# taz.de -- EuGH-Urteil zu Rundfunkgebühren: Rundfunkbeitrag ist rechtens
       
       > Stellt der Rundfunkbeitrag eine Beihilfe zugunsten der
       > öffentlich-rechtlichen Sender dar? Ja, macht aber nichts. Der EuGH
       > billigt die Finanzierung.
       
 (IMG) Bild: Keine „unzulässige Steuer“: Der Rundfunkbeitrag muss gezahlt werden
       
       Der seit 2013 in Deutschland geltende Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen
       EU-Recht. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg
       entschieden. Anlass war eine Vorlage des Landgerichts Tübingen.
       
       Früher wurden ARD, ZDF und Deutschlandradio über Rundfunkgebühren
       finanziert. Zahlen musste jeder, der ein empfangsbereites Gerät (Radio,
       Fernseher oder Computer) besaß. Weil dabei jedoch zu viel geschummelt
       wurde, gibt es seit 2013 den leichter abzurechnenden Rundfunkbeitrag.
       Zahlen muss nun jeder Wohnungsinhaber. Grundlage ist ein Staatsvertrag der
       Bundesländer. Pro Wohnung werden derzeit monatlich 17,50 Euro fällig, auch
       für eine Familie oder eine WG.
       
       Beim Landgericht Tübingen waren die Verfahren von sechs Privatpersonen
       anhängig, die sich weigerten, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, weil sie ihn
       für eine unzulässige Steuer halten. Ein Einzelrichter des Landgerichts
       Tübingen legte das Verfahren daraufhin im August 2017 dem EuGH vor, um die
       Vereinbarkeit des neuen Rundfunkbeitrags mit EU-Recht zu prüfen.
       
       Das Landgericht monierte vor allem, dass der Rundfunkbeitrag eine Beihilfe
       zugunsten der öffentlich-rechtlichen Sender darstelle. Als Beihilfe sei er
       schon deshalb unzulässig, weil er der EU-Kommission nicht zur Prüfung
       vorgelegt und von dieser nicht genehmigt worden sei.
       
       Die EU-Kommission hatte 2007 die damalige deutsche Rundfunkgebühr
       tatsächlich als Beihilfe eingestuft. Diese Beihilfe war aber genehmigt
       worden, unter der Bedingung, dass ARD, ZDF und Deutschlandfunk diese
       Einnahmen nur für ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag ausgeben.
       
       Der EuGH stufte nun auch den neuen Rundfunkbeitrag als Beihilfe ein. Eine
       neue Prüfung und Genehmigung durch die EU-Kommission sei jedoch
       überflüssig, da es sich um „keine erhebliche Änderung“ handle. Nach wie vor
       werde der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert. Dessen Auftrag habe
       sich nicht geändert, die gleichen Anstalten erhalten das Geld. Die neue
       Erhebungsform, die an der Wohnung statt am Rundfunkgerät hängt, vereinfache
       lediglich die Erhebung. Auch die Gesamtsumme, rund 8 Milliarden Euro pro
       Jahr, bleibe ungefähr gleich.
       
       Im Juli hatte bereits das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der
       Rundfunkbeitrag [1][mit dem Grundgesetz vereinbar ist].
       
       14 Dec 2018
       
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