# taz.de -- Referentenentwurf zu Paragraf 219a: Kabinett billigt Gesetzesänderung
       
       > Die Neuregelung des Werbeverbots für Abtreibungen ist einen Schritt
       > weiter. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind nicht
       > ausgeschlossen.
       
 (IMG) Bild: Viele Frauen sind mit der geplanten Änderung des Paragrafen 219a nicht einverstanden
       
       Berlin epd/afp/dpa | Schwangere sollen sich künftig einfacher über
       Möglichkeiten zur Abtreibung informieren können. Das Bundeskabinett
       billigte am Mittwoch den mühsam gefundenen [1][Kompromiss zum sogenannten
       Werbeverbot in Paragraf 219a] des Strafgesetzbuches. Stimmt auch der
       Bundestag zu, dürfen ÄrztInnen und Kliniken künftig über die Tatsache
       informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
       
       Für weitergehende Informationen müssen ÄrztInnen und Kliniken allerdings
       auf Behörden, Beratungsstellen und ÄrztInnenkammern verweisen.
       [2][ÄrztInnen und viele Frauen kritisieren] daher nach wie vor scharf, dass
       sich Schwangere damit weiterhin nicht umfassend bei ÄrztInnen ihres
       Vertrauens informieren können.
       
       Die Änderung von Paragraf 219a, der „Werbung“ für Abtreibungen unter Strafe
       stellt, war in der Koalition hoch umstritten. Die SPD und
       Oppositionsparteien wollten das Verbot ganz streichen – doch CDU und CSU
       lehnten ab.
       
       Der Kompromiss sieht nun auch vor, dass im Internet und bei den
       Beratungsstellen zentrale Listen mit ÄrztInnen und Krankenhäusern geführt
       werden, an die sich die Schwangeren wenden können. Außerdem sollen
       Verhütungspillen länger von der Krankenkasse bezahlt werden – bis zum 22.
       Geburtstag und nicht wie bisher bis zum 20. Geburtstag.
       
       Barley sprach von einem „guten Kompromiss“. Es werde sichergestellt, dass
       betroffene Frauen an die nötigen Informationen gelangen. ÄrztInnen und
       Krankenhäuser könnten künftig selbst öffentlich darüber informieren, dass
       sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. „Die neue Vorschrift sorgt für
       Rechtssicherheit“, betonte die Ministerin.
       
       Der Paragraf 219a verbietet ÄrztInnen und Kliniken Werbung für
       Schwangerschaftsabbrüche. Es fallen aber auch sachliche Informationen
       darunter. An der Verurteilung der [3][Gießener Ärztin Kristina Hänel] Ende
       2017 hatte sich eine heftige politische Debatte über das Werbeverbot
       entzündet. Die SPD verlangte die Abschaffung des Paragrafen, die Union
       wollte ihn beibehalten.
       
       6 Feb 2019
       
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