# taz.de -- Gesetze zum Schutz von Whistleblowern: Aufdecken erleichtert
       
       > Bundestag und EU arbeiten an neuen Gesetzen. Damit soll der Schutz von
       > Hinweisgebern strafrechtlich und arbeitsrechtlich gestärkt werden.
       
 (IMG) Bild: Whistleblower wie Edward Snowden sollen in der EU besser geschützt werden
       
       Der Schutz von Whistleblowern (Hinweisgebern) und Journalisten wird derzeit
       gleich zweifach verbessert. Der Bundestag hat letzte Woche das [1][Gesetz
       zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen] beschlossen, auf EU-Ebene steht der
       Beschluss einer Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern unmittelbar bevor.
       
       Das Geschäftsgeheimnisgesetz setzt eine EU-Richtlinie von 2016 um. Wer
       Geschäftsgeheimnisse erlangt oder diese nutzt oder offenlegt, muss laut
       Gesetz mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen.
       Zudem können betroffene Firmen zivilrechtlich Unterlassung, Schadenersatz
       und Auskunft verlangen. In Deutschland gibt es jetzt erstmals ein
       spezielles Gesetz.
       
       Neu und vorteilhaft ist vor allem, dass Whistleblower und Journalisten nun
       ausdrücklich gesetzlich vor Strafverfolgung geschützt sind, wenn sie
       Geschäftsgeheimnisse offenbaren. Whistleblower sind dabei nicht nur
       geschützt, wenn sie „rechtswidriges“ Verhalten eines Unternehmens
       aufdecken, sondern auch bei der Enthüllung „sonstigen Fehlverhaltens“.
       
       Anders als im Entwurf geplant, kommt es nicht mehr darauf an, dass
       Whistleblower subjektiv „in der Absicht handeln“, das öffentliche Interesse
       zu schützen. Nun ist entscheidend, dass die Offenlegung von Geheimnissen
       objektiv „geeignet ist“, das öffentliche Interesse zu schützen. Damit
       entfällt die von Grünen und Linken befürchtete „Gesinnungsprüfung“.
       Allerdings ist es schwerer, den objektiven Nutzen einer Veröffentlichung zu
       belegen, als nur den eigenen guten Willen.
       
       ## Abschreckende Wirkung soll vermieden werden
       
       Auf Wunsch von Journalistenverbänden wurde der geplante
       Rechtfertigungsgrund für Whistleblower und Journalisten in einen
       Tatbestandsausschluss geändert. Damit soll schon jede Prüfung einer
       Strafbarkeit und damit jede abschreckende Wirkung auf Whistleblower und
       Journalisten vermieden werden.
       
       In Paragraf 23 wurde zudem noch kurzfristig ein neuer strafrechtlicher
       Rechtfertigungsgrund für Journalisten aufgenommen, der wohl auch auf andere
       Gesetze übertragbar ist. Wenn Journalisten Geschäftsgeheimnisse
       entgegennehmen, auswerten und veröffentlichen, machen sie sich nicht wegen
       Beihilfe zur Verletzung von Geschäftsgeheimnissen strafbar. Das Gesetz
       tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt verkündet ist, also bald.
       
       Dagegen wird die geplante EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern erst
       in rund zwei Jahren wirksam, wenn sie in deutsches Recht umgesetzt ist.
       Immerhin konnten EU-Ministerrat und Europäisches Parlament (EP) Mitte März
       eine Einigung im Trilogverfahren verkünden. Der Rat hat den Kompromiss
       angenommen, das EP wird am 17. April abstimmen.
       
       Die Whistleblower-Richtlinie setzt am Schutz von Hinweisgebern gegenüber
       ihren Arbeitgebern an. Wer rechtswidriges Verhalten aufdeckt, soll nicht
       entlassen, versetzt oder sonst benachteiligt werden. Journalisten
       profitieren davon mittelbar, weil Whistleblower wichtige Informanten für
       sie sind.
       
       Whistleblower sollen sich zunächst innerhalb ihres Unternehmens beschweren;
       hierfür müssen Unternehmen entsprechende Kanäle einrichten. Hinweisgeber
       können auch sofort Behörden informieren. Letzteres wurde kurzfristig
       zugunsten der Whistleblower geändert. An die Öffentlichkeit können sie sich
       aber erst wenden, wenn interne Meldungen ignoriert werden, die
       Allgemeinheit unmittelbar bedroht ist oder wenn den Hinweisgebern
       Vergeltungsmaßnahmen drohen.
       
       Die EU-Richtlinie erfasst nur die Aufdeckung von Verstößen gegen EU-Recht.
       Faktisch ist das aber nicht wenig: Verbraucher-, Daten- und Umweltschutz,
       Vergaberecht und Produktsicherheit sind weitgehend durch EU-Recht bestimmt.
       Bei der Umsetzung könnte Deutschland den Whistleblower-Schutz auch auf die
       Aufdeckung von Verstößen gegen deutsches Recht ohne EU-Hintergrund
       ausweiten.
       
       28 Mar 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Gesetz-fuer-Whistleblower/!5542282
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Whistleblower
 (DIR) Investigativer Journalismus
 (DIR) Steuerbetrug
 (DIR) Cum-Ex-Geschäfte
 (DIR) Datenschutzgrundverordnung
 (DIR) Whistleblower
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Whistleblowing in Unternehmen: Bitte schweigen Sie jetzt
       
       Wollen Whistleblower Missstände intern melden, haben sie dazu kaum
       Gelegenheit. Dies stellt eine Untersuchung in vier europäischen Ländern
       fest.
       
 (DIR) Ermittlungen gegen Correctiv-Chef: Was heißt „anstiften“?
       
       Gegen Oliver Schröm ermittelt die Staatsanwaltschaft. „Anstiftung zum
       Verrat von Geschäftsgeheimnissen“: Was bedeutet das juristisch?
       
 (DIR) 6 Monate Datenschutzgrundverordnung: Bürokratie und Bürgerrechte
       
       Die neue EU-Datenschutzrichtlinine gilt seit einem halben Jahr. Unter
       Bloggern herrschte anfangs Panik, Datenschützer jubelten. Und heute?
       
 (DIR) Faktenlage zu neuem Geheimnis-Gesetz: Gefahr für Whistleblower?
       
       Verschlechtert das geplante Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
       tatsächlich die Arbeit von Journalisten? Eher nicht.