# taz.de -- In Windeln auf die Anklagebank: Krank vor Gericht? Scheißegal!
       
       > David W. wartet in U-Haft auf seinen Prozess in Hamburg. Am
       > Verhandlungstag klagt er über Durchfall, doch der Richter bleibt hart.
       
 (IMG) Bild: Hamburgs Strafjustizgebäude: Daniel W. musste hier in Windeln antanzen
       
       HAMBURG taz | Die unantastbare Würde des Menschen ist eine
       Idealvorstellung. In der Praxis kann dieses Ideal verletzt und die
       Menschenwürde angetastet werden, trotz Artikel eins des Grundgesetzes. An
       Gründonnerstag, dem 18. April, könnte es an einem Ort geschehen sein, an
       dem man es eher nicht erwartet: im Saal 337 des Hamburger Landgerichts.
       
       Der 20-Jährige David W. soll zur Hauptverhandlung erscheinen. Ihm und drei
       weiteren Angeklagten werden Raubüberfälle auf Spielhallen und auf eine
       Privatwohnung vorgeworfen. Am 18. April stehen zwei Zeugenvernehmungen auf
       dem Programm. Sie betreffen allerdings nicht direkt den Tatbeitrag von
       David W.
       
       Dieser sitzt im Jugendgefängnis Hahnöfersand in Untersuchungshaft. Seit dem
       Vortag klagt W. über heftigen Durchfall. Deshalb verweigert er am Morgen
       des 18. April den 30 Kilometer weiten Transport zum Strafjustizgebäude am
       Hamburger Sievekingplatz. Der Vorsitzende Richter Georg Halbach schickt den
       medizinischen Sachverständigen Doktor S. nach Hahnöfersand. Der Arzt
       untersucht den Angeklagten und erklärt ihn für verhandlungsfähig. Der
       20-Jährige erhält ein paar Windeln und wird dann zum Gericht befördert.
       
       Dort erscheint er nach 14 Uhr, mit einigen Stunden Verspätung. Die Kammer
       hat da schon einen Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten vernommen. Doktor
       S., der den Angeklagten begleitet, bestätigt dessen Verhandlungsfähigkeit.
       David W. erklärt, er habe sich auf der Fahrt „in die Hose gemacht“. Sein
       Verteidiger beantragt, die Verhandlung zu unterbrechen. Richter Georg
       Halbach weist das zurück und vernimmt den zweiten Zeugen, nun in
       Anwesenheit von W.
       
       ## Zweimal Toilette ist drin
       
       Die Verhandlung wird lediglich für zwei Toilettengänge des Angeklagten
       unterbrochen. Der Verteidiger gibt zu Protokoll, dass er den Vorsitzenden
       Halbach und seine Kammer für befangen halte und ablehne.
       
       Das Gericht spricht zwar von „Inkontinenzvorlagen“, und „Tüchern“ statt von
       „Windeln“, aber dass es im Kern so abgelaufen ist, darin sind sich
       Verteidiger und Gericht einig.
       
       Bewertet wird der Vorgang von beiden Seiten indes ganz unterschiedlich.
       „Aus der Sicht des Vorsitzenden ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine
       Einschränkung der Verhandlungsfähigkeit“, teilt der Justizsprecher der taz
       auf Anfrage mit. Es sei nicht festgestellt worden, ob der Anklagte, als er
       im Gerichtssaal saß, „tatsächlich eingekotet hatte“. Ein Fäkaliengeruch sei
       für den Vorsitzenden „nicht wahrnehmbar gewesen“, so der Sprecher. Mit
       anderen Worten: Das Gericht hält David W. für einen Simulanten.
       
       ## „Ich hab's gerochen“
       
       Sein Verteidiger Ernst Medecke hat zwei Gründe zu glauben, dass der
       Durchfall echt war. Schon am Vortag sei sein Mandant von einem Arzt
       untersucht worden. Der habe sich aus Misstrauen den Stuhlgang zeigen lassen
       und „Dünnschiss“ festgestellt. „Außerdem habe ich direkt neben meinem
       Mandanten gesessen und ich hab’s gerochen,“ sagt Medecke.
       
       „Ein faires Verfahren ist von diesem Richter nicht mehr zu erwarten“,
       begründet der Strafverteidiger seinen Befangenheitsantrag gegen die Kammer.
       „Er hat dem Angeklagten jegliche Würde genommen.“ Er wolle gegen Halbach
       überdies Strafanzeige wegen Nötigung im Amt stellen.
       
       Erniedrigungen im Gerichtssaal verbindet man in Deutschland mit einer
       anderen Epoche. Der Wehrmachtsgeneral Erwin von Witzleben, einer der
       Verschwörer des 20. Juli 1944, musste etwa in zu weiten Hosen ohne Gürtel
       und Hosenträger vor dem Volksgerichtshof erscheinen und war gezwungen, die
       Hose mit der Hand festzuhalten, damit sie nicht hinunterrutschte. Der
       Vorsitzende Roland Freisler machte sich deshalb über den Angeklagten
       lustig.
       
       Die Menschenwürde zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller
       staatlichen Gewalt, heißt es weiter in Artikel eins des Grundgesetzes.
       Könnte Richter Halbach das vergessen haben?
       
       ## Fahriger Richter
       
       Am Dienstag nach Ostern wird weiterverhandelt. Der Angeklagte W. trägt
       einen Trainingsanzug, dunkle Hose, weiße Kapuzenjacke. Auch an diesem
       Verhandlungstag geht es nicht direkt um ihn. W. hört dem Mitangeklagten
       Holger B. zu, der gegenüber dem Richter „Angaben zur Person“ macht. „Meine
       Mutter hat Leberzirrhose“, sagt B. „Sie hat ein Alkoholproblem?“, fragt
       Richter Halbach. „Ja,“ antwortet der Angeklagte. „Gut!“, meint der Richter.
       Der Vorsitzende wirkt an diesem Verhandlungstag etwas fahrig.
       
       Zwei Tage später wird der Befangenheitsantrag gegen Halbach zurückgewiesen.
       
       25 Apr 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Buchen
       
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