# taz.de -- Deutscher Kolonialismus: Gerson Liebls letzter Trumpf
       
       > Weil sein Großvater Deutscher war, kämpft Gerson Liebl aus Togo seit
       > Jahren für seine Einbürgerung. Jetzt hat er ein historisches Dokument
       > gefunden.
       
 (IMG) Bild: Hat einen Sohn, der Deutscher ist, einen deutschen Großvater, soll aber selbst kein Deutscher sein dürfen: Gerson Liebl in seiner Wohnung in Friedrichshain
       
       Gerson Liebl lässt sich nicht klein kriegen. Seit 1991 versucht der Mann
       aus Togo deutscher Staatsbürger zu werden – vergeblich. Dabei hat er einen
       deutschen Großvater: Fritz Liebl, seines Zeichens Stabsarzt in der Armee
       des Kaisers im damaligen „Schutzgebiet“ Togo. Doch weil Liebls Großeltern
       keine nach deutschem Recht geschlossene Ehe führten und bis 1963 nur
       eheliche Kinder von deutschen Vätern per Geburt Deutsche waren, wurde
       Liebls Antrag auf Einbürgerung abgelehnt. [1][2009 wurde er – nach 18
       Jahren in Deutschland – sogar nach Togo abgeschoben].
       
       Nun ist er zurück. Sein Sohn ist inzwischen Deutscher geworden und Liebl
       hat eine Aufenthaltserlaubnis wegen Familiennachzug beantragt. Aber auch
       das hat bislang nicht geklappt: Die Berliner Ausländerbehörde lehnte den
       Antrag ab, der Fall liegt nun beim Verwaltungsgericht.
       
       „Notfalls gehe ich bis zum Europäischen Gerichtshof“, sagt Liebl beim
       Gespräch in einem Café. Der leicht ergraute 57-Jährige sieht müde aus um
       die Augen. Doch sobald er anfängt zu erzählen, wirkt er hellwach und
       kämpferisch. Routiniert haut er einem die Paragrafen um die Ohren, selbst
       komplizierte Worte wie „Widerspruchsbescheid“ gehen ihm flüssig über die
       Lippen. „Ich bin in meinem Land hier, habe rechtmäßig meinen Namen. Sie
       müssen mir mein Recht geben“, sagt er.
       
       Der zu Grunde liegende Sachverhalt ist unstrittig und so außergewöhnlich,
       dass viele Medien, [2][auch die taz, seinerzeit über den Fall berichteten]:
       Friedrich, genannt Fritz, Liebl aus Straubing in Bayern war Arzt bei den
       deutschen Kolonialtruppen in Togo und heiratete 1908 nach dortigem
       „Stammes“-Recht Edith Kokoé Liebl, geborene Ajavon – eine
       „Häuptlingstochter“. Ihr Vater vollzog die Trauung.
       
       ## Traditionell geschlossene Ehe
       
       Am 26.Januar 1910 wurde Jean Johann Liebl geboren, der Vater von Gerson.
       Später ging Fritz nach Bayern zurück, heiratete dort erneut und bekam
       weitere Kinder. Eines davon besuchte sogar seinen Halbbruder Jean Johann in
       Togo auf dessen Sterbebett. Gerson, geboren 1962, war damals ein kleiner
       Junge.
       
       Durch die deutsche Verwandtschaft neugierig geworden auf die Heimat seines
       Großvaters kam Liebl 1991 als gelernter Goldschmied nach Deutschland. Aus
       Ahnungslosigkeit, wie er heute sagt, beantragte er Asyl. Das bekam er zwar
       zunächst, wenig später wurde es ihm aber wieder aberkannt.
       
       Für Liebl – er lebte damals in Pirmasens (Rheinland-Pfalz) – schien das
       nicht wichtig, er hatte 1992 ohnehin die Einbürgerung beantragt. Auch als
       die abgelehnt wurde, gab er nicht auf, brachte immer neue Dokumente aus
       Togo, die die traditionell geschlossene Ehe seiner Großeltern bezeugten.
       Doch die Behörden blieben hart: ohne offizielle deutsche Heiratsurkunde
       keine Anerkennung. Liebl klagte sich durch alle Instanzen, ohne Erfolg.
       
