# taz.de -- Einblick in Funkzellenabfragen: SMS vom Senat
       
       > Berlin hat als erstes Bundesland ein Transparenzsystem für
       > Funkzellenabfragen eingeführt. Registrierte werden per SMS informiert.
       
 (IMG) Bild: Sie stehen in der Stadt haufenweise rum: Funktürme für Funkzellenabfragen
       
       Berlin taz | „FTS“ – die Abkürzung steht für den Begriff
       Funkzellenabfrage-Transparenz-System. Mit diesem System will Berlin als
       erstes Bundesland per SMS darüber informieren, wenn Handynummern zu einem
       bestimmten Zeitpunkt bei einer Funkzellenabfrage von der Polizei erfasst
       wurden. Wer das wissen möchte, der*die muss sich dazu allerdings erstmal
       registrieren. Im Falle eines Falles erscheint dann „Für Sie liegt eine
       Information des FTS vor“ auf dem Display.
       
       Betroffene können also erfahren, ob Behörden ihre Telefonnummer während
       Ermittlungen bei Mobilfunkanbietern erfragt haben. „Im Kern geht es darum,
       dass der Staat den Bürgern auch mal Daten zurück gibt“, sagt Justizsenator
       Dirk Behrendt (Grüne) zum FTS-Start Mitte September.
       
       Im vergangenen Jahr haben die Berliner Behörden 592 zuvor gerichtlich
       angeordneten Funkzellenabfragen in insgesamt 559 Ermittlungsverfahren
       durchgeführt. Die Behörden nutzen das Mittel der Funkzellenabfragen in
       Berlin laut eigenen Angaben nur bei Ermittlungen zu schweren Straftaten.
       Dazu zählen unter anderem Nötigung, Körperverletzung und Mord.
       
       Kritik an den Funkzellenabfragen gab es bereits im Februar 2011 in Sachsen.
       Dort wurden im Rahmen einer Reihe von Protesten gegen Nazis massenhaft
       Handydaten abgefragt. Die sächsische Justiz hat die Funkzellenabfrage
       zunächst mehrmals als rechtens erklärt. Nach großer Kritik, etwa von
       Betroffenen, wurde die Aktion im Jahr 2013 als rechtswidrig eingestuft.
       „Wenn nun durch das FTS transparent wird, dass die Handydaten in Berlin nur
       bei schweren Straftaten erfasst werden, steigt auch die Akzeptanz für
       dieses Ermittlungsinstrument“, sagt Sebastian Brux, Sprecher der
       Senatsverwaltung.
       
       ## Es hat Jahre gedauert
       
       Bereits 2014 hat das Abgeordnetenhaus beschlossen, ein
       Benachrichtigungssystem für die Funkzellenabfrage einzuführen. Vier Jahre
       später, [1][im Jahr 2018], konnten sich dann Interessierte für das FTS
       anmelden. 18.000 Registrierungen zählte das System zu dem Zeitpunkt. Aber
       erst drei Jahre später werden nun die ersten SMS versendet. Rechtliche und
       technische Schwierigkeiten seien laut Sebastian Brux der Grund gewesen.
       „Die gesetzliche Grundlage zum Versand der Nachrichten wurde vom Parlament
       beispielsweise erst im Januar beschlossen“, sagt er.
       
       Eine Benachrichtigungs-SMS erhält nur, wer sich unter
       [2][https://fts.berlin.de] mit seiner Handynummer anmeldet. Zum FTS-Start
       waren im Vergleich zu den ursprünglichen 18.000 Telefonnummern gerade
       einmal 3.500 registriert und aktiv. Das liege daran, dass die Anmeldungen
       alle drei Monate verlängert werden müssen, heißt es aus der
       Justizverwaltung. Registrierte erhalten demnach vor der entsprechenden
       Frist zwei Erinnerungs-SMS. Verlängert man seine Registrierung nicht,
       verfällt sie. Drei Wochen nach Start des Projekts sind nun 14.086 Nummern
       registriert und aktiv.
       
