# taz.de -- Dienstaufsichtsbeschwerde der AfD: AfD gegen Verfassungsschutzchef
       
       > Thomas Haldenwang, Chef des Verfassungsschutzes, hatte die AfD öffentlich
       > als „Prüffall“ bezeichnet. Dagegen reicht die Partei jetzt Beschwerde
       > ein.
       
 (IMG) Bild: Die AfD findet, Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang habe der Partei Schaden zugefügt
       
       Berlin taz | Die AfD hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
       Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang eingereicht. Das habe der
       Bundesvorstand der Partei am Montag beschlossen, bestätigte Parteisprecher
       Bastian Behrens der taz. Inzwischen sei die Beschwerde per Einschreiben an
       Innenminister Horst Seehofer (CSU) gegangen. Aus dem Innenministerium war
       zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
       
       Haldenwang habe „massiv und in rechtswidriger Weise in den grundgesetzlich
       geschützten Parteienwettbewerb“ eingegriffen, indem er die AfD in der
       Öffentlichkeit „als ‚Prüffall‘ ausgerufen“ habe, heißt es in der
       Beschwerde, die der taz vorliegt. Durch die damit einhergehende
       Stigmatisierung habe Haldenwang der AfD erheblichen Schaden zugefügt.
       
       [1][Haldenwang hatte am 15. Januar in einer Pressekonferenz mitgeteilt],
       sein Amt führe die AfD als Gesamtpartei als „Prüffall“, weil die Behörden
       Anzeichen für extremistische Bestrebungen sehen. Den „Flügel“, die
       Parteiströmung um den Thüringer AfD-Rechtsaußen Björn Höcke, und die
       Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ hatte der Verfassungsschutz sogar
       zum „Verdachtsfall“ erklärt.
       
       Das Problem: Anders als der „Verdachtsfall“ ist der „Prüffall“ nicht im
       Bundesverfassungsschutzgesetz vorgesehen. [2][Die AfD zog deshalb vor das
       Kölner Verwaltungsgericht und bekam Recht]. Ende Februar gab das Gericht
       einem Eilantrag der Partei statt und entschied, dass das Bundesamt die AfD
       nicht mehr öffentlich als „Prüffall“ bezeichnen darf, weil für diese
       Äußerung die Rechtsgrundlage fehle. Da sie in der Öffentlichkeit zudem
       negativ sei, sei dieser Eingriff in die Rechte der AfD „rechtswidrig und
       auch unverhältnismäßig“.
       
       Auf diese Gerichtsentscheidung, die die AfD bewusst abgewartet hatte,
       bezieht sich nun auch die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Haldenwang.
       [3][Dessen Behörde hatte keine juristischen Mittel gegen die Entscheidung
       des Gerichts eingelegt]. Seine Behörde konzentriere sich, sagte
       Verfassungsschutzpräsident Haldenwang jüngst zur Begründung, auf die
       vorrangige Aufgabe, Aktivitäten verdächtiger AfD-Organisationen zu
       beobachten.
       
       26 Mar 2019
       
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