# taz.de -- Abstimmung im Bundestag: Mietpreisbremse, zweiter Versuch
       
       > Die Groko will Änderungen bei der Mietendämpfung beschließen. Die neuen
       > Regeln gehen weiter als die alten, gelten aber nur bis 2020.
       
 (IMG) Bild: Neubauten in Berlin-Kreuzberg
       
       Berlin taz | Der Bundestag wird am frühen Donnerstagabend in zweiter und
       dritter Lesung über die Nachbesserungen bei der Mietpreisbremse abstimmen.
       Die Zustimmung durch Union und SPD gilt als sicher, das Gesetz kann damit
       zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
       
       In zwei Punkten gibt es Änderungen gegenüber der bisherigen Regelung: So
       müssen in Zukunft Vermieter selbst angeben, ob die geforderte Miete mehr
       als zehn Prozent über dem Mietspiegel liegt. Bisher mussten Mieter dies
       erfragen. Der Vermieter kann eine solche höhere Miete aber weiterhin
       verlangen, wenn der Vormieter sie bereits gezahlt hat.
       
       Änderungen gibt es auch bei der Modernisierungsumlage.
       Modernisierungskosten dürfen in Zukunft nur noch zu acht Prozent auf die
       Miete umgelegt werden statt wie bisher zu elf Prozent. Hier besserten die
       Fraktionen von Union und SPD noch einmal gegenüber dem ursprünglich
       vorgelegten Regierungsentwurf nach: Darin sollte die Neuregelung nur für
       Gebiete mit einem so genannten angespannten Wohnungsmarkt gelten, die von
       den jeweiligen Landesregierungen beschlossen werden müssen.
       
       Diese Hürde soll nun fallen – die Modernisierungskosten dürfen bundesweit
       nur noch zu acht Prozent auf die Miete umgelegt werden. Damit wird der
       Druck von Gebieten außerhalb der angespannten Wohnungsmärkte genommen, in
       die Wohnungskonzerne vermutlich bei einer lokalen Beschränkung der
       Neuregelung mit Modernisierungsvorhaben ausgewichen wären.
       
       ## Kritik vom Mieterverband
       
       Dennoch kritisieren Mieterverbände und Opposition die geplante Neuregelung.
       Den Deutschen Mieterbund (DMB) ärgert vor allem, dass die geplante
       Neuregelung zur ortsüblichen Vergleichsmiete verwässert wurde.
       
       „Der Kompromiss sieht vor, dass der Vermieter sich zwei Jahre nach
       Abschluss des Mietvertrages doch noch auf einen Ausnahmetatbestand berufen
       kann, wenn er die entsprechenden Informationen über das Vorliegen eines
       Ausnahmetatbestandes nachgeholt hat“, kritisierte DMB-Direktor Lukas
       Siebenkotten. „Das heißt im Klartext, bei der Mietpreisbremse ändert sich
       im Ergebnis so gut wie nichts.“ Auch Sanktionen bei Verstößen sind
       weiterhin nicht vorgesehen.
       
       Die Linksfraktion bemängelt vor allem die zeitliche Befristung der
       Mietpreisbremse – sie läuft schon 2020 aus. Ob die Große Koalition – sollte
       sie dann noch im Amt sein – eine Verlängerung beschließt, ist derzeit
       vollkommen offen. Für Bestandsmieten schlägt die mietenpolitische
       Sprecherin der Fraktion, Caren Lay, einen Deckel in Höhe der Inflationsrate
       und höchstens zwei Prozent jährlich vor.
       
       ## Kritik auch von Wohnungswirtschaft
       
       Die Wohnungswirtschaft kritisiert dagegen die Einschränken bei der
       Modernisierungsumlage: „Ein zusätzliches Einschränken der
       Modernisierungsumlage ist völlig kontraproduktiv und setzt die
       Zukunftsfähigkeit des Wohnens in Deutschland aufs Spiel“, sagte der
       Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko.
       
       Schon am späten Nachmittag will der Bundestag über die sogenannte
       Sonder-AfA abstimmen. Damit soll der Neubau von Wohnungen mit einer
       steuerlichen Abschreibung von fünf Prozent jährlich, befristet bis 2021,
       gefördert werden. Die Bundesregierung sieht dafür insgesamt 410 Millionen
       Euro vor. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Wohnung sollen
       3.000 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen. In der letzten
       Legislaturperiode war die Sonder-AfA am Widerstand aus der SPD-Fraktion
       gescheitert, unter anderem, weil große Mitnahmeeffekte durch Firmen, die
       auch ohne Förderung gebaut hätten, befürchtet worden waren.
       
       Obwohl sich daran nichts geändert hat, gilt die Zustimmung der SPD diesmal
       als sicher. Im Gegenzug stimmt die Union den Verbesserungen bei der
       Mietpreisbremse zu, die sie in der vergangenen Legislaturperiode noch
       abgelehnt hatte. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) kündigte an,
       sie werde als nächsten Schritt im Mieterschutz einen verbesserten
       Mietspiegel vorlegen. Die Reform soll die Höhe der ortsüblichen
       Vergleichsmieten, auf die sich ein Vermieter berufen kann, senken.
       
       29 Nov 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martin Reeh
       
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