# taz.de -- Abschiebung nach Togo verhindert: Die Liebls dürfen bleiben
       
       > Im letzten Moment wendet die Berlin die Abschiebung von Ginette und Gergi
       > Liebl nach Togo ab. Die Flugnummer stand schon fest. Jetzt hofft die
       > Familie auf ein dauerhaftes Bleiberecht.
       
 (IMG) Bild: Ginette und Gergi Liebl werden doch nicht abgeschoben.
       
       Ginette und Gergi Liebl dürfen nun doch in Deutschland bleiben. Kurzfristig
       übernimmt Berlin die Zuständigkeit für den Fall, der bisher in Bayern
       verhandelt wurde. Damit ist ein dauerhaftes Bleiberecht für die beiden
       wahrscheinlich. Ginette Liebl und ihr zehnjähriger Sohn Gergi sollten
       ursprünglich an diesem Donnerstag nach Togo abgeschoben werden.
       
       Wie die taz (s. Kasten "Mehr zum Thema") berichtete, stand die Flugnummer
       nach Lomé, der Hauptstadt von Togo, bereits fest. Ginette Liebl hatte davon
       durch ihren Mann erfahren.
       
       Gerson Liebl wurde im Februar 2009 abgeschoben, nachdem er 18 Jahre lang
       für seine deutsche Staatsangehörigkeit gekämpft hatte. Der Rechtsstreit war
       bis zum Bundesverfassungsgericht durchdekliniert worden und hatte durch
       seine ungewöhnliche Ursache bundesweit für Aufsehen gesorgt: Es fehlte ein
       Stempel aus kaiserlicher Zeit, der die Hochzeit zwischen Großvater Liebl
       und einer Togolesin nachweist.
       
       Einen Tag vor der geplanten Abschiebung hat sich der Berliner Senat mit dem
       Ausländeramt im bayerischen Straubing in Verbindung gesetzt und in
       gegenseitigem Einverständnis die Zuständigkeit für den Fall Liebl
       übernommen. "Es ist ungewöhnlich, dass wir uns auf diese Weise
       einschalten", sagte der Berliner Staatssekretär für Inneres, Ulrich Freise,
       der taz. Manchmal müsse man aber die Sachlage sehen, nicht die
       Zuständigkeit. Zudem sei der Lebensmittelpunkt von Gergi und Ginette Liebl
       seit anderthalb Jahren in Berlin. Dass den beiden nun per Härtefallregelung
       ein dauerhaftes Bleiberecht verliehen wird, sei wahrscheinlich, so Freise
       weiter.
       
       Ginette Liebl kann noch gar nicht fassen, dass das jahrelang währende Hin
       und Her nun endlich zu Ende ist. "Was die Berliner für mich getan haben,
       werde ich nie vergessen", sagte sie. Ihr Sohn Gergi, der in Deutschland
       geboren und aufgewachsen ist, wird jetzt weiterhin mit seinen Freunden zur
       Schule in Berlin-Neukölln gehen.
       
       Erleichterung zeigt sich auch bei den Berliner Politikern. In einem
       neuerlichen offenen Brief hatte sich eine Initiative aus Politik, Kirche
       und Vereinen für Ginette Liebl und ihren Sohn Gergi eingesetzt. "Es sieht
       alles sehr positiv aus", sagte der Bezirksbürgermeister von
       Friedrichshain-Kreuzberg, Franz Schulz (Grüne). Dafür sei er dem
       Innensenator sehr dankbar.
       
       "Damit stehen die humanitären Gründe über die Zuständigkeiten", sagt Evrim
       Baba von der Linkspartei. Sie freue sich, dass Frau Liebl und ihr Sohn erst
       einmal hier bleiben dürfen.
       
       Trotz aller Freude verweist der Berliner Grünen-Politiker Daniel Wesener
       darauf, dass Ginette und Gergi Liebl ein Ausnahmeverfahren erlebt haben.
       "Es ist doch gerade an diesem Fall augenscheinlich, dass man grundsätzlich
       eine neue Regelung der Kolonialgesetze anstreben muss", sagte Wesener.
       Letzten Endes bestünde keinerlei Rechtssicherheit für Menschen, die eine
       ähnliche Geschichte haben wie die Familie Liebl.
       
       29 Apr 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Franziska Langhammer
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Deutscher Kolonialismus
       
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