# taz.de -- Schadensersatz für Lebensverlängerung: Leben ist wohl kein Schaden
       
       > Ein Mann fand, dass sein dementer Vater zu lange leiden musste, indem er
       > per Magensonde am Leben erhalten wurde. Der BGH ist skeptisch.
       
 (IMG) Bild: Klagte, weil sein Vater künstlich am Leben erhalten wurde: Heinz Sening
       
       Karlsruhe taz | Für eine unnötige Verlängerung des Leidens am Lebensende
       gibt es vermutlich keinen Schadenersatz. Zu diesem Ergebnis tendiert der
       Bundesgerichtshof in einem Fall aus Bayern. Der Staat dürfe nicht
       feststellen, wann Leben „lebensunwert“ geworden ist, sagte die Vorsitzende
       Richterin Vera von Pentz.
       
       Konkret ging es um einen dementen Mann, der seit 2006 im Pflegeheim mit
       einer Magensonde ernährt wurde und im Oktober 2011 starb. Er konnte nicht
       mehr kommunizieren und sich nicht bewegen.
       
       Der Sohn des Mannes fand, dass sein Vater zu lange leiden musste.
       Spätestens Anfang 2010 hätte die Magensonde abgeschaltet werden müssen. Als
       Erbe verlangte er vom behandelnden Hausarzt 150.000 Euro Schadenersatz. Das
       OLG München billigte ihm Ende 2017 40.000 Euro Schmerzensgeld zu. Der Arzt
       hätte erkennen müssen, dass die weitere Sondenernährung fragwürdig wurde.
       Er hätte deshalb mit dem Betreuer des Mannes über einen Abbruch der
       Behandlung sprechen müssen.
       
       Das Münchner Urteil wird wohl keinen Bestand haben. Der BGH bezweifelt, ob
       hier überhaupt ein Schaden vorliegt. „Ist das Weiterleben eines Menschen
       ein Schaden?“, fragte Richterin von Pentz. Der Betroffene könne das für
       sich zwar so wahrnehmen und dürfe auch seinem Leben ein Ende setzen.
       
       Der Staat habe aber keine Möglichkeit festzulegen, wann Leben nicht mehr
       lebenswert ist. Ohne feststellbaren Schaden könne es aber auch keinen
       Schadenersatz geben. Der BGH wird seine Entscheidung in einigen Wochen
       verkünden.
       
       12 Mar 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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