# taz.de -- Urteil wegen T-Shirt-Aufdruck: Beleidigte Polizisten
       
       > Weil sich eine Polizeieinheit von „FCK BFE“ beleidigt fühlte, ist ein
       > Mann verurteilt worden. Nun kommt der Fall vor das
       > Bundesverfassungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) übt den Einstieg in ein Gebäude
       
       Göttingen taz | Weil er Beamte der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit
       (BFE) der Göttinger Bereitschaftspolizei mit der Aufschrift „FCK BFE“ auf
       seinem Pullover beleidigt haben soll, ist ein 28-jähriger Mann zu einer
       Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt worden. Dessen Anwalt bringt den
       Fall jetzt vor das Bundesverfassungsgericht.
       
       Die Göttinger BFE ist wegen ihres ruppigen Auftretens in der linken Szene
       der Stadt seit Jahren äußerst unbeliebt. So räumten Beamte der Truppe im
       Januar 2012 in der Universität mit einem harten Einsatz die Blockade vor
       einem Hörsaal, in dem der damalige Landesinnenminister Uwe Schünemann (CDU)
       über innere Sicherheit palaverte – es gab Festnahmen und Verletzte.
       
       Im April 2014 ging die BFE mit Tränengas und Hunden gegen 50 junge Leute
       vor, die durch eine Sitzblockade die Abschiebung eines Flüchtlings
       behinderten. Mehr als ein Dutzend Menschen wurden durch Faustschläge,
       Schmerzgriffe, Hundebisse und das Versprühen von Pfefferspray im
       geschlossenen Treppenhaus verletzt.
       
       „Die BFE drang nicht nur durch eine Parterrewohnung in das Haus ein,
       sondern sie schleppte auch Dutzende zum Teil verletzte und bewusstlose
       Menschen durch das Fenster des Kinderzimmers hinaus, indem sich sowohl
       Mutter als auch Kind zu dieser Zeit befanden“, berichtete seinerzeit die
       linke Solidaritätsorganisation Rote Hilfe. Die Grüne Jugend Göttingen
       beschrieb den Einsatz als „beängstigend und vollkommen skrupellos“.
       
       ## Jacke zu oder Pulli aus
       
       Außer auf Flugblättern und in sozialen Netwerken wird Kritik an der BFE in
       Göttingen auch in Form von Wandmalereien und bedruckten Textilien zum
       Ausdruck gebracht. Beliebt dabei ist besagte Buchstabenfolge „FCK BFE“.
       Auch der 28-Jährige trug unter der geöffneten Jacke einen Pullover mit dem
       Schriftzug, als er sich 2017 an einer Demonstration vor dem örtlichen
       Landgericht beteiligte. Zu dieser hatten verschiedene Gruppen anlässlich
       eines Prozesses gegen einen Anführer des rechtsextremen „Freundeskreises
       Thüringen/Niedersachsen“ aufgerufen.
       
       Anwesende Beamte, die ein mögliches Aufeinandertreffen von Linken und
       Rechten verhindert sollten, fühlten sich beleidigt. Der Mann solle die
       Jacke schließen, verlangten sie. Als der Angesprochene sich weigerte,
       forderten die Polizisten ihn auf, den Pulli auszuziehen. Dieses Mal kam der
       28-Jährige der Aufforderung nach. Unter dem Pullover trug er allerdings ein
       T-Shirt, auf dem ebenfalls „FCK BFE“ stand.
       
       Ein klarer Fall von Beleidigung der Einheit, befand das Amtsgericht
       Göttingen. Es verurteilte den 28-Jährigen deshalb zu einer Strafe vom 15
       Tagessätzen á 40 Euro. Das Oberlandesgericht Braunschweig verwarf in der
       vergangenen Woche mit ähnlicher Begründung eine Revision des Angeklagten.
       