       Um laufende Verfahren nicht zu gefährden, werden die SMS aber erst
       versendet, sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind. „Da
       Ermittlungsverfahren meistens etwas länger dauern, kann eine SMS auch erst
       nach einem Jahr kommen“, sagt Brux. Außerdem müssen Betroffene zum
       Zeitpunkt der Funkzellenabfrage bereits registriert sein, um benachrichtigt
       zu werden.
       
       ## „Eigentlich geht das Gesetz von einer Benachrichtigung als Regel aus“
       
       Wer eine SMS über die FTS bekommt, kann dann über einen ebenfalls per SMS
       verschickten Link die Vorgangsnummer des Verfahrens finden. Mit dieser
       Nummer könne man sich am Gericht nochmal genauer über das Verfahren
       informieren, bei dem die eigenen Daten erfasst wurden, erläutert Brux.
       Betroffene könnten am Amtsgericht Tiergarten außerdem die Rechtsmäßigkeit
       des Verfahrens überprüfen lassen. „Das wichtige ist, dass wir die
       Bürgerinnen und Bürger informieren, dass sie Opfer eines
       Grundrechtseingriffs wurden. Das haben sie ja vorher nicht mitbekommen“,
       sagt Brux außerdem, „diese Informationspflicht holen wir dadurch nach.“
       
       Tom Jennissen vom gemeinnützigen Verein Digitale Gesellschaft e.V. für
       Grundrechte und Verbraucherschutz im digitalen Raum kritisiert das
       Benachrichtigungssystem. „Eigentlich geht das Gesetz von einer
       Benachrichtigung als Regel aus“, sagt Jennissen. Das FTS unterstelle, dass
       Betroffene kein Interesse an einer Benachrichtigung hätten, wenn sie sich
       nicht aktiv anmelden. Ein sogenanntes Opt-Out-System wäre laut Jennissen
       angemessener gewesen: Es sollte eine generelle Benachrichtigung ohne
       Registrierung als Voraussetzung vorgesehen geben, von der sich Betroffene
       bei Bedarf abmelden können.
       
       In der Justizverwaltung klopft man sich allerdings für das neue System auf
       die Schulter: Mehrere Bundesländer, darunter zum Beispiel Hamburg, hätten
       bereits ihr Interesse am FTS bekundet. „Die Lizenzen der landeseigen
       entwickelten Software kann das Land Berlin dann verkaufen und damit Geld
       verdienen“, sagt Brux.
       
       6 Oct 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Funkzellenabfrage-in-Berlin/!5548956
 (DIR) [2] https://fts.berlin.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sara Guglielmino
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Polizei Berlin
 (DIR) SMS
 (DIR) Funkzellenabfrage
 (DIR) Verfassungsschutz
 (DIR) Polizeiruf 110
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
 (DIR) Polizei Berlin
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Hamburgs Verfassungsschützer maulfaul: Auskunft nur mit Schweigepflicht
       
       Eine Hamburger Anwältin klagt, weil der Verfassungsschutz ihr nicht sagen
       will, welche Daten er über sie besitzt. Nun bekam sie ein absurdes Angebot.
       
 (DIR) Neue „Polizeiruf“-Filiale zum Jubiläum: Halle hoffentlich heiterer
       
       Ein Kriminalfall als Panoptikum gescheiterter Persönlichkeiten der
       Nachwendezeit – das ist der neue „Polizeiruf“ zum 50. Geburtstag der Reihe.
       
 (DIR) Fehlerhafte Funkzellenabfrage: Das Handy als Täter
       
       Wegen eines technischen Fehlers in der Abfrage von Funkzellen müssen in
       Dänemark Gerichtsurteile überprüft werden. Und zwar mehr als 10.000.
       
 (DIR) Funkzellenabfrage in Berlin: Ein klein wenig mehr Transparenz
       
       Der Senat hat ein System entwickelt, um besser über Funkzellenabfragen zu
       informieren. Allzuviele dürfte das nicht erreichen. Wochenkommentar II