentscheid zur Verbesserung der Qualität in
       Krankenhäusern mehr Personal auf dem Wege eines festen, am Bedarf
       orientierten Pfleger-Patienten-Schlüssels. Zudem soll das Land seine
       Investitionen deutlich erhöhen auf rund 300 Millionen Euro pro Jahr. Der
       Senat hatte erklärt, formal nicht zuständig zu sein, da ein Großteil der
       Forderungen im Kompetenzbereich der Bundesregierung liegen.
       
       Beim Mietenthema, so Kunkel, beanspruche der Senat aber durchaus eine
       eigene Gesetzgebungskompetenz neben dem Bund. Hier sei das Argument, die
       Länder hätten seit 2006 den Kompetenztitel „Wohnungswesen“.
       „Kompetenztitel“ besagen, welche Behörde wofür rechtlich zuständig ist. Im
       Krankenhauswesen, erklärte er, sei aber sogar explizit eine Doppelkompetenz
       von Bund und Ländern vorgesehen: Der Bund regele die Finanzierung des
       laufenden Betriebs durch die Krankenkassen, die Länder seien laut
       Krankenhausfinanzierungsgesetz zuständig für Krankenhauspläne und
       Investitionsprogramme.
       
       Kunkel zitierte aus dem Gesetz, Ziel sei eine „qualitativ hochwertige,
       patienten- und bedarfsgerechte Versorgung“ (§1), zudem könnten per
       Landesrecht „weitere Qualitätsanforderungen zum Gegenstand der
       Krankenhausplanung gemacht werden“ (§6).
       
       ## Vorbild Hamburg
       
       Der Senat hatte sich bei seiner Ablehnung des Entscheids vor allem auf ein
       Urteil des Landesverfassungsgerichts Hamburg bezogen, das einen fast
       gleichlautenden Volksentscheid in der Hansestadt 2018 abgelehnt hatte. Und
       zwar mit der Begründung, die Länder könnten keine Regelungen für Bereiche
       treffen, die der Bund für sich in Anspruch nimmt – auch nicht, wenn sie
       sich auf einen anderen Kompetenztitel berufen.
       
       Wenn sich diese Rechtsprechung durchsetze, so Kunkel, „ist das bereits
       jetzt der Sargnagel für den geplanten Mietendeckel“. Es habe zudem einen
       „miesen Beigeschmack, wenn der Senat je nach politischem Willen bei exakt
       derselben Frage den Spieß umdreht“, sagte er anschließend der taz.
       
       Die Fraktionen und Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) seien im
       Ausschuss auf seine Argumente nicht eingegangen, berichtete Kunkel.
       Kalaycis Sprecherin betonte auf taz-Anfrage erneut, der Senat stehe hinter
       den Zielen des Volksentscheids. Die Regierung sei daher auch unabhängig
       davon tätig geworden. So würde deutlich mehr investiert. Statt 80 Millionen
       Euro im Jahr 2017 sollen es 2021 bereits 200 Millionen sein.
       
       2 Sep 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Memarnia
       
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