# taz.de -- Lebenslange Haft für Berliner Raser: Rasen ist kein zulässiger „Lifestyle“
       
       > Das Berliner Landgericht verurteilt zwei Raser im Revisionsverfahren
       > erneut zu lebenslänglich – wegen Mordes mit gemeingefährlichen Mitteln.
       
 (IMG) Bild: Der Unfallort in der Tauentzienstraße, Berliner Ku'Damm, vor über drei Jahren im Februar 2016
       
       Berlin taz | Hamdi H., 30, grinst fassungslos in die Luft, Marvin N., 27,
       starrt, nach außen teilnahmslos, auf den Boden, als der Vorsitzende Richter
       der 32. Strafkammer des Berliner Landgerichts, Matthias Schertz, am
       Dienstag Mittag das Urteil bekannt gibt: erneut lebenslänglich für die
       Angeklagten wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes [1][infolge eines
       Autorennens in der Berliner Innenstadt] in der Nacht vom 1. Februar 2016.
       Damit folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft in wesentlichen
       Punkten.
       
       Der Fall der „Ku’damm-Raser“ schrieb und schreibt Rechtsgeschichte. [2][Zum
       ersten Mal hatte 2017] ein Gericht zwei Raser [3][wegen Mordes verurteilt,
       der Bundesgerichtshof allerdings hob das Urteil als schlecht begründet ein
       Jahr später wieder auf]. Die 32. Strafkammer, die den Fall seit November
       2018 neu verhandelte, musste nun also seine Sichtweise wohl überlegt
       begründen und darüber entscheiden: War es Mord oder fahrlässige Tötung?
       Handelten Hamdi H. und Marvin N. bedingt vorsätzlich und nahmen die Gefahr
       in Kauf oder blendeten sie das Risiko schlicht aus?
       
       Das Berliner Landgericht sieht den „bedingten Tötungsvorsatz“ als erwiesen
       an. Es sei der Kammer klar, dass die Angeklagten nicht mit Absicht
       gehandelt hätten, sagt Richter Schertz in seiner Urteilsbegründung, doch
       mit grober oder bewusster Fahrlässigkeit habe ihr Verhalten „nichts mehr zu
       tun“ gehabt. „Die Angeklagten haben mit dem Leben der anderen gespielt.“
       
       Schertz zeichnet ein eher negatives Bild der beiden Angeklagten, die
       „selbstverliebt und rücksichtslos“ gehandelt und Rasen „als Lifestyle“
       empfunden hätten. Aus einem anfänglichen Stechen habe sich das Wettrennen
       entwickelt, keiner von beiden hätte hinnehmen wollen zu verlieren, sie
       ignorierten rote Ampeln und rasten mit bis zu 160 Stundenkilometern –
       „wissend, dass man bei solcher Geschwindigkeit nicht mehr reagieren kann“,
       sagt Schertz. Ihre Fahrzeuge wurden „förmlich zu Projektilen“.
       
       ## Sohn des Verstorbenen zeigt sich zufrieden
       
       Der Audi von Hamdi H. bohrte sich in den rechts einbiegenden Jeep von
       Michael Warshitsky und schleuderte ihn 70 Meter weit, der 69-jährige Arzt
       im Ruhestand hatte keine Chance. Sein Sohn Maximilian, der im Prozess als
       Nebenkläger auftrat, zeigt sich nach der Urteilsverkündung „zufrieden“. Es
       sei „ein hartes Urteil“, sagt er, „aber gerecht“.
       
       Der Bundesgerichtshof hatte in seiner Urteilsbegründung den zu spät
       angesetzten Zeitpunkt des bedingten Tötungsvorsatzes moniert. Hier baut das
       neue Urteil nun vor. Es stützt sich dabei auf die Aussage des technischen
       Experten, dass die beiden Angeklagten circa 90 Meter vor der Unfallstelle
       noch hätten bremsen können. Marvin N. hätte sogar einen Moment den Fuß vom
       Gaspedal genommen, das haben die Auswertungen des Sachverständigen ergeben,
       um dann trotz roter Ampel Vollgas zu geben.
       
       Die 32. Strafkammer sieht damit den bedingten Vorsatz auch für N. gegeben,
       obwohl H. derjenige war, der mit dem Jeep kollidierte. Das Argument des
       Sachverständigen, dass N. damit „das einzig Richtige“ getan hätte, nämlich
       durchzustarten, weil Bremsen nicht mehr geholfen hätte, ignoriert das
       Gericht. Die Verteidigung wird in Revision gehen.
       
       Wäre es zu dem Verfahren auch bei der neuen Rechtslage von Paragraf 315d
       gekommen, der Raserei seither unter Strafe stellt? Ja, sagt Richter
       Schertz, ein solcher „Extremfall“ würde auch in Zukunft dazu führen, den
       bedingten Tötungsvorsatz, also Mordvorwurf, zu prüfen. Der Kammer sei
       bewusst, dass es für die beiden Angeklagten ein hartes Urteil sei. 15
       Jahre. „Aber ganz perspektivlos ist es nicht.“ Vorzeitige Lockerungen seien
       denkbar. Und die Führerscheinsperre gilt schließlich nur für fünf Jahre.
       
       26 Mar 2019
       
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