# taz.de -- Datenschützer über Kinderpornos: „Eine Frage der Verantwortung“
       
       > Provider sollen Kinderpornografie melden, lautet eine Forderung. Das ist
       > schwierig, sagt der Vorsitzende der Datenschutzkonferenz.
       
 (IMG) Bild: Nicht für alle Gefahren gibt es simple Schutzmaßnahmen
       
       taz: Herr Kugelmann, eine Meldepflicht, wie der Unabhängige Beauftragte für
       Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs sie nach dem [1][Missbrauch auf dem
       Campingplatz in NRW] fordert, gibt es in den USA bereits. Warum gibt es
       diese Meldepflicht bisher nicht in Deutschland?
       
       Dieter Kugelmann: Bei dieser geforderten Meldepflicht müssten
       Internetprovider unterschiedlicher Art selbst bewerten, ob strafwürdige
       Kinderpornografie vorliegt und dann proaktiv der Polizei, gegebenenfalls
       dem Landes- oder Bundeskriminalamt melden. Das gibt es deshalb nicht, weil
       es eine zusätzliche Pflicht für die Provider wäre, die aber schwer zu
       konkretisieren ist. Da liegt der Kern des Problems.
       
       Inwiefern ist das schwer? 
       
       Es ist ein ähnliches Problem wie [2][beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz]. Das
       ist ja sehr umstritten, mache halten es sogar für verfassungswidrig. In dem
       Gesetz geht es darum, dass die Provider, also zum Beispiel Youtube, in ihr
       Netzwerk gucken und entscheiden, ob etwas ein strafbarer Inhalt ist, also
       Volksverhetzung oder rechte oder linke Extremparolen. Das müssen die
       Provider löschen. Dabei sagen die, dass sie für die hochgeladenen Inhalte
       ja gar nicht verantwortlich seien. Bei Youtube etwa steht in den
       Richtlinien, dass keine pornografischen Inhalte hochgeladen werden dürfen.
       Das läuft konkret dann so, dass der Inhalt durch Algorithmen geprüft wird
       und nur in Zweifelsfällen Menschen darauf gucken und entscheiden, ob etwas
       noch Meinungsfreiheit ist oder nicht.
       
       Und bei Bildmaterial, worum es bei den Pornos geht? 
       
       Da ist es ähnlich schwierig. Der Straftatbestand zu Kinderpornografie wurde
       2012 um Posing erweitert. Also um Fotos, auf denen das Kind nackt posiert.
       Das ist für den Algorithmus zum Beispiel schwer von Urlaubsfotos aus
       Mallorca zu unterscheiden, auf denen die Kinder auch nackt sind. Für
       Betreiber ist es also ein riesiger Aufwand. Und der Gesetzesgeber muss sich
       eben überlegen, ob man ihnen den Aufwand zumuten kann. Es ist ja eine
       schlimme Straftat, die man verfolgen will, kein Zweifel. Aber inwieweit
       müssen die Provider dabei mithelfen und kann ein Gesetz so genau
       beschreiben, was ich von ihnen will, dass es noch halbwegs im Rahmen
       bleibt?
       
       Zum Verständnis: Wenn Sie Provider sagen – dann meinen Sie nicht nur
       Internetdienstanbieter? 
       
       Das ist das nächste Problem: Es gibt unterschiedliche Arten von Providern.
       Es sind letztlich Vermittler. Es gibt unterschiedliche Vermittler, die
       technischen und die inhaltlichen. Da ist eben die Frage: Welche Provider
       sollen denn melden? Das können ja eigentlich nur die sein, die sich auch
       mit Inhalten beschäftigen, und eben nicht die technischen, die nur
       durchleiten. Sonst haben wir in der Tat die Gefahr, dass jeder, der uns
       ermöglicht, zu kommunizieren, uns überprüfen muss. Und das wollen wir
       gerade nicht, denn dann sind wir in Richtung Überwachung unterwegs.
       
       Was würde das bedeuten? Kein anonymes Surfen mehr, weil der Provider sich
       jedes verschickte Datenpaket genau angucken muss? 
       
