# taz.de -- CO2-Vermeidung im Verkehr: Klimastudien in der Schublade
       
       > Das Bundesverkehrsministerium verzichtet bei mehreren wissenschaftlichen
       > Analysen auf eine Veröffentlichung. Das stößt bei den Grünen auf Kritik
       
 (IMG) Bild: Auch eine Studie zur Entwicklung eines attraktiven Nachzugsystems von 2017 wurde bisher noch nicht veröffentlicht
       
       Im aktuellen Streit über Klimaschutz im Verkehr müsste das von Andreas
       Scheuer (CSU) geleitete Verkehrsministerium eigentlich gut vorbereitet
       sein: 18 wissenschaftliche Studien zu diesem Themenkomplex hat das
       Ministerium seit Januar 2017 in Auftrag gegeben, weitere 15 schon früher
       begonnene Studien wurden seitdem abgeschlossen. Das Budget für diese
       wissenschaftliche Expertise liegt bei über 9 Millionen Euro.
       
       Tatsächlich kann die Expertise aus den Untersuchungen aber zum Großteil
       nicht genutzt werden. Denn von den 33 Studien sind bisher ganze fünf
       veröffentlicht worden. Das geht aus der Antwort des Verkehrsministeriums
       auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die der taz vorliegt. In zehn
       Fällen liegt die fehlende Veröffentlichung daran, dass die Studien noch
       nicht abgeschlossen sind. Bei sieben weiteren, deren Laufzeit im letzten
       Jahr endete, liegt der Abschlussbericht noch nicht vor oder wurde vom
       Ministerium „noch nicht abgenommen“, schreibt Staatssekretär Steffen Bilger
       (CDU).
       
       Doch auch elf Studien, die abgeschlossen und abgenommen sind, werden der
       Öffentlichkeit vorenthalten. Bei fünf von ihnen ist eine Veröffentlichung
       laut Ministerium noch geplant – etwa bei einer im November 2017
       fertiggestellten Analyse zur „Entwicklung eines attraktiven europäischen
       Nachtzugsystems“.
       
       Weitere sechs fertige Studien sollen offenbar überhaupt nicht
       veröffentlicht werden: Hier findet sich in der Auflistung des Ministeriums
       nur der Hinweis „nicht veröffentlicht“. Darunter sind so interessante
       Themen wie „Importoptionen erneuerbarer Energien für LKW, Binnen- und
       Seeschiffe sowie Flugzeuge“ oder „Maßnahmen zur Steigerung des Anteils des
       Schienenpersonenverkehrs in der Fläche“.
       
       Konkrete Gründe, warum die Studien nicht publiziert wurden, nennt
       Verkehrsstaatssekretär Bilger in seiner Antwort nicht. „In einigen Fällen
       wird davon abgesehen, weil die Studien z. B. ausschließlich der internen
       Vorbereitung dienen“, schreibt er lediglich. Eine taz-Anfrage nach der
       Begründung für die Nichtveröffentlichung beantwortete das Ministerium bis
       Montagnachmittag nicht.
       
       Der wissenschaftspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Kai Gehring,
       übte scharfe Kritik an der Praxis des Verkehrsministeriums. „Die Anfrage
       bringt ans Licht, dass Scheuers Ministerium auf einem dicken Stapel von
       Studien zum Klimaschutz sitzt, diese jedoch nicht herausrückt und die
       Ergebnisse ignoriert“, sagte er der taz. Stattdessen müssten
       wissenschaftliche Erkenntnisse etwa zum Ausbau des Bahnverkehrs schnell in
       die Politik einfließen. „Wenn Forschung öffentlich finanziert wird, müssen
       auch die Ergebnisse zugänglich sein“, forderte Gehring.
       
       Update 26.3., 15 Uhr: Inzwischen hat sich das Verkehrsministerium zur
       Nicht-Veröffentlichung der Studien geäußert. Eine Analyse zur Verlagerung
       von Straßengüterverkehre müsse „überarbeitet werden, um die Ergebnisse an
       aktuelle Entwicklungen anzupassen“, teilte eine Sprecherin mit. Bei fünf
       weiteren Studien werde eine „Veröffentlichung geprüft“. Unter anderem
       müssten vor einer Veröffentlichung „eventuelle Rechte Dritter oder mögliche
       aktuelle Entwicklungen“ geprüft werden. Bei den Studien, bei denen eine
       Veröffentlichung geplant, aber teils seit zwei Jahren noch nicht erfolgt
       sei, solle diese „zeitnah“ erfolgen, hieß es nun. Was das genau heißt,
       blieb offen. Eine Herausgabe an die Presse sei vor der offiziellen
       Veröffentlichung nicht möglich, so das Ministerium. Ob eine Herausgabe
       aufgrund eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz möglich sein,
       müsse jeweils einzeln geprüft werden.
       
       25 Mar 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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