# taz.de -- Protest nach Polizeidurchsuchung: „Fernab von Recht und Gesetz“
       
       > Bei einer versuchten Abschiebung in Laatzen durchsuchten Polizisten die
       > Wohnräume einer Flüchtlingsunterkunft ohne richterlichen Beschluss.
       
 (IMG) Bild: Kein unverletzlicher Schutzraum: die Flüchtlingsunterkunft in Laatzen
       
       Hamburg taz | Nach der Durchsuchung einer Flüchtlingsunterkunft im
       niedersächsischen Laatzen regt sich Protest am Vorgehen der Behörden. Ohne
       richterliche Genehmigung betraten und durchsuchten am Abend des 27. März
       Vollstreckungsbeamte die Zimmer von knapp 80 Bewohnern der
       Geflüchtetenunterkunft. Die Landesaufnahmebehörde hatte vor, drei
       Asylbewerber abzuschieben. Da die Beamten die gesuchten Personen in ihren
       Zimmern nicht antrafen, verschaffte der Sicherheitsdienst ihnen mithilfe
       eines Generalschlüssels Zugang zu den weiteren Räumen.
       
       „Das widerspricht jeder Verhältnismäßigkeit und ist eindeutig
       rechtswidrig,“ kritisierte Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent beim
       Flüchtlingsrat Niedersachsen, den Einsatz. Die Beamten hätten sich nicht
       ausgewiesen und weder Auskunft über ihre Dienststelle noch über den genauen
       Zweck der Durchsuchung gegeben. Von allen anwesenden Personen seien die
       Ausweise erfragt worden.
       
       „Das hat zu großer Unsicherheit und Verängstigung bei den Bewohnern
       geführt“, so Öztürkyilmaz. Die Vollzugsbeamten hätten in Schränke und unter
       die Betten der Bewohner geschaut. Dabei sei nicht nachvollziehbar, warum
       die Beamten überhaupt davon ausgegangen seien, dass sie die Abzuschiebenden
       in den Zimmern der übrigen Bewohner vorfinden könnten. Diese Vermutung
       erwies sich als Fehlannahme.
       
       Justus Linz, Rechtsberater bei der kirchlichen Hilfestelle Fluchtpunkt in
       Hamburg, zeigt sich ebenfalls kritisch. „Leider hören wir häufiger von
       solchen razziaartigen Abschiebeversuchen – vor allem in größeren Lagern.
       Das ist insbesondere deshalb ein Problem, weil die Betroffenen zum Teil
       schwer traumatisiert sind.“
       
       Das Verwaltungsgericht in Hamburg hat im Februar entschieden, dass das
       Aufsuchen von Menschen in Flüchtlingsunterkünften zwecks Abschiebung eine
       Durchsuchung im Sinne von Artikel 13 des Grundgesetzes ist. Das Gericht
       verwies dabei auf ein Urteil des Verfassungsgerichts, nach dem auch
       Flüchtlingsunterkünfte als Schutzräume gedacht sind, in denen sich
       „Privatleben entfalten“ soll. Das unterscheidet sie von geschlossenen
       Unterkünften wie etwa Justizvollzugsanstalten.
       
       „Schon das Betreten der Zimmer der Gesuchten wäre ohne richterlichen
       Beschluss also verfassungswidrig gewesen,“ sagt Linz. „Erst recht gilt das
       für die Wohnungen derjenigen, die selber gar nicht gesucht werden.“ Nach
       Ansicht des niedersächsischen Flüchtlingsrates hätte nicht einmal die
       Annahme, dass sich in einer der Räume eine Person aufhält, die abgeschoben
       werden soll, das Vorgehen in Laatzen gerechtfertigt.
       
       Ausgenommen sind laut Gesetz nur Fälle, in denen Gefahr im Verzug ist.
       Diese Voraussetzung sei aber nicht erfüllt gewesen, erklärt Öztürkyilmaz
       vom Flüchtlingsrat:
       
       In einer Erklärung haben 18 Bewohner ihren Protest gegen das Vorgehen der
       Behörden formuliert. Diese hätten gegen den Willen der Betroffenen
       gehandelt. Teilweise seien Wertsachen der Bewohner abhandengekommen, weil
       die Beamten die Türen der durchsuchten Räume nicht wieder verschlossen
       hätten.
       
