# taz.de -- Keine Mietminderung bei Schimmelgefahr: Lüften, lüften, lüften
       
       > Wer eine alte Wohnung mietet, hat keinen Anspruch auf Dämmung, urteilt
       > der BGH. Mieter müssen entspechend häufiger die Fenster öffnen.
       
 (IMG) Bild: Die Gefahr von Schimmelbildung in der Wohnung ist kein Mangel
       
       Berlin taz | Mieter haben keinen Anspruch auf eine gedämmte Wohnung ohne
       Schimmelgefahr. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof und hob ein
       entsprechendes Urteil des Landgerichts Lübeck auf. Wer eine Altbauwohnung
       mietet, hat auch künftig keinen Anspruch auf Neubaustandards.
       
       Konkret ging es um zwei Mietwohnungen in Glinde (Schleswig-Holstein). Die
       Wohnungen waren 1968 und 1971 gebaut worden. Damals war noch keine Dämmung
       vorgeschrieben. Dementsprechend wiesen sie an den Außenwänden
       „Wärmebrücken“ auf, was zur Kondenswasserbildung führen kann. Die Mieter
       warnten vor Schimmelgefahr, ein Gutachter bestätigte dies.
       
       Das Landgericht Lübeck gewährte den Mietern eine Mietminderung in Höhe von
       10 bis 20 Prozent sowie Anspruch auf 12.000 Euro Kostenvorschuss, um eine
       wirksame Innendämmung in Auftrag zu geben. Auch ohne [1][konkretes
       Auftreten von Schimmel] sei die Wohnung mangelhaft. Es gehöre zum
       „Mindeststandard zeitgemäßen Wohnens“, dass keine Schimmelgefahr besteht.
       Es sei den Mietern auch nicht zuzumuten, zur Vermeidung von Schimmel öfter
       als zweimal täglich je 10 Minuten zu lüften.
       
       Der Vermieter, die Wohnungsgesellschaft Buwog, hielt das für falsch. „Falls
       der BGH den Lübecker Maßstab übernimmt wären rund fünfzig Prozent aller
       deutschen Mietwohnungen mangelhaft“, warnte der Buwog-Anwalt Arne Quast.
       
       ## Wer viel duscht, muss viel lüften
       
       Der BGH hob das Lübecker Urteil nun aber auf, es sei „ersichtlich
       rechtsfehlerhaft“ und gehe von einem falschen Mangelbegriff aus.
       Stattdessen bestätigte der BGH seinen bisherigen Maßstab: „Eine Wohnung ist
       nicht mangelhaft, wenn sie im Einklang mit den damals geltenden
       Bauvorschriften errichtet wurde“, erklärte die Vorsitzende Richterin Karin
       Milger.
       
       Es sei auch „nicht unzumutbar“, wenn die Mieter zur Vermeidung von Schimmel
       zweimal am Tag 15 Minuten stoßlüften oder dreimal am Tag 10 Minuten
       stoßlüften müssen. Diese Werte hatte ein Gutachter des Lübecker Gerichts im
       konkreten Fall für erforderlich gehalten. Das Lüftungsverhalten, das von
       Mietern verlangt werden kann, hänge ganz vom Einzelfall ab, betonte
       Richterin Milger. „Wer viel duscht, muss auch viel lüften“, hatte sie in
       der Verhandlung erklärt.
       
       Milger betonte, dass die vom Landgericht Lübeck geforderte
       Rechtsfortbildung für die Mieter nicht unbedingt positiv gewesen wäre.
       „Wenn die Schimmelgefahr ein Mangel ist, dann haben die Mieter Anspruch auf
       eine gedämmte Wohnung. Die Außendämmung einer Wohnung kann aber schnell
       40.000 Euro kosten“, rechnete die Richterin vor, „das sind Summen, die als
       Modernisierungskosten dann auf die Miete umgelegt werden könnten.“
       
       Für Mieter alter Wohnungen sei es wohl günstiger, so die BGH-Richterin
       Milger, regelmäßig zu lüften, [2][als eine deutlich höhere Miete wegen
       Modernisierung zu zahlen]. Schimmel in der Wohnung ist unschön, aber in der
       Regel nicht akut gesundheitsgefährdend. Ausnahmen gelten allerdings
       teilweise für Allergiker und Menschen mit schwachem Immunsystem, etwa
       Krebspatienten.
       
       5 Dec 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://soko-chemnitz.de
 (DIR) [2] /Kommentar-Energetische-Sanierung/!5068311
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Mieten
 (DIR) BGH-Urteil
 (DIR) Wohnungen
 (DIR) taz-Adventskalender
 (DIR) Mietpreisbremse
 (DIR) Wohnungspolitik
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) taz-adventskalender: Die frohe Botschaft (4): Besserer Schutz für betreutes Wohnen
       
       Seit Jahren klagen soziale Träger, dass Vermieter ihnen die Wohnungen zu
       leicht kündigen können. Nun hat der Bundestag das Mietrecht geändert.
       
 (DIR) Abstimmungen im Bundestag: Mieten, Bildung und kleine Ferkel
       
       Der Bundestag stimmte am Donnerstag über zahlreiche Themen ab. Die
       Mietpreisbremse wurde nachgebessert. Ferkel dürfen vorerst weiter kastriert
       werden.
       
 (DIR) Abstimmung im Bundestag: Mietpreisbremse, zweiter Versuch
       
       Die Groko will Änderungen bei der Mietendämpfung beschließen. Die neuen
       Regeln gehen weiter als die alten, gelten aber nur bis 2020.