# taz.de -- Kommentar Prüffall AfD: Sieg für den Rechtsstaat
       
       > Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen. An
       > der inhaltlichen Auseinandersetzung mit Höcke und Co. ändert das nichts.
       
 (IMG) Bild: Steht dem Verdachtsfall „Der Flügel“ vor: AfD-Fraktionschef Höcke im Landtag von Thüringen
       
       Die AfD hat sich am Dienstag [1][sehr gefreut]: Sie hat vor Gericht einen
       Sieg über das Bundesamt für Verfassungsschutz errungen. Noch größer aber
       ist der Sieg für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht Köln hat den
       Verfassungsschutz in seine Schranken gewiesen. Es zwingt ihn, sich an die
       Vorgaben des Bundesverfassungsschutzgesetzes zu halten. Und da findet sich
       nun einmal kein „Prüffall“. Deshalb darf die Behörde damit in der
       Öffentlichkeit auch nicht arbeiten. Tut sie es doch, stigmatisiert sie ohne
       rechtliche Grundlage eine Partei – macht also Politik. Das aber ist nicht
       Aufgabe des Verfassungsschutzes und darf es auch nicht werden.
       
       Dass allerdings die [2][AfD nun den Rücktritt von Verfassungsschutzchef
       Haldenwang fordert], macht in ihrer eigenen Logik vielleicht Sinn, ist aber
       völlig überzogen. Zum einen kann Haldenwang als politischer Beamter gar
       nicht zurücktreten, sondern sein Dienstherr, der Innenminister, müsste
       aktiv werden.
       
       Viel wichtiger aber: Haldenwang war in einer Zwickmühle. Durch Forderungen
       aus der Politik und das ganze Hickhack um seinen Vorgänger Maaßen, darunter
       dessen Gespräche mit AfD-SpitzenpolitikerInnen und die Auseinandersetzung
       im Verfassungsschutz, ob die Partei überhaupt ein Fall für die Behörde ist
       – durch all das war öffentlich längst bekannt, dass der Inlandsgeheimdienst
       prüft, wie mit der AfD umzugehen sei. Das Ergebnis nicht mitzuteilen, hätte
       die AfD wohl auch stigmatisiert. Denn die Einstufung als Prüffall bedeutet
       eben auch, bekannt zu geben, dass es bei der Gesamtpartei zwar „erste
       tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine verfassungsfeindliche Politik gibt,
       mehr aber bislang eben auch nicht.
       
       All das aber ändert ohnehin nichts an der [3][inhaltlichen Einschätzung des
       Verfassungsschutzes] über die AfD. Und dass dieser bei der Strömung „Der
       Flügel“ um Björn Höcke und den AfD-Nachwuchs „Junge Alternative“
       „gewichtige Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen sieht und diese
       deshalb als „Verdachtsfall“ führt, darf das Amt auch weiter öffentlich
       kommunizieren. Der Verdachtsfall steht nämlich im
       Bundesverfassungsschutzgesetz. Und wenn sich die AfD-Spitze weiter so
       hinter diese beide Gruppen stellt, dann spricht einiges dafür, dass auch
       aus der Gesamtpartei künftig ein solcher Verdachtsfall wird.
       
       Denn die Behörde darf ja weiter prüfen, wie es die Gesamtpartei mit dem
       Grundgesetz hält. Sie darf das nur nicht mehr öffentlich mitteilen.
       Allerdings wissen das nun alle sowieso.
       
       27 Feb 2019
       
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 (DIR) [1] https://www.youtube.com/watch?v=_3IinxomZn0
 (DIR) [2] /Partei-verklagt-den-Verfassungsschutz/!5565578
 (DIR) [3] /Neuer-Verfassungsschutzchef-Haldenwang/!5561606
       
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 (DIR) Sabine am Orde
       
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