# taz.de -- Illegale Waffenexporte nach Mexiko: „Skandalös, schändlich, miserabel“
       
       > Im Prozess um illegale Waffenlieferungen nach Mexiko fordert die
       > Staatsanwaltschaft Haftstrafen für die Verantwortlichen von Heckler &
       > Koch.
       
 (IMG) Bild: Die Sturmgewehre sollen auch 2014 beim Verschwinden von 43 Studenten eingesetzt worden sein
       
       Stuttgart taz | Der Druck muss groß gewesen sein. Wenn die Lieferung der
       Sturmgewehre nicht stattfinde, sei das eine „Katastrophe“, schrieb der
       mexikanische Handelsvertreter 2006 an den damals für Mexiko zuständigen
       Mitarbeiter bei Heckler & Koch. Der antwortete: „Noch ist Polen nicht
       verloren.“ Tatsächlich wurden danach offenbar „Endverbrauchserklärungen“
       für fast 5.000 Sturmgewehre frisiert: Der Millionendeal war gerettet.
       Gewehre, die auch 2014 beim Verschwinden von 43 Studenten aus Ayotzinapa
       [1][zum Einsatz gekommen sein sollen].
       
       „Skandalös, schändlich und miserabel“ nennt Staatsanwalt Karl-Heinz Erker
       das Verhalten des Oberndorfer Waffenunternehmens und Bundeswehrausrüsters
       am Donnerstag im Stuttgarter Oberlandesgericht. Zwischen 2006 und 2009 soll
       fast die Hälfte der G36-Gewehre von Heckler & Koch, die für mexikanische
       Sicherheitskräfte bestimmt waren, samt Zubehör illegal in die
       Unruheprovinzen Chiapas, Chihuahua, Jalisco und Guerrero geliefert worden
       sein. [2][Das Unternehmen habe dies bewusst in Kauf genommen] und
       Exportdokumente für deutsche Genehmigungsbehörden entsprechend manipuliert.
       
       Im Mittelpunkt der Vorwürfe stehen zwei Mitarbeiter des Unternehmens, die
       gar nicht vor Gericht stehen. Der verstorbene Axel H. und der langjährige
       Außenhandelsvertreter von Heckler & Koch in Mexiko, Markus B., der sich mit
       einem ärztlichen Attest aus Mexiko-Stadt dem Prozess entzogen hat. Zusammen
       mit einer Sachbearbeiterin und dem Vertriebschef, die nun vor Gericht
       stehen, sollen sie „bandenmäßig“ gehandelt haben. Die Ankläger fordern für
       diese beiden nun Haftstrafen von über zwei Jahren.
       
       ## Frisierte „Endverbleibserklärungen“
       
       Ihnen sei klar gewesen, dass die Waffen von mexikanischen Unternehmen in
       die Unruheprovinzen weitergeliefert werden sollten – und somit nicht nach
       Mexiko hätten gehen dürfen, so Erker. Stattdessen hätten sie die vom
       Wirtschaftsministerium geforderten „Endverbleibserklärungen“ mit falschen
       Bestimmungsorten frisiert. Notizen wie „Guerrero muss raus“ belegten dies.
       
       Für den Ex-Landgerichtspräsidenten von Rottweil, seit 2006 Geschäftsführer
       von Heckler & Koch, forderten die Ankläger eine Bewährungsstrafe von einem
       Jahr und zehn Monaten sowie eine Geldstrafe. Er hielt vor allem den Kontakt
       zu den Genehmigungsbehörden in Berlin und sei nicht Teil der „Bande“
       gewesen. Zwei weitere Angeklagte seien bewusst von Informationen zu dem
       Deal ausgeschlossen worden – und daher unschuldig.
       
       Auch das Unternehmen selbst soll nach dem Willen der Ankläger belangt
       werden: 4,1 Millionen Euro sollen Heckler & Koch entzogen werden. Das
       entspricht nicht nur dem Gewinn, sondern dem Gesamtvolumen der fast 5.000
       Gewehre, die in die verbotenen Provinzen geliefert worden waren. Am 21.
       Februar soll das Urteil fallen.
       
       24 Jan 2019
       
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