# taz.de -- Funkzellenabfrage in Berlin: Ein klein wenig mehr Transparenz
       
       > Der Senat hat ein System entwickelt, um besser über Funkzellenabfragen zu
       > informieren. Allzuviele dürfte das nicht erreichen. Wochenkommentar II
       
 (IMG) Bild: Daten abgefischt? Die Betroffenen merken das bisher nicht
       
       Jede Funkzellenabfrage ist ein Eingriff in die Grundrechte der Bürger. In
       einem bestimmten Gebiet, zu einer bestimmten Zeit protokollieren staatliche
       Ermittler jeden Anruf, jede Nachricht, jede Verbindung ins Internet. In
       Berlin passiert das etwa 500-mal im Jahr, dabei werden 60 Millionen Daten
       gespeichert. Die BürgerInnen bekommen davon nichts mit, oft noch nicht mal,
       wenn sie ins Visier der Ermittler geraten. Dafür reicht es schon, wenn ihre
       Nummer noch bei einer anderen Funkzellenabfrage aufgetaucht ist. So leicht
       wird man zum potenziellen Serientäter.
       
       Der Staat ist verpflichtet, die BürgerInnen über diesen Eingriff in die
       informationelle Selbstbestimmung zu informieren, zumindest im Nachhinein,
       wenn die dazugehörigen Ermittlungsverfahren abgeschlossen sind. Kein
       Bundesland hat sich bisher daran gehalten. Die Begründung: Um die Besitzer
       der betroffenen Handynummern zu informieren, müssten sie ausfindig gemacht
       werden. Dies würde den Grundrechteeingriff vertiefen. Weil Handynummern
       nach drei Monaten neu vergeben werden können, könnte bei einer pauschalen
       Nachricht an alle gespeicherten Nummern nicht sichergestellt werden, die
       richtigen Halter zu informieren.
       
       Diese Woche hat Berlin eine Lösung präsentiert: das
       Funkzellenabfrage-Transparenz-System. Alle Interessierten können sich
       anonym unter fts.berlin.de anmelden und werden dann künftig darüber
       informiert, wenn ihre Handynummer bei einer Funkzellenabfrage registriert
       wurde. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sprach vom „Neuland für
       Bürgerrechte“. Immerhin: Berlin zeigt, dass es bereit ist, seine
       gesetzlichen Verpflichtungen einzuhalten. Und ist dabei wenigstens einmal
       Vorreiter statt Bummelletzter.
       
       Dirk Behrendt selbst rechnet mit einer niedrigen fünfstelligen Zahl von
       Personen, die sich registrieren lassen. Das ist wenig, zumal die Anmeldung
       alle drei Monate bestätigt werden muss. Die meisten BürgerInnen werden
       weiterhin nicht davon erfahren, dass ihre Daten gespeichert wurden. Den
       verbliebenen an Bürgerrechten Interessierten bietet sich dennoch eine
       Chance. Wann immer sie gespeichert wurden, können sie widersprechen. Die
       Folge wäre eine größere und kritischere Öffentlichkeit für eine
       Ermittlungsmethode, deren Sinn und Zweck längst nicht nachgewiesen ist.
       
       17 Nov 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Erik Peter
       
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