# taz.de -- Infos über Schwangerschaftsabbrüche: Koalitionseinigung zu Paragraf 219a
       
       > Ärzte und Krankenhäuser sollen darauf hinweisen dürfen, dass sie
       > Abtreibungen vornehmen. „Meine Homepage bleibt strafbar“, kritisiert
       > Kristina Hänel.
       
 (IMG) Bild: Diese Forderung bleibt unerfüllt. 219a bleibt
       
       Berlin dpa/epd | Frauen sollen sich künftig einfacher über Möglichkeiten
       für einen Schwangerschaftsabbruch informieren können. Das sieht ein
       Referentenentwurf vor, auf den sich die Bundesregierung nach langem Streit
       um das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen verständigt hat. Er liegt
       der Deutschen Presse-Agentur vor.
       
       Das „Werbeverbot“ selbst bleibt demnach bestehen, der Paragraf 219a wird
       aber ergänzt. Ärzte und Klinken dürfen demnach öffentlich – zum Beispiel
       auf der eigenen Internetseite – darüber informieren, dass sie
       Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Sie sollen zugleich auf weitere
       Informationen neutraler Stellen dazu hinweisen dürfen, etwa durch Links auf
       ihrem Internetauftritt.
       
       Die Bundesärztekammer soll außerdem eine zentrale Liste mit Ärzten,
       Krankenhäusern und anderen Einrichtungen führen, die Abbrüche vornehmen –
       mit Angaben zu angewandten Methoden. Die Liste soll monatlich aktualisiert
       und von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Internet
       veröffentlicht werden.
       
       Außerdem sollen junge Frauen die Verhütungspille künftig zwei Jahre länger,
       bis zum 22. Geburtstag, von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Das helfe
       jungen Frauen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden, sagte
       Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der dpa. „Ich halte das im Rahmen
       [1][des gefundenen Kompromisses] für eine gute Ergänzung.“
       
       ## Minimaler Fortschritt
       
       Die FDP wertete die Einigung als „Kotau der SPD vor dem Koalitionspartner“.
       Der Paragraf 219a werde nur um eine minimale Ausnahme ergänzt, kritisierte
       Fraktionsvize Stephan Thomae. „Ärzte dürfen auch weiterhin nicht
       entscheiden, wie sie Schwangere informieren. Das ist ein Misstrauensbeweis
       gegenüber den Ärzten.“ Der Entwurf sei nur ein minimaler Fortschritt für
       die Frauen.
       
       [2][Die große Koalition hatte monatelang] heftig über Paragraf 219a des
       Strafgesetzbuches gestritten. Ausgelöst wurde die Debatte von einem Urteil
       gegen die Ärztin Kristina Hänel, die vom Landgericht Gießen zu einer
       Geldstrafe verurteilt worden war, weil sie auf ihrer Internetseite
       Schwangerschaftsabbrüche als Leistung angeboten hatte.
       
       Grundlage war der Paragraf 219a, der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche
       verbiete. Demnach macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen“
       öffentlich Abtreibungen anbietet. Die SPD hatte – wie Grüne, Linke und FDP
       – eine Abschaffung des Verbots gefordert, die Unionsseite wollte das nicht.
       
       Im Dezember handelten die fünf zuständigen Minister einen
       Kompromissvorschlag aus, der aber nicht alle Kritiker zufrieden stellte.
       Auf diesen Kompromiss baut der Gesetzentwurf nun auf.
       
       „Wir stellen sicher, dass betroffene Frauen in einer persönlichen
       Notsituation an die Informationen gelangen, die sie benötigen“, sagte
       Justizministerin Katarina Barley (SPD) der dpa. Die neue Vorschrift sorge
       zudem für Rechtssicherheit für die Ärzte, betonte Familienministerin
       Franziska Giffey (SPD). „In Zukunft wird jede Ärztin und jeder Arzt in
       Deutschland über die Tatsache informieren dürfen, dass er oder sie
       Schwangerschaftsabbrüche durchführt“, sagte sie der Deutschen
       Presse-Agentur.
       
       Der Referentenentwurf wird nun innerhalb der Bundesregierung weiter
       abgestimmt und mit Ländern und Verbänden beraten. Am 6. Februar soll das
       Kabinett den Gesetzentwurf verabschieden.
       
       ## „Das kann man Rechtssicherheit nennen“
       
       Die Gießener Ärztin Kristina Hänel äußerte sich kritisch über die Einigung.
       Diese bedeute nur, dass Ärzte und Ärztinnen „jetzt doch informieren dürfen,
       dass sie Abbrüche machen“, [3][erklärte sie auf Twitter]. „Weitere
       Informationen sind nicht erlaubt. Meine Homepage bleibt weiterhin strafbar.
       Das kann man Rechtssicherheit nennen, wenn man will.“
       
       Die Allgemeinmedizinerin Hänel war auf Grundlage des Paragrafen 219a [4][zu
       einer Geldstrafe verurteilt worden]. Sie [5][hatte auf der Internetseite
       ihrer Praxis darüber informiert], dass sie Schwangerschaftsabbrüche
       vornimmt. Hänels Verurteilung entfachte vor mehr als einem Jahr eine
       Debatte über den Paragrafen.
       
       29 Jan 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Kommentar-Schwangerschaftsabbrueche/!5565462
 (DIR) [2] /Moegliche-Aenderung-von-Paragraf-219a/!5561369
 (DIR) [3] https://twitter.com/haenel_kh/status/1090003124750901254
 (DIR) [4] /Werbung-fuer-Schwangerschaftsabbruch/!5542562
 (DIR) [5] /Lebensschuetzer-zeigen-Aerztin-an/!5460708
       
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