       Merkwürdigerweise bekam Liebls Bruder, Rodolf Dovi Liebl, der in Lomé
       (Togo) gleichzeitig mit denselben Unterlagen einen Antrag stellte, 1996
       tatsächlich einen deutschen Pass. Allerdings wurde ihm dieser nach sechs
       Monaten wieder aberkannt – wohl rechtswidrig, wie Gersons damaliger Anwalt
       Konstantin Thun 2001 in einem Dokumentarfilm („Der Fall Liebl“) sagte. Und
       vermutlich deshalb, weil er diesen für die Behörden „lästigen“ Bruder in
       Deutschland hatte.
       
       ## Rassistische Gesetze
       
       Das Perfide an der Sache: Deutsche und Togoer konnten während der deutschen
       Kolonialherrschaft gar nicht nach deutschem Recht heiraten! Dafür hätte es
       laut damaligem „Schutzgebietsgesetz“ (dem Gesetz für die Kolonien) eine
       kaiserliche Verordnung gebraucht – die nie ergangen ist. Die deutschen
       Behörden stützten ihre Ablehnung des Einbürgerungsantrags also auf eine
       rassistische Gesetzgebung, die aus heutiger Sicht nur als unrechtmäßig
       bezeichnet werden kann.
       
       Weil das Ganze offenkundig unmenschlich war und sich viele Menschen für die
       Liebls einsetzten – Gerson hatte 1994 seine Frau Ginette, ebenfalls aus
       Togo, geheiratet, 1999 wurde Sohn Gergi geboren – bekam das Ehepaar 2003
       vom Land Rheinland-Pfalz ein Bleiberecht zugesprochen. Die Familie zog nach
       Straubing, die Heimat des Großvaters, Liebl arbeitete als
       Gabelstaplerfahrer bei einer Zeitarbeitsfirma.
       
       2008 beantragte er eine unbefristete Niederlassungserlaubnis und einen
       Reisepass für Ausländer. Für die Deutschen blieb er allerdings weiter
       Togoer, man sagte ihm, er solle sich bei der Botschaft einen Pass besorgen.
       Von den dortigen Behörden jedoch bekamen er und seine Frau keine Pässe. Das
       sei bis heute so, sagt Liebl: „Für die Togoer sind wir wegen meiner
       Vorfahren nämlich Deutsche.“
       
       Frustriert gingen die Liebls nach Berlin und versuchten einen Neuanfang.
       Ihren Sohn Gergi meldeten sie auf einer Neuköllner Schule an. Bei einem
       Termin im Jobcenter Hellersdorf wurde Liebl jedoch verhaftet, weil er von
       der Straubinger Ausländerbehörde gesucht wurde. Er kam in Abschiebehaft.
       Dort machte man ihm ein Angebot: Er solle einen Antrag stellen, um über
       eine „Altfall-Regelung“ eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Doch Liebl
       misstraute den Behörden, vermutete, dass er damit seine Ansprüche aufgeben
       würde – und lehnte ab. Im Februar 2009 wurde er abgeschoben. Ehefrau
       Ginette und Sohn Gergi durften nach langem Bangen als „Härtefälle“ bleiben.
       
       ## „Mein Gott ist meine Spur“
       
       Die Jahre in Togo waren „die Hölle“, sagt Liebl heute. Kein Geld, immer in
       Gedanken bei der Familie in Berlin und dem Unrecht, das ihm widerfahren
       ist. Nur seine Unterstützer hier wie dort und sein unerschütterlicher
       katholischer Glaube hielten ihn am Leben: „Mein Gott ist meine Spur“, sagt
       er.
       
       Tatsächlich führte die Spur wieder nach Deutschland: Ein Unterstützer von
       Liebl in Nürnberg bekam im Juni 2016 Post von der Berliner Innenverwaltung:
       Gergi würde bald eingebürgert, seinem Vater stünde es frei, „einen Antrag
       auf Einreise im Wege einer Familienzusammenführung zu stellen“.
       
