# taz.de -- Verfassungsschutz und AfD: Verbot des P-Worts akzeptiert
       
       > Ein Gericht hatte dem Bundesamt für Verfassungsschutz verboten, die AfD
       > als „Prüffall“ zu bezeichnen. Die Behörde geht dagegen nicht vor.
       
 (IMG) Bild: Wollte nicht „Prüffall“ genannt werden: die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel
       
       Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wird nicht gegen eine
       Gerichtsentscheidung vorgehen, die es der Behörde verbietet, [1][die AfD
       öffentlich als „Prüffall“ zu bezeichnen]. Die „gerichtliche Klärung
       bestimmter Rechtsfragen“ solle „nicht weiter vom eigentlichen Thema
       ablenken“, heißt es dazu in der Pressemitteilung der Behörde vom Freitag.
       
       Ende Februar hatte das Verwaltungsgericht Köln einem Eilantrag der AfD
       stattgegeben. Die Partei hatte [2][das BfV zuvor auf Unterlassung verklagt]
       und eine Stigmatisierung bemängelt. Grund dafür war, dass das BfV Mitte
       Januar verkündet hatte, die AfD als Gesamtpartei [3][werde als „Prüffall“
       eingestuft].
       
       Die radikal rechte Strömung „Der Flügel“ und die AfD-Jugend „Junge
       Alternative“ wurden gar zu „Verdachtsfällen“ erklärt, bei denen
       „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung
       gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen“. Das Amt
       erläuterte diesen Schritt in einer Pressekonferenz, einer Pressemitteilung,
       per Twitter und in einer sogenannten [4][Fachinformation] auf der Homepage
       des BfV, die inzwischen entsprechend des Gerichtsbeschlusses geändert
       wurde.
       
       Das Gericht hatte erklärt, für die öffentliche Bezeichnung als „Prüffall“
       habe es keine Rechtsgrundlage gegeben. Der Bezeichnung komme eine negative
       Wirkung zu, sie sei somit ein rechtswidriger und unverhältnismäßiger
       Eingriff in die Rechte der AfD.
       
       Eine Sprecherin des Bundesverfassungsschutzes zitierte den Präsidenten der
       Behörde und sagte, man konzentriere sich auf die „vorrangige Aufgabe“.
       Diese sei, „die Aktivitäten der unter Extremismus-Verdacht stehenden
       AfD-Teilorganisationen „Der Flügel“ und „Junge Alternative“ zu beobachten“.
       
       ## Prüfung geht weiter
       
       Dabei würden die weitere Entwicklung des Mitglieder- und Anhängerpotenzials
       sowie der programmatischen und inhaltlichen Ausrichtung eine wichtige Rolle
       spielen, ebenso die Entwicklung der „Verbindungen zu rechtsextremistischen
       Bestrebungen“ und öffentlichen Äußerungen insbesondere der führenden
       ProtagonistInnen.
       
       An der Einstufung der AfD als „Prüffall“ an sich ändert sich weder etwas
       durch die Gerichtsentscheidung noch dadurch, dass die Behörde keinen
       Rechtsbehelf einlegt. Das BfV akzeptiert lediglich, die Partei künftig
       nicht mehr öffentlich als Prüffall bezeichnen zu dürfen.
       
       8 Mar 2019
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [2] /Streit-um-Prueffall-Bezeichnung/!5571390
 (DIR) [3] /AfD-im-Blick-des-Verfassungsschutzes/!5565986
 (DIR) [4] https://www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/zur-sache/zs-2019-002-fachinformation-zu-teilorganisationen-der-partei-alternative-fuer-deutschland-afd
       
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 (DIR) Dinah Riese
       
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