# taz.de -- Reform des Urheberrechts: EU-Staaten stimmen mehrheitlich zu
       
       > Deutschland hat der Reform im EU-Ministerrat zugestimmt. Eine
       > Protokollerklärung betont hehre Ziele und lässt deren Umsetzung
       > weitgehend offen.
       
 (IMG) Bild: Insbesondere gegen Artikel 13 wurde mobilisiert. Jetzt ist er beschlossen – als Artikel 17
       
       Die hoch umstrittene EU-Urheberrechtsreform kommt. Der EU-Ministerrat hat
       am Montagvormittag zugestimmt. Das deutsche Votum gab dabei den Ausschlag.
       Am 26. März [1][hatte bereits das Europäische Parlament zugestimmt]. Die
       Richtlinie muss nun binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt
       werden.
       
       Die Abstimmung fand im Rat der Agrarminister statt, weil keine Aussprache
       mehr vorgesehen war. Das deutsche Ja wurde von Agrarministerin Julia
       Klöckner (CDU) abgegeben. Sie handelte dabei aber auf Weisung der
       federführenden Justizministerin Katarina Barley (SPD).
       
       19 von 28 EU-Staaten stimmten zu, erforderlich waren 16. Da hinter dem Ja
       aber auch 65 Prozent der EU-Bevölkerung stehen müssen, kam es auf die
       Ja-Stimme Deutschlands an. Am Ende waren 71 Prozent der Bevölkerungsstimmen
       für die Reform. Gegen die Richtlinie stimmten Italien, Polen, Finnland,
       Schweden, Luxemburg und die Niederlande. Es enthielten sich Belgien,
       Estland und Slowenien.
       
       Über die „EU-Richtlinie für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ wird
       schon seit drei Jahren diskutiert. Besonders umstritten ist Artikel 17
       (Ex-Artikel 13), der die urheberrechtliche Verantwortung von
       Upload-Plattformen wie Youtube oder Facebook einführt. Diese sollen
       Lizenzvereinbarungen schließen und dafür sorgen, dass keine unlizensierten
       Inhalte hochgeladen werden.
       
       ## Mit Protokollerklärung
       
       [2][Kritiker] um die ehemalige Piraten-Abgeordnete Julia Reda kritisierten,
       die erforderlichen Uploadfilter seien so aufwändig, dass nur große Konzerne
       sich die Investition leisten können. Außerdem sei eine derartige Software
       nicht in der Lage, Parodien, Memes und Remixes zu erkennen. Letztlich sei
       also auch die Meinungs- und Kunstfreiheit bedroht.
       
       Deutschland gab bei der Abstimmung im Rat eine Erklärung zu Protokoll, über
       die Kanzleramt und Justizministerium noch das ganze Wochenende über
       gerungen hatten. Diese Protokollerklärung ist rechtlich nicht verbindlich
       und stellt nur eine politische Meinungsäußerung der Bundesregierung dar.
       Hiermit deutete die Bundesregierung an, wie sie die Richtlinie umsetzen
       will. Allerdings sollen nationale Sonderwege vermieden werden. In einem
       Dialog-Prozess, der in der Richtlinie vorgesehen ist, soll eine „europaweit
       einheitliche Umsetzung vereinbart“ werden.
       
       Als Ziel gibt die Bundesregierung aus, „das Instrument ‚Uploadfilter‘
       weitgehend unnötig zu machen“. Auch der Eu-weite Dialog soll von diesem
       Geist getragen sein.
       
       Der zentrale Ansatz der Richtlinie hierzu ist, dass Youtube und Co.
       Lizenzen erwerben, so dass die Kreativwirtschaft besser an den
       Werbeeinnahmen der Plattformen teilhaben kann. Für den Lizenzerwerb wünscht
       sich die Bundesregierung „praktikable Lösungen“, die von den Plattformen
       nichts Unzumutbares verlangen. Zugleich sollen die Plattformen aber „faire
       Vergütungsangebote“ machen.
       
       Damit „möglichst alle“ hochgeladenen Inhalte lizensiert werden, nennt die
       Erklärung verschiedene Modelle, etwa den Einsatz von
       Verwertungsgesellschaften (wie die Gema) oder einen Kontrahierungszwang,
       das heißt eine Pflicht, Lizenzverträge zu schließen. Die Bundesregierung
       werde „alle diese Modelle prüfen“, heißt es in der Protokoll-Erklärung. Die
       Diskussion in der Regierung ist also eher noch am Anfang als am Ende.
       
       Die Regierung erinnert daran, dass geschützte Inhalte auch künftig für
       Rezensionen, Zitate oder Parodien ohne Vergütung genutzt werden können. Für
       darüber hinausgehende Nutzungen – gemeint sind wohl Remixe und Mash-Ups –
       sollen die Plattform wiederum Lizenzen erwerben. Gemeint sind hier
       vermutlich die von der CDU vorgeschlagenen „Pauschallizenzen“.
       
       ## Spätere Korrekturen wären aufwändig
       
       Falls die Plattformen Uploadfilter einsetzen, sollen die Nutzer vor
       ungerechtfertigten Blockaden geschützt werden. Wer Inhalte Dritter erlaubt
       hochlädt, etwa im Rahmen einer Parodie, soll dies beim Upload mitteilen, um
       eine automatische Löschung zu verhindern. Dann müsste ein Mensch den Upload
       prüfen, schlägt die Regierung vor. Falls die Reform am Ende doch negative
       Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit haben sollte, will die
       Bundesregierung auf Korrekturen hinwirken. Dazu wäre aber wahrscheinlich
       ein neues aufwändiges EU-Gesetzgebungsverfahren erforderlich.
       
       Die Bundesregierung betont, dass die neue urheberrechtliche Verantwortung
       nach ihrer Lesart nur auf die großen kommerziellen Plattformen wie Youtube
       und Facebook abzielt. Die Regierung will klarstellen, dass Angebote wie
       Wikipedia, Blogs und Foren sowie Messenger wie Whatsapp nicht zu den in Art
       17 erfassten Plattformen gehören.
       
       Die Reform soll nicht dazu führen, dass die großen Plattformen mittels
       ihrer bereits vorhandenen Filtertechnologien „ihre Marktmacht weiter
       festigen“. Die Bundesregierung will deshalb den Einsatz von quelloffener
       Software und offenen Schnittstellen „fördern“.
       
       Die Erklärung der Bundesregierung liest sich nicht so, als hätte sie bis
       zum Abschluss der Richtlinie erfolgreich verhandelt. Warum sie ihre Ziele
       nun plötzlich bei der Umsetzung der Richtlinie erreichen kann, wird nicht
       deutlich.
       
       15 Apr 2019
       
       ## LINKS
       
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