       Das niedersächsische Sicherheits- und Ordnungsgesetz regelt, dass bei
       Durchsuchungen der Grund umgehend bekannt zu geben ist. Darüber hinaus ist
       ein Protokoll der Maßnahme von dem oder der Wohnungseigentümer*in zu
       unterzeichnen. Da dies nicht geschehen sei, erwecke das Vorgehen den
       Eindruck einer „klandestinen Aktion“, so Öztürkyilmaz, „die sich fernab von
       Recht und Gesetz bewegt“.
       
       ## Kritik des Flüchtlingsrates
       
       Die Polizeibehörde Hannover hat die Kritik des Flüchtlingsrates zum Anlass
       genommen, den Vorfall zu überprüfen. „Das Verhalten wurde umgehend
       selbstkritisch hinterfragt“, schreibt die Polizeidirektion Hannover in
       einer Mitteilung vom Freitag. Nach bisherigen Erkenntnissen könnte der
       „Tatbestand des Hausfriedensbruchs“ zugrunde liegen. Man wolle das
       Verhalten von Sicherheitsdienst, Landesaufnahmebehörde sowie der Polizei
       aufarbeiten. Entsprechende Ermittlungen seien eingeleitet worden.
       
       Für den Flüchtlingsrat ist das Vorgehen der Behörden nicht neu: „In so gut
       wie keinem Fall werden bei Abschiebungen richterliche Genehmigungen
       eingeholt.“ Dabei würden Abschiebungen oft lange genug vorbereitet, um
       richterliche Verfügungen zu beantragen.
       
       Das Deutsche Rote Kreuz, das die Unterkunft betreibt, beschied eine Anfrage
       der taz mit dem Verweis auf die laufenden Ermittlungen.
       
       16 Apr 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Till Wimmer
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Hausdurchsuchung
 (DIR) Polizei Niedersachsen
 (DIR) Polizei
 (DIR) Abschiebung
 (DIR) Unterbringung von Geflüchteten
 (DIR) Geflüchtete
 (DIR) Polizei Hamburg
 (DIR) Abschiebung
 (DIR) Untreue
 (DIR) Polizei Niedersachsen
 (DIR) Ellwangen
 (DIR) Ellwangen
 (DIR) Asylsuchende
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Flüchtlings-Razzien nur mit Richter*in: Wohnzimmer bleibt Schutzraum
       
       Nächtliche Polizeiaktionen in Flüchtlingsunterkünften sind ohne
       Durchsuchungsbeschluss rechtswidrig. Das entschied das
       Oberverwaltungsgericht Hamburg.
       
 (DIR) Kritik des Flüchtlingsrats: Die Wohnung ist verletzlich
       
       Die Berliner Polizei holt Menschen zur Abschiebung aus deren Wohnungen –
       und verstößt dabei offenbar gewohnheitsmäßig gegen Recht und Gesetz.
       
 (DIR) Hannovers Oberbürgermeister: Stefan Schostok will sich erklären
       
       Der Vorwurf lautet auf Untreue im besonders schweren Fall: Hannovers
       Bürgermeister und zwei seiner früheren Mitarbeiter stehen unter Anklage.
       
 (DIR) Urteil wegen T-Shirt-Aufdruck: Beleidigte Polizisten
       
       Weil sich eine Polizeieinheit von „FCK BFE“ beleidigt fühlte, ist ein Mann
       verurteilt worden. Nun kommt der Fall vor das Bundesverfassungsgericht.
       
 (DIR) Strafbefehle gegen Flüchtlinge aufgehoben: Razzia in Ellwangen wohl rechtswidrig
       
       Auch Wohnräume in Flüchtlingsunterkünften darf die Polizei nicht ohne
       Durchsuchungsbefehl betreten. So sieht es das Amtsgericht.
       
 (DIR) Urteile gegen Flüchtlinge aus Ellwangen: Seit der Razzia im Knast
       
       Im Mai stürmte die Polizei eine Unterkunft in Ellwangen, mehrere Bewohner
       sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Einer stand am Mittwoch vor Gericht.
       
 (DIR) Neuer Blick auf Vorfall in Unterkunft: Was geschah in Ellwangen?
       
       Polizei und Politik sprechen von Angriffen, Gewalt und womöglich
       versteckten Waffen. Unsere Recherche zeigt: Kaum ein Vorwurf erhärtet sich.