# taz.de -- Bundesländer wenden sich gegen 219a: „Nicht weitreichend“ genug
       
       > Sechs Länder legen im Bundesrat Anträge vor, in denen sie die Streichung
       > des Paragrafen fordern. Sie stellen sich damit gegen den Gesetzentwurf
       > der GroKo.
       
 (IMG) Bild: Sechs von der SPD mitregierte Länder stellen sich im Bundesrat gegen den Entwurf der GroKo
       
       Berlin taz | Mehrere Bundesländer drängen im Bundesrat auf die vollständige
       Streichung des Paragrafen 219a. Das sogenannte Werbeverbot verbietet
       bisher, dass Ärzt*innen öffentlich darüber informieren, dass sie
       Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Der Vorschlag der Bundesregierung,
       der lediglich eine Lockerung dieses Verbots vorsieht, sei „nicht
       weitreichend“ genug, heißt es in Anträgen, die sechs Bundesländer in drei
       Ausschüssen vorgelegt haben. Damit wenden sich sechs von der SPD
       mitregierte Länder gegen den Entwurf der Großen Koalition.
       
       Mitte der Woche hatte das Kabinett nach monatelangem Ringen dem
       [1][vorgelegten Kompromissvorschlag zugestimmt], wonach Ärzt*innen und
       Kliniken künftig zwar darüber informieren dürfen, dass sie Abbrüche
       durchführen – für weitere Informationen, wie etwa die angewandten Methoden,
       sollen sie aber auf Listen neutraler Stellen im Netz verweisen müssen.
       
       „Der Gesetzentwurf spaltet die grundlegenden Informationen über das 'Ob’
       und 'Wie’ eines Schwangerschaftsabbruchs unnötig auf“, heißt es in dem
       Antrag der Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Thüringen und Brandenburg, der
       der taz vorliegt. Das schaffe „neue Hürden für betroffene Frauen und
       diejenigen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber
       informieren wollen“.
       
       Die Debatte um den Paragrafen hatte 2017 begonnen, als die Gießener Ärztin
       Kristina Hänel wegen sachlicher Informationen auf ihrer Webseite [2][zu
       einer Geldstrafe von 6.000 Euro] verurteilt wurde. Im Interesse von
       Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Ärzt*innen und Kliniken sowie des
       Selbstbestimmungs- und Informationsrechts der Frauen sei es
       „vorzugswürdig“, Paragraf 219a Strafgesetzbuch „ersatzlos zu streichen“,
       heißt es nun in dem Antrag der Länder. Eine entsprechende Initiative hatten
       diese unter der Führung Berlins schon Ende 2017 im Bundesrat gestartet.
       
       „Relikt aus einer alten Denke“ 
       
       Einen Antrag wie den im Rechtsausschuss hat das Land Berlin auch im
       Gesundheitsausschuss vorgelegt. Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD)
       hatte den Kompromiss schon in der vergangenen Woche kritisiert. Einmal mehr
       habe sich gezeigt, „dass eine progressive Politik mit der Union im Bund
       offenbar nicht möglich ist“. Sie sei für die Abschaffung des Paragrafen:
       „Das wäre klar und konsequent und würde dazu beitragen, dass weder
       Ärztinnen und Ärzte, noch Frauen, die ungewollt schwanger sind, an den
       Pranger gestellt und kriminalisiert werden.“ Die Berliner
       Gesundheitsverwaltung veröffentlicht bereits seit einigen Monaten im Netz
       eine Liste mit Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.
       
       Im Ausschuss für Frauen und Jugend liegt ebenfalls ein entsprechender
       Antrag der Länder Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Berlin vor. Die
       Bremer Frauensenatorin Anja Stahmann (Grüne) sagte der epd: „Paragraf 219a
       ist ein Relikt aus einer alten Denke“. Er gehöre „in die Mottenkiste der
       Geschichte unseres Landes“.
       
       Auch die SPD im Bundestag hatte Paragraf 219a ursprünglich komplett
       streichen wollen – die Union wollte ihn allerdings am liebsten gar nicht
       antasten. Was nun auf dem Tisch liege, sei ein guter Kompromiss, hatten
       Justizministerin Katarina Barley und Frauenministerin Franziska Giffey
       (beide SPD) den Vorschlag gegen Kritik verteidigt.
       
       Bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung hat der Bundesrat das Recht, noch
       vor dem Parlament zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Bis Montagnachmittag
       haben die Minister*innen in den jeweiligen Bundesländern nun Zeit, über die
       Anträge abzustimmen. Danach hat wiederum die Bundesregierung Gelegenheit,
       ihren Standpunkt in einer Gegenäußerung darzulegen. Der Entwurf wird
       zusammen mit Stellungnahme und Gegenäußerung beim Bundestag eingebracht.
       
       9 Feb 2019
       
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