# taz.de -- Rigaer 94 und Berliner Polizei: Klage zurückgewiesen
       
       > Das Verwaltungsgericht erklärt die Klage der Rigaer 94 gegen den
       > Polizeieinsatz von 2016 für unzulässig. Es bestehe keine
       > Wiederholungsgefahr.
       
 (IMG) Bild: Rigaer 94: Im Erdgeschoss befindet sich das Vereinslokal Kadterschmiede
       
       Rigaer Straße 94 gegen das Land Berlin – der Prozess vor dem
       Verwaltungsgericht versprach spannend zu werden. Man könnte auch sagen:
       David gegen Goliath. Der zu dem autonomen Wohnprojekt gehörende Verein
       „Freunde der Kadterschmiede“ klagte auf Feststellung, dass der
       Polizeieinsatz am 22. Juni 2016 rechtswidrig war. Denn nur weil 300
       Polizisten den Handwerkern des Eigentümers seinerzeit den Weg in das Haus
       geebnet hatten, war es zur Teilräumung des Wohnprojekts in
       Berlin-Friedrichshain gekommen. Aber die Spannung in dem Prozess war am
       Freitag schnell raus. Ohne sich inhaltlich näher mit dem Polizeieinsatz zu
       befassen, wies die Erste Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts die Klage
       der Rigaer als unzulässig ab.
       
       Dabei steht längst außer Zweifel, dass die Teilräumung rechtswidrig war.
       Das Berliner Landgericht hatte das in einem Beschluss, der seit 2018
       rechtskräftig ist, festgestellt. Aber das war ein Zivilrechtsverfahren –
       Rigaer gegen Hauseigentümer, besser gesagt: gegen die britische
       Briefkastenfirma Lafone Investments Limited. Wer sich dahinter verbirgt,
       ist nach wie vor nicht bekannt.
       
       Wenn es um behördliches Handeln geht, ist das Verwaltungsgericht zuständig.
       Um über die Polizei zu obsiegen müssen aber hohe Hürden genommen werden.
       Denn: Einen generellen Anspruch auf Überprüfung einer „erledigten Maßnahme“
       der Verwaltung gibt es nicht. Nur wenn an einer derartigen gerichtlichen
       Feststellung ein besonderes, zukunftsgerichtetes Interesse besteht, gibt es
       einen Anspruch. Insbesondere dann, wenn Wiederholungsgefahr besteht oder
       ein Amtshaftunganspruch oder ein Rehablitationsinteresse vorliegt. Schon
       viele Bürger, die Opfer willkürlicher Polizeiaktionen – bei Demonstrationen
       und Ähnlichem – geworden sind, sind an dieser Hürde gescheitert.
       
       Auch den Rigaern ist es am Freitag so ergangen, wenngleich sich ihr Anwalt,
       Ralph Monneck, redlich Mühe gab. Es gebe allerhand Gründe, von einer
       Wiederholungsgefahr auszugehen, so Monneck. Aus den Akten ergebe sich, dass
       die Polizei im Vorfeld und bei der Räumung selbst eine überaus aktive Rolle
       gespielt habe. Nachdem sich die Polizei offiziell keinen Zugang in das
       Objekt Rigager 94 habe verschaffen können, habe sie sich zum
       „Erfüllungsgehilfen eines privaten Eigentümers“ gemacht. „Was, wenn das
       Schule macht?“ Man möge sich nichts vormachen, so Monneck, „es wird wieder
       Zeiten geben, wo es wegen Hausbesetzungen hoch hergeht“.
       
       Der Prozessvertreter der Polizei, Markus Goegies, hatte in der Erwiderung
       auf die Klageschrift vorgetragen, der Polizeieinsatz sei zum Schutz der vom
       Eigentümer beauftragten Handwerker erfolgt. Aus Sicht der Polizei sei das
       keine Räumung gewesen. Wenn jemand ein Rehabilitationsinteresse habe, so
       Goegies am Freitag, dann sei das die Polizei und nicht die Riager 94. Denn
       die Polizei habe sich wegen des Einsatzes immer wieder öffentlich
       „rechtfertigen“ müssen.
       
       Rigaer-Anwalt Monneck monierte, dass die Polizei immer noch nicht alle den
       Vorgang betreffenden Akten offengelegt habe. Erst vor vier Tagen, so
       Monneck, sei ihm Videomaterial zu dem Einsatz ausgehändigt worden. Zu sehen
       seien darin ins Haus stürmende und in alle Richtungen ausschwärmende
       Beamte, 20 oder 30 an der Zahl. Von Handwerkern hingegen sei nichts zu
       sehen. Und dann sei zu hören, wie über Funk Vollzug gemeldet werde mit dem
       Wort: „Besetzt“. – „Wenn Sie vortragen, nur zum Schutz da gewesen zu sein,
       warum besetzen Sie dann?“, erkundigte sich Monneck.
       
       Schon während der mündlichen Erörterung war klargeworden, dass das
       Verwaltungsgericht Monneck nicht folgen wird. Es gehe hier nicht darum,
       allgemeines Handeln der Polizei zu bewerten oder künftigen Polizeieinsätzen
       in der Riager vorzubeugen, sagte der Vorsitzende Richter Wilfried Peters
       bei der Urteilsverkündung. Es gehe um den ganz konkreten Fall. Was am 22.
       Juni passiert sei, werde sich nicht wiederholen, weil durch das
       rechtskräftige Urteil des Landgerichts eine maßgebliche Lageveränderung
       eingetreten sei.
       
       1 Mar 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Plutonia Plarre
       
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