# taz.de -- Kommentar Vorgeburtliche Bluttests: Downsyndrom ist keine Krankheit
       
       > Die Kostenübernahme von Bluttests wäre ein fragwürdiges Signal. Nicht die
       > Beeinträchtigung ist das Problem, sondern fehlende Inklusion.
       
 (IMG) Bild: Aktivistin Natalie Dedreux nimmt an der Berliner Demo im Vorfeld der Bundestagsdebatte teil
       
       Frauen müssen das Recht haben, über ihre Körper selbst zu entscheiden. Sie
       brauchen freien Zugang zu Verhütungsmitteln, Informationen und ÄrztInnen.
       Die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs sollte in einer emanzipierten
       Gesellschaft Menschenrecht sein und damit zur legalen medizinischen
       Grundversorgung gehören. Ist ein Mensch mit Uterus schwanger, ist es
       allerdings nicht Aufgabe des Staates, die Entscheidung zu beeinflussen, ob
       die Schwangerschaft ausgetragen werden sollte – sondern die Entscheidung
       bestmöglich zu unterstützen, wie auch immer sie ausfällt.
       
       Dazu zählt in einem ersten Schritt das klare Signal, dass jede
       Schwangerschaft willkommen ist. Das gilt für Frauen, die einen Fötus ohne
       Auffälligkeit austragen, genauso wie für diejenigen, bei deren Föten
       [1][etwa mit vorgeburtlichen Bluttests] eine Auffälligkeit wie Downsyndrom
       diagnostiziert wird. Der Bundestag hat heute darüber debattiert, ob
       entsprechende Tests für bestimmte Schwangere Kassenleistung werden sollten.
       Doch das wäre ein fragwürdiges Signal.
       
       Downsyndrom ist keine Krankheit, sondern eine Normabweichung. Doch in einer
       leistungsorientierten Gesellschaft ist für Ausnahmen von der Regel wenig
       Platz. Kinder mit Beeinträchtigung werden strukturell diskriminiert,
       weshalb auch ihre Eltern oft kämpfen müssen. Kitas und Schulen sind längst
       nicht inklusiv, [2][genauso wenig wie der Arbeitsmarkt]. Ein Leben mit
       Beeinträchtigung ist oft deshalb schwer, weil die Rahmenbedingungen schwer
       sind. Dass die Frage überhaupt gestellt wird, ob man eine Schwangerschaft
       austrägt, an deren Ende die Geburt eines Kindes mit Downsyndrom steht, ist
       Ausdruck dieser Probleme.
       
       Die Tests sind bezahlbar. Wenn eine Frau in Folge ihre Schwangerschaft
       abbricht, sollten ihr keine Vorhaltungen gemacht werden. Doch die Politik
       sollte den Test nicht als selbstverständlich hinstellen. Das Recht von
       Frauen auf die Entscheidung über ihre Körper und die gesellschaftliche
       Akzeptanz für Menschen mit Behinderung dürfen nicht gegeneinander
       ausgespielt werden. Es braucht beides.
       
       12 Apr 2019
       
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