       Liebl war außer sich vor Freude. Doch erst musste er sparen für die Reise.
       Im Mai 2017 beantragte er bei der deutschen Botschaft in Lomé ein Visum und
       einen Reisepass für Ausländer. Er bekam beides – allerdings nur mit einer
       Befristung bis Weihnachten 2017. Dann würde sein Sohn volljährig werden –
       und damit erlösche Liebls Anspruch auf Familienzusammenführung, wie die
       Botschaft schrieb.
       
       Am 1. Dezember 2017 reiste Liebl ein. Am 8. ging er zur Berliner
       Ausländerbehörde und beantragte eine Verlängerung seines Reiseausweises
       sowie einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Bis Weihnachten ging er noch
       zwei Mal zum Amt, gab Briefe per Einschreiben ab.
       
       ## Kein Togoer mehr
       
       Im April 2018 kam jedoch die Ablehnung. Wieder glaubte man ihm nicht, dass
       er keinen Pass von Togo bekommt – nur dann stünde ihm ein Reisepass für
       Ausländer zu. Liebl widerspricht: „Die togoischen Behörden haben mir
       bestätigt, dass sie mich nicht als Staatsbürger akzeptieren. Ich habe die
       entsprechenden Papiere beigelegt.“
       
       Eine Niederlassungserlaubnis bekam er auch nicht: Er habe ja nicht einmal
       einen gültigen Aufenthaltstitel, heißt es im Bescheid – und seinen
       Lebensunterhalt könne er ja derzeit wohl auch nicht alleine sichern. „Wie
       auch – ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis?“, fragt Liebl bitter. Zudem
       müsse er noch die Kosten seiner Abschiebung bezahlen, schreibt die
       Ausländerbehörde, eine Rechnung von über 20.000 Euro lag bei.
       
       Liebl legt Widerspruch ein. Am 20. Februar diesen Jahres lehnt die
       Ausländerbehörde auch den Widerspruch ab, Liebl zieht vor Gericht. Aber es
       sieht nicht gut aus: Seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe und vorläufigen
       Rechtsschutz hat das Verwaltungsgericht Ende April abgelehnt. Im Beschluss
       dazu wiederholt das Gericht die Behauptung der Ausländerbehörde, Liebl sei
       den Nachweis, dass es für ihn unmöglich sei, einen togoischen Pass zu
       bekommen, „bisher schuldig geblieben“.
       
       Ein Eisen hat Liebl jetzt noch im Feuer. Erneut hat er einen Antrag auf
       Einbürgerung gestellt, diesmal beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg –
       die Familie lebt in Friedrichshain. Dafür habe er einen neuen „Beweis“,
       wie er sagt, eingebracht: eine sogenannte „Mulattenliste“.
       
       ## Deutsche führten „Mulattenlisten“
       
       Diese Listen wurden im Togo der Kolonialzeit seit 1905 geführt. Mit ihnen
       habe die Verwaltung die Väter zu Unterhaltszahlungen veranlasst, wie der
       Historiker Peter Sebald schreibt: Durch die Listen „wuchs der moralische
       Druck der afrikanischen Bevölkerung auf die deutsche Verwaltung,
       reglementierend einzugreifen“, wenn deutsche Väter von sogenannten
       „Mischlingskindern“ sich nicht um ihren Nachwuchs kümmern wollten.
       
       Sebald, Experte für deutsche Kolonialgeschichte in Togo, der voriges Jahr
       in Berlin verstarb, war mit Liebl bekannt und hat ihn in seinem Kampf
       unterstützt, wie ein Bericht von Cosmo TV deutlich macht. Und er fand wohl
       tatsächlich den Namen „Regierungsarzt Dr. Liebl“ auf einer solchen Liste,
       dazu den Vermerk „zahlt für Mutter/Kind 1.000 Mark für Unterhalt und
       Erziehung“. So steht es in einem zweiseitigen Schreiben, das der taz
       vorliegt und das Liebl von Sebald bekommen haben will.
       
       Damit, so Liebl, könne er nun endlich beweisen, dass sein Großvater den
       Sohn rechtlich anerkannt hat – und dass die deutschen Behörden davon auch
       wussten. „Das ist mein Hammer“, sagt der Unermüdliche. Und prophezeit:
       „Früher oder später wird Gerson Liebl Deutscher sein.“
       
       7 May 2019
       
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