# taz.de -- Revisionsprozess gegen Berliner Raser: Verurteilung wegen Mordes wackelt
       
       > Zwei Berliner überfuhren bei einem illegalen Autorennen einen Rentner und
       > wurden zu „lebenslang“ verurteilt. Der Bundesgerichtshof ist skeptisch.
       
 (IMG) Bild: Der Unfallort nach dem Rennen
       
       Karlsruhe taz | Das Mord-Urteil des Landgerichts Berlin gegen zwei Raser
       wird voraussichtlich aufgehoben. Das zeichnete sich nach der Verhandlung
       des Bundesgerichtshofs (BGH) am Donnerstag ab. Die Entscheidung wird am 1.
       März verkündet.
       
       Im Februar 2016 kam ein unbeteiligter 69-jähriger Rentner in Berlin bei
       einem illegalen Auto-Wettrennen von zwei jungen Männern ums Leben. Hamdi H.
       (damals 26) und Marvin N. (24) hielten nachts um halb eins zufällig an
       einer Ku’damm-Ampel nebeneinander. Per Handzeichen verabredeten sie ein
       Rennen bis zum Kaufhaus KaDeWe. Auf der 3,5 Kilometer langen Strecke
       passierten sie elf Ampeln, manche zeigten Rot, wurden aber ignoriert. An
       der letzten Kreuzung lag N. knapp vorn, deshalb beschleunigte H. auf über
       160 Stundenkilometer. Dabei erfasste er jedoch den Rentner, der gerade mit
       seinem Jeep auf die Kreuzung fuhr. Der Jeep wurde durch die Luft gewirbelt,
       der Mann starb noch am Unfallort.
       
       Bisher waren solche Unfälle bei illegalen Wettrennen als „fahrlässige
       Tötung“ bestraft worden. Das Landgericht Berlin [1][verurteilte] Hamdi H.
       und Marvin N. jedoch wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslanger
       Freiheitsstrafe. Sie hätten den Tod von Passanten billigend in Kauf
       genommen. „Spätestens“ als sie auf die letzte Kreuzung fuhren, sei ihnen
       bewusst gewesen, dass andere Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall tödlich
       verletzt würden. Das sei ihnen aber „gleichgültig“ gewesen. Sie hätten es
       dem Zufall überlassen, ob jemand zu Schaden komme oder nicht.
       
       ## Die „Achillesferse“ des Urteils
       
       Dagegen erhoben H. und N. Revision zum BGH. „Es geht nicht darum, die
       Angeklagten vor einer Strafe zu bewahren“, sagte Verteidiger Ali Norouzi.
       „Die Verurteilung wegen Mordes ist aber rechtsfehlerhaft.“ Der
       Tötungsvorsatz sei vom Ergebnis her gedacht. Das Gericht nehme an, dass
       dieser erst entstand, als die Männer auf die letzte Kreuzung fuhren. „Laut
       Landgericht konnten sie in diesem Moment aber einen Unfall gar nicht mehr
       verhindern.“ Das sei ein „nachträglicher Vorsatz“, der strafrechtlich
       irrelevant ist.
       
       BGH-Richterin Beate Sost-Scheible erläuterte das Problem des nachträglichen
       Vorsatzes an einem Beispiel. „Jemand stößt aus Übermut einen Felsbrocken
       von einem Berg hinab und erkennt erst anschließend, dass unten sein Feind
       steht. Dann denkt er: ‚Das trifft sich gut.‘ Dieser nachträgliche Gedanke
       ist aber unerheblich, weil die eigentliche Tathandlung – das Hinabstoßen
       des Felsstücks – noch ohne diesen Vorsatz erfolgte.“
       
       Der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Hannes Meyer-Wieck, räumte ein, dass
       hier die „Achillesferse“ des Berliner Urteils liegt. Man könne das Wort
       „spätestens“ aber so auslegen, dass auch vorher schon ein Vorsatz bestand.
       „Man tut sich aber schwer, dazu etwas im Urteil zu finden“, entgegnete
       Sost-Scheible. Der BGH sei nun mal an die Feststellungen des Landgerichts
       gebunden und könne nichts in das Urteil hineinlesen.
       
       Der BGH wird also kein Grundsatzurteil sprechen, sondern das Berliner
       Urteil vermutlich wegen Rechtsfehlern aufheben. Vermutlich muss das
       Landgericht den Prozess bald neu aufrollen.
       
       1 Feb 2018
       
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