# taz.de -- Nach AfD-Äußerung des Innenministers: Antrag gegen Seehofer abgelehnt
       
       > Horst Seehofer nannte die AfD „staatszersetzend“. Die Partei forderte
       > eine einstweilige Verfügung. Der Antrag scheitert vorm
       > Bundesverfassungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Horst Seehofer hatte die AfD als „staatszersetzend“ bezeichnet
       
       Karlsruhe taz | Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der AfD auf
       eine einstweilige Verfügung gegen Innenminister Horst Seehofer (CSU)
       abgelehnt. Das Rechtsschutzbedürfnis der Partei sei entfallen, nachdem das
       Ministerium ein Seehofer-Interview freiwillig von der Homepage des
       Ministeriums entfernte, in dem er die AfD als „staatszersetzend“
       bezeichnete. Es könnte in dieser Sache aber noch ein Hauptverfahren geben.
       
       Die AfD hatte im September bei den Haushaltsberatungen im Bundestag
       beantragt, den Haushalt von Bundespräsident Frank Walter Steinmeier (SPD)
       separat zu beraten. Die AfD wollte dabei thematisieren, dass Steinmeier
       „für eine linksradikale Großveranstaltung“ geworben habe. Gemeint war das
       [1][Konzert „Wir sind mehr“] in Chemnitz, bei dem Bands wie die Toten
       Hosen, Kraftklub und die Antifa-Punkband Feine Sahne Fischfilet gegen
       rechtsradikale Ausschreitungen protestierten. Der AfD-Antrag wurde mit den
       Stimmen der anderen Fraktionen abgelehnt.
       
       Einige Tage später nahm Innenminister Horst Seehofer in einem
       [2][Interview] mit der Nachrichtenagentur dpa Stellung zur AfD und bezog
       sich ausdrücklich auf diesen Antrag: „Die stellen sich gegen diesen Staat.
       Da können sie tausend Mal sagen, sie sind Demokraten. Das haben Sie am
       Dienstag im Bundestag miterleben können mit dem Frontalangriff auf den
       Bundespräsidenten. Das ist für unseren Staat hochgefährlich. Das muss man
       scharf verurteilen. Ich kann mich nicht im Bundestag hinstellen und wie auf
       dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das ist staatszersetzend.“
       Die Pressestelle des Innenministeriums stellte das Interview anschließend,
       neben vielen anderen Seehofer-Interviews, auf die Homepage des
       Ministeriums.
       
       Dagegen beantragte die AfD Ende September eine einstweilige Verfügung des
       Bundesverfassungsgerichts. Seehofer solle untersagt werden, als Minister
       die AfD als „staatszersetzend“ zu bezeichnen und dies auf der Homepage des
       Ministeriums zu verbreiten. Der Minister nutze staatliche Ressourcen für
       den parteipolitischen Meinungskampf. Er habe damit gegen das
       Neutralitätsgebot verstoßen. Zwei Tage später nahm das Innenministerium
       Seehofers Interview von seiner Homepage. Das Ministerium räumte dabei
       allerdings keinen Fehler ein.
       
       Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts lehnte nun den Eilantrag der
       AfD ab. Nachdem das Interview von der Homepage entfernt wurde, bestehe kein
       Rechtsschutzbedürfnis mehr. Es sei nicht ersichtlich, dass Seehofer seine
       Äußerungen über die AfD „unter Rückgriff auf die Autorität seines
       Regierungsamtes“ wiederholen werde.
       
       Ob die Äußerung Seehofers zulässig war und ob das Interview auf der
       Homepage veröffentlicht werden durfte, ließen die Richter offen. Dies
       könnte in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden. Die AfD hat zwar die
       entsprechende Organklage noch nicht erhoben, wird sich die Gelegenheit aber
       vermutlich nicht entgehen lassen. Wenn die Partei nicht darauf verzichtet,
       wird es in Karlsruhe auch eine mündliche Verhandlung geben.
       
       Bereits mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass sich
       Regierungsmitglieder in amtlicher Eigenschaft neutral verhalten müssen und
       die Infrastruktur der Regierung nicht für die Teilnahme am „politischen
       Meinungskampf“ nutzen dürfen. Dabei wurden schon Äußerungen von
       Ex-Bildungsministerin Johanna Wanka („rote Karte für die AfD“) und
       Ex-Familienministerin Manuela Schwesig („Ziel Nummer 1 muss sein, dass die
       NPD nicht wieder in den Landtag kommt“) moniert. Nur als Parteipolitiker
       dürften sich Minister entsprechend äußern, also zum Beispiel nicht auf der
       Homepage ihres Ministeriums.
       
       Neu an diesem Fall ist allerdings, dass Seehofer sich über
       parlamentarisches Verhalten der AfD-Fraktion äußerte und nicht über
       Verhalten der AfD als Partei außerhalb des Parlaments. (Az.:2 BvQ 90/18)
       
       9 Nov 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Chemnitzer-Konzert-der-Solidaritaet/!5530015
 (DIR) [2] https://www.tagesschau.de/inland/seehofer-afd-105.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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