       ## Verfassungsbeschwerde anhängig
       
       Nun soll also das höchste Gericht die Sache prüfen, der Göttinger
       Rechtsanwalt Sven Adam hat Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sein Mandant
       habe den Schriftzug am fraglichen Tag „weder demonstrativ in Richtung
       bestimmter Beamter gezeigt noch anderweitig Polizeibeamte individualisiert
       damit angesprochen“, sagte Adam am Dienstag der taz: „Er hat den Pullover
       und ein T-Shirtdarunter lediglich getragen.“
       
       Im Übrigen habe das Verfassungsgericht mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass
       eine Kollektivbeleidigung nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren
       und abgegrenzten Personengruppe strafbar sein könne. Tatsächlich gebe es
       aber „unzählige Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten“ in Deutschland,
       deren mitunter gewalttätiges Einschreiten bei Demonstration auch zuviel
       Kritik geführt habe.
       
       ## Individuelle oder allgemeine Schmähkritik
       
       „Warum ausgerechnet die anwesenden Beamtinnen und Beamten der Göttinger BFE
       ohne weitere personalisierende Adressierung durch den Angeklagten von
       diesem Pullover beleidigt worden sein sollen, ist angesichts der bisherigen
       Rechtsprechung des Verfassungsgerichts daher schwer nachvollziehbar“,
       erklärte Adam.
       
       2015 hatte sich das Bundesverfassungsgericht in einem vergleichbaren Fall
       auf die Seite einer jungen Frau aus Niedersachsen gestellt. Sie hatte ein
       T-Shirt und einen Anstecker mit dem Aufdruck „FCK COPS“ getragen, was
       Polizisten mit „Fuck Cops“ übersetzten und als Beleidigung empfanden.
       
       Deutschlands höchste Richter urteilten, die englischsprachige Schmähkritik
       an der Polizei insgesamt treffe kein Individuum, sondern sei als
       Meinungskundgebung vom Grundrecht geschützt. Beleidigende Äußerungen
       müssten sich, damit eine Verurteilung erfolgen könne, auf eine
       überschaubare und abgegrenzte Personengruppe beziehen. Die Verfassungshüter
       in Karlsruhe hoben mit ihrer Entscheidung einen vorherigen Schuldspruch des
       Amtsgerichts Bückeburg auf.
       
       16 Apr 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reimar Paul
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Polizei Niedersachsen
 (DIR) Polizei
 (DIR) Beleidigung
 (DIR) Niedersachsen
 (DIR) Polizei
 (DIR) Schmähkritik
 (DIR) Meinungsfreiheit
 (DIR) Hausdurchsuchung
 (DIR) Göttingen
 (DIR) Datenschutz
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Karlsruhe zu Polizeibeleidigungen: „FCK BFE“ kann strafbar sein
       
       Wenn eine konkrete Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) geschmäht
       wird, kann dies als Beleidigung bestraft werden.
       
 (DIR) Karlsruher Urteil zur Schmähkritik: Ein Recht auf Wut
       
       Das Bundesverfassungsgericht betont die Meinungsfreiheit. Es ist seine
       Aufgabe, die Rechte des Einzelnen zu verteidigen. Wer schimpft, schießt
       nicht.
       
 (DIR) Urteil zu NS-Vergleichen: Nicht immer Schmähkritik
       
       Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Meinungsfreiheit: Wenn Kritik einen
       sachlichen Kern hat, darf sie polemisch zugespitzt sein.
       
 (DIR) Protest nach Polizeidurchsuchung: „Fernab von Recht und Gesetz“
       
       Bei einer versuchten Abschiebung in Laatzen durchsuchten Polizisten die
       Wohnräume einer Flüchtlingsunterkunft ohne richterlichen Beschluss.
       
 (DIR) Grüne wollen Antworten: Gefährliche „Känguru-Chroniken“?
       
       2018 beschlagnahmte die Polizei in Göttingen bei einer G20-Hausdurchsuchung
       CDs der „Känguru-Chroniken“. Die Grünen wollen wissen, warum.
       
 (DIR) Streit um Langstreckenblitzer: Die Polizei macht weiter
       
       Niedersachsens Datenschutzbeauftragte fordert vergeblich, dass der Einsatz
       von Langstreckenblitzern auf der B6 gestoppt wird.