       Das ist genau die Zensurproblematik. Dass der Provider – und wir reden hier
       ja nicht nur von T-Online, sondern auch von Facebook – dann guckt, wer was
       wie macht und prüft, ob das in Ordnung ist. Das ist eben der Streit,
       weshalb manche auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz für verfassungswidrig
       halten. Eine Meldepflicht für derartige Inhalte müsste man aus meiner Sicht
       begrenzen. Dass man zum Beispiel nur die besonders schweren Strafbestände
       aus dem Bereich Kinderpornografie einbezieht. Das Posing also herauslässt,
       um die Abgrenzung zu ermöglichen zwischen Urlaubsfotos und pornografischen
       Inhalten. Dann wäre das gesetzlich möglich und es spräche auch
       datenschutzrechtlich nichts dagegen.
       
       Steht im Moment der Schutz von Daten über dem Schutz der Kinder, wie Nadine
       Schön von der CDU/CSU [3][es sagt]? 
       
       Das ist falsch. Es ist ohnehin jetzt schon so, dass auf Anfrage der
       Staatsanwaltschaft der Provider etwas herausgeben muss, wenn er es noch
       hat. Im Netzwerkdurchsetzungsgesetz steht auch drin, dass das, was aufgrund
       dieses Gesetzes gelöscht wird, zehn Wochen gespeichert werden muss. Warum
       da der Datenschutz ein Problem sein soll, verstehe ich überhaupt nicht,
       denn um den angeblichen Datenschutz der Täter geht es nicht, sondern um die
       Frage der Verantwortlichkeit der Provider.
       
       Ist die Forderung nach einer Meldepflicht für Kinderpornografie also
       sinnvoll? 
       
       Da liegt nicht der Kern des Problems. Ich halte sie generell für möglich.
       Wir haben insgesamt ja die Frage, wie stark wir die Provider an die Kandare
       nehmen. Es geht immer wieder um die Kernfrage von Freiheit im Netz. Also
       inwieweit können und wollen wir gesetzliche Regelungen treffen. Da bin ich
       durchaus wohlwollend in dem Sinne, dass ich gesetzliche Regelungen für
       sinnvoll halte. Ich befürchte nur, wenn man da zu weit geht, wird es
       kontraproduktiv und auch nicht mehr durchsetzbar.
       
       Ein Großteil der Pornos wird über das Darknet gehandelt. Über Browser wie
       Tor ist die Identität der Nutzer*innen stark versteckt – inwiefern kann
       dort überhaupt die IP-Adresse festgestellt werden? 
       
       Was macht die Polizei mit der Meldung? Mit der Meldepflicht habe ich mehr
       Erfolg, wenn ich auch Vorratsdaten habe, also genau weiß, wer wann dieses
       Package von welcher IP-Adresse losgeschickt hat. Deshalb ist immer das
       Hauptargument der Polizei: Wir brauchen Vorratsdatenspeicherung zur
       Verfolgung von Kinderpornografie. Wir Datenschützer sind aber der
       Auffassung, dass die Vorratsdatenspeicherung die gesamte Bevölkerung
       betrifft und unverhältnismäßig ist. Und bei Tor sowie beim Darknet: Wenn
       alles verschlüsselt ist, dann ist es für die Polizei ein
       Durchsetzungsproblem. Böse gesagt: schön, dass es gemeldet wurde, aber man
       kann nichts damit anfangen. Klar, da lernt die Polizei dazu, gut so, damit
       sie ihre Aufgaben erfüllen kann. Aber auch deswegen ist die Meldepflicht
       nur in engeren Feldern sinnvoll. Weil man sich dann mehr Mühe geben und
       alle Register ziehen kann, um die verantwortliche Person zu ermitteln.
       
       1 Feb 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Missbrauch-auf-Campingplatz-in-NRW/!5569738
 (DIR) [2] /Diskussion-um-NetzDG/!5563748
 (DIR) [3] https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/gegen-sexuellen-kindesmissbrauch-mit-umfassendem-konzept-vorgehen
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Maike Brülls
       
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