# taz.de -- Whistleblowing in Unternehmen: Bitte schweigen Sie jetzt
       
       > Wollen Whistleblower Missstände intern melden, haben sie dazu kaum
       > Gelegenheit. Dies stellt eine Untersuchung in vier europäischen Ländern
       > fest.
       
 (IMG) Bild: Konspiratives Treffen (Symbolfoto)
       
       Berlin taz | Einfache und anonyme Kanäle, auf denen Whistleblower:innen auf
       Missstände in Unternehmen hinweisen können? Das ist einer am Mittwoch
       veröffentlichten Studie zufolge noch die Ausnahme. Laut dem
       „Whistleblowing Report 2019“ verfügt in Deutschland nur gut die Hälfte der
       Unternehmen über spezielle Meldewege für Missstände – etwa eine dafür
       vorgesehene Hotline, eine Post- oder E-Mail-Adresse oder ein Web-Formular.
       Und nur in knapp zwei Drittel dieser Fälle können Hinweisgeber:innen
       anonym ihr Wissen kommunizieren.
       
       Für den Report untersuchten Wissenschaftler:innen die Situation in vier
       europäischen Ländern: Deutschland, Frankreich, Großbritannien und der
       Schweiz. Aus jedem Land waren dabei Befragte von im Schnitt 350 Unternehmen
       ab 20 Mitarbeitenden dabei. Das entspricht 12 Prozent der angefragten
       Unternehmen aus einer repräsentativen Stichprobe, eine bei
       Unternehmensumfragen durchaus übliche Rücklaufquote. Laut Projektleiter
       Christian Hauser, Professor an der Hochschule für Technik und Wirtschaft,
       HTW Chur, sind die Aussagen dennoch verallgemeinerbar. Neben der Schweizer
       Hochschule war das Münchner Unternehmen EQS Group an der Untersuchung
       beteiligt, das selbst Meldesysteme für Firmen vertreibt.
       
       Grundsätzlich kommt die Untersuchung zu dem Schluss: Im vergangenen Jahr
       stellten knapp 40 Prozent der Unternehmen Missstände fest, beispielsweise
       Steuerbetrug oder Geldwäsche. Deutschland schnitt dabei mit 43 Prozent am
       schlechtesten ab. Verfehlungen traten häufiger in Großunternehmen – ab 250
       Mitarbeitenden – als in kleineren und mittelständischen Firmen auf. Und:
       Die Unternehmen, die im vergangenen Jahr einen finanziellen Schaden
       aufgrund von Missständen erlitten haben, gaben an, dass sie zumindest einen
       Teil davon deshalb aufdecken konnten, weil entsprechende Hinweise
       eingegangen waren. Dabei galt: Je mehr Menschen die Meldemöglichkeiten
       nutzen dürfen – also beispielsweise nicht nur Mitarbeitende, sondern auch
       Geschäftskunden oder Lieferanten – desto höher des Anteil des aufgedeckten
       Schadens.
       
       ## Image statt Aufklärung
       
       Im Schnitt ging laut der Studie über ein Meldesystem jede Woche ein Hinweis
       ein. Die Hälfte davon war demzufolge relevant. Hinweise darauf, dass es bei
       anonymen Kanälen häufiger zu missbräuchlichen Meldungen kommt, fand die
       Untersuchung nicht.
       
       Für deutsche Unternehmen scheint es dabei jedoch eher um das Image als um
       tatsächliche Aufklärung zu gehen: Gefragt, warum ein Meldekanal für
       Hinweisgeber:innen eingeführt wurde, landete auf Platz eins der Antworten:
       Man wolle damit das „Image als ethisches und integeres Unternehmen“
       stärken. Dass es einen echten Nutzen gebe oder sich Schäden vermeiden
       ließen, landete erst auf den Plätzen zwei und drei. Hauptargument dagegen:
       Es gebe ja keine Pflicht zur Einführung. Anders sieht das etwa in
       Frankreich aus: Hier gaben die Unternehmen vor allem an, mit dem Einführen
       von Meldemöglichkeiten finanzielle Schäden vermeiden zu wollen.
       
       Dennoch: „Wenn die Unternehmenskultur das nicht trägt, dann helfen auch
       technische Hilfsmittel nichts“, sagt Projektleiter Hauser. Eine
       Unternehmensleitung müsse kommunizieren und selbst auch leben, welche
       Verhaltensweisen erwünscht sind und welche nicht. Und zwar nicht ein
       einziges Mal, genauso wenig wie es ausreiche, beim Einrichten einer
       Whistleblower-Mailbox einmal darauf hinzuweisen, dass man so etwas nun
       bereitstelle. Sondern permanent.
       
       Dazu zählten subtile Botschaften: Wer den Mitarbeitenden unrealistische
       Ziele stecke und andeute, dass es vor allem darauf ankomme, ob und nicht
       wie diese erreicht würden, könne Verfehlungen begünstigen. „Meldestellen
       sind ein wichtiger Mosaikstein wenn es um Compliance geht, aber eben nur
       ein Mosaikstein.“ Compliance bedeutet Regeltreue.
       
       ## Als Denunziant:innen vorbelastet
       
       Als Konsequenz fordern die Autor:innen in der Studie vor allem eigene
       Schutzgesetze für Whistleblower:innen. Zwar hat die Bundesregierung deren
       Situation kürzlich [1][im Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen etwas
       verbessert], doch ein eigenes Gesetz zum Schutz von Hinweisgeber:innen
       fehlt bislang. Das wird sich in den kommenden zwei Jahren ändern müssen: So
       lange haben die EU-Mitgliedstaaten Zeit, eine entsprechende Richtlinie
       umzusetzen, die das EU-Parlament im April verabschiedet hatte. Darüber
       hinaus fordern die Autor:innen einen kulturellen Wandel: Wer mit Hinweisen
       zum Aufdecken von Missständen beitragen will, dürfe nicht, wie das derzeit
       häufig der Fall ist, [2][als Denunziant:in gewertet werden.]
       
       Was helfen könnte, das zu ändern: „Fälle von Whistleblowing müssen bekannt
       werden, so dass man den Nutzen für das Gemeinwohl sehen kann“, sagt
       Annegret Falter, Vorsitzendes des Whistleblower-Netzwerks und nicht an der
       Studie beteiligt. Darüber hinaus müsse sich der Umgang der Gerichte mit dem
       Thema ändern: Derzeit gingen Richter:innen häufig und zu Unrecht davon aus,
       dass Hinweisgeber:innen Unternehmen schaden wollten.
       
       15 May 2